Präsemadiiling · 09.05.2014 Für ein Minderheitengesetz sehen wir keinen Bedarf

Zu den Bemerkungen 2014 des Landesrechnungshofs erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 

Der Landesrechnungshof (LRH)  hat der rot-grün-blauen Koalition heute bescheinigt, beim Schuldenabbau ambitionierter vorzugehen als frühere Regierungen. In der Tat hat das Land unter rot-grün-blau 2013 erstmals seit vielen Jahrzehnten keine neuen Schulden aufgenommen, sondern Schulden getilgt. Das strukturelle Defizit wollen wir nicht,  wie ursprünglich geplant bis 2020, sondern schon bis 2018 vollständig abbauen. 

 

Dies tun wir wohlbemerkt ohne, wie die schwarz-gelbe Vorgängerregierung, den Schuldenabbau durch massive Kürzungen bei den Schwächsten der Gesellschaft zu finanzieren. 

 


 

Der Landesrechnungshof macht zu Recht darauf aufmerksam, dass der Sanierungsstau bei den Landesstraßen und Landesgebäuden ein finanzielles Risiko darstellt. Die in diesen Bereichen in der Vergangenheit eingesparten Instandhaltungsmittel rächen sich nun in Form hoher Folgekosten. 

 

Deshalb hat sich die rot-grün-blaue Koalition als Prinzip dafür ausgesprochen, den Erhalt vor Neubau zu stellen und erhebliche Sondervermögen für die Sanierung unserer Gebäude und Straßen eingerichtet. Denn Konsolidierung bedeutet auch, intelligent zu investieren, um spätere Folgekosten zu vermeiden. Das unterscheidet uns von Schwarz-Gelb.

 


 

Der Bericht des LRH enthält viele gute, konstruktive Anregungen und Vorschläge. 

 

Für ein Minderheitengesetz, das die Rahmenbedingungen der dänischen Minderheit inklusive der Förderung der dänischen Schulen regelt, sehen wir allerdings keinen Bedarf. Die dänische Minderheit ist ein natürlicher Teil der Bevölkerung in Schleswig-Holstein, deshalb ist es unser Ziel, die Gleichstellung der dänischen Minderheit im Rahmen der bestehenden Gesetze zu erreichen.

 

Im Bereich der Schulfinanzierung durch das Land ist uns dies beispielsweise bereits gelungen. 

 

 

 


 


 


 


 


 


 


 


 


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