Rääde · 20.02.2015 Fürsorgepflicht heißt auch Vertrauen in seine Mitarbeiter haben!

Lars Harms zu TOP 8 - Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete

Die CDU präsentiert heute einen Antrag, in dem man quasi herauslesen kann, dass sie den Umgang mit kritischen Situationen gerade erst erfunden hätte. Hinter einer solchen Message kann ich an dieser Stelle einfach nur ein Fragezeichen setzen. Neben dem Umgang mit kritischen Situationen geht es im Antrag vor allem um die Fürsorgepflicht der Ministerin gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten. Da die Union nun ein Fragekatalog zum Umgang mit kritischen Situationen vorgegeben hat, wäre die Fürsorgepflicht nach eigenen Vorstellung seitens der CDU also erfüllt. Unter einer Fürsorgepflicht verstehen wir vom SSW jedoch etwas anderes. Für uns ist eine Fürsorgepflicht vor allem an das Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geknüpft. Vertrauen heißt für uns auch, dass der Dienstherr sich schützend vor seine Mitarbeiter stellt, sofern sie Kritik ausgesetzt sind.  Ob diese Kritik berechtigt ist, dass sollte dann natürlich überprüft werden, doch an erster Stelle steht das allgemeine Vertrauen in die Leistungen der Mitarbeiter. Ein generelles Köpferollen wollen wir nicht und es entspricht auch nicht unserer Arbeitskultur. Da mag es natürlich Unterschiede geben und das unterscheidet uns möglicherweise auch von anderen.  Denn es ist ja mittlerweile offensichtlich, wofür sich Opposition und Teile der Presse ausschließlich interessieren: nämlich ein Köpferollen, am besten noch am laufenden Band.  

Wir nehmen von einer solchen Haltung Abstand.  Von  unserer menschlichen Grundhaltung wollen wir als SSW jedenfalls nicht abrücken. Feststellen lässt sich aber auch, dass nicht nur Ministerinnen und Minister eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten zu tragen haben, sondern die Fürsorgepflicht ist mehr als eine dienstliche Fürsorgepflicht. Auch Abgeordnete haben eine gewisse Fürsorgepflicht für die Landesbediensteten zwischen Flensburg und Wedel. Das heißt natürlich auch, dass man in diesem Fall die Justizvollzugsangestellten nicht unnötig in Gefahr bringen sollte, etwa durch die Veröffentlichung von internen Papieren.  Auch hier könnte man über eine Überprüfung nachdenken, ob eine solche Veröffentlichung wirklich eine gute Idee war, oder ob die möglicherweise strafbewährt ist und gegebenenfalls die Konsequenzen festlegen.  Die Verantwortung gegenüber dem Justizvollzugspersonal obliegt demnach nicht nur bei einer einzelnen Person, sondern es handelt sich hierbei vielmehr um eine breit aufgestellte Verantwortung, die unter anderem auch das Parlament und einzelne Abgeordnete wie Fraktionen mit einschließt. 

Kritiker bemängeln im Zusammenhang mit dem Lübecker Vorfall vom 24. Dezember die angeblich fehlende Transparenz durch die Ministerin. Feststellen lässt sich, dass es sowohl einen Informationsaustausch  in öffentlicher und vertraulicher Sitzung im zuständigen Ausschuss gegeben hat. Darüber hinaus wurden Pressekonferenzen sowie eine Fragestunde im Parlament abgehalten. Dabei wurde logischerweise immer vom aktuellen Stand der Informationslage berichtet.  Der Austausch mit dem Parlament war engmaschig ausgelegt und wird es auch in Zukunft sein. Inwieweit man aus den gegebenen Informationen Schlüsse ziehen kann, das obliegt unmittelbar dem jeweiligen Gegenüber. Und natürlich wird versucht aus der gegebenen Information ein Süppchen zu kochen. Das sei dann einfach mal zur Kenntnis genommen. Nichtsdestotrotz bleibt das Prinzip der Aufklärung ein wichtiges und in dieser Sache ordnungsgemäß praktiziertes Gut. 

Zu einer transparenten Vorgehensweise gehört jedoch nicht, dass man staatsanwaltschaftliche Untersuchungen torpediert. Sondern hier muss ein klarer Abstand eingehalten werden.  Ein solches Verhalten ist daher nichts Ungewöhnliches. 

Nochmal zurück zum Antrag. Dort wird die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs über den Vollzug eingefordert. Bekannt ist, dass ein solches Gesetz schon angekündigt wurde. Bekannt ist auch, dass Gesetzentwürfe jederzeit von allen Fraktionen ins Verfahren gegeben werden können. Es ist daher nicht so, als dass die CDU an irgendetwas gehindert werden würde. Der Gesetzentwurf soll nach Ihren Angaben den Aspekt der Sicherheit der Öffentlichkeit als Grundlage beinhalten.  An dieser Stelle ist aus Sicht des SSW vor allem eins wichtig, nämlich die Forcierung der jetzigen Gesetze zur Etablierung eines modernen Strafvollzuggesetzes. Mit einem Wegsperren allein ist es nicht getan. Sondern es muss auf Therapie, Bildung, die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und die Pflege von sozialen Kontakten gesetzt werden. Das Leben nach der Zeit in der JVA ist mindestens genauso wichtig, wie die Zeit im Vollzug, wenn nicht sogar am bedeutsamsten. Denn nur ein gesellschaftliches Auffangnetz, für die Zeit nach der Haft, kann Sicherheit für die Öffentlichkeit ermöglichen. Ohne dieses Netzwerk, steht es um die öffentliche Sicherheit meiner Meinung nach jedenfalls deutlich schlechter. Eine Rückkehr in die Kriminalität darf keine Alternative mehr sein, deswegen muss die Gesetzeslage rechtzeitig den Rahmen für das Aufzeigen von möglichen Alternativen hergeben. Diese Menschen haben eine zweite Chance nötig. Wir tragen die Verantwortung, genau diese zweite Chance zu ermöglichen. Dies ist mit Sicherheit eine große Herausforderung. Ich bin froh, dass das Ministerium, sowie das Parlament diese Herausforderung erkannt hat und in naher Zukunft angehen will. 

Was hingegen schon angegangen worden ist, ist die sachliche Ebene bezüglich der Ereignisse in der Lübecker JVA. Ein entsprechender Erlass wurde von der Ministerin sofort in Auftrag gegeben und muss nun noch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt werden. Ebenso hat sich die Ministerin umgehend für eine schnellere Aufnahme der psychologischen Hilfe für Justizvollzugsbeamte eingesetzt. So wurde etwa eine Vereinbarung mit dem Dienstleister getroffen, die eine zeitige Behandlungsaufnahme ermöglicht. Diese Details standen befanden sich jahrelang in einer Schieflage und wurden nun also von der Nicht-Juristin Spoorendonk aus dem Weg geräumt.  

Ein wie im Antrag gefordertes Fortbildungsprogramm ist bereits im vollen Gange. Im vergangenen Herbst hat man sich zur Vorbereitung von Unterrichtseinheiten zum Thema Konfliktmanagement, Kommunikation und anderen relevanten Themengebieten zusammengefunden um weitere Schritte zu erarbeiten. Der Ministerin war es in dieser Hinsicht wichtig, eine Regelmäßigkeit in diese Vorbildungsmaßnahmen zu schaffen. Was vorher sich oftmals als lose Enden darstellte, wird nun quasi zu einem Trainings- und Weiterbildungsnetzwerk zusammengebunden.  Natürlich ist es damit nicht getan, sondern diese müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.  Das ist klar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. 

Abschließend kann man jedoch durchaus begrüßen, dass die CDU mit dem Antrag zu mindestens einen Schritt zurück zur Sachlichkeit getan hat. Die inhaltliche Richtung der Unterstützung der täglichen Arbeit für die Justizvollzugsbeamten können wir durchaus begrüßen. Letztendlich lässt sich feststellen, dass viele der angeprangerten Forderungen sich schon im Ausarbeitungsprozess oder gar schon praktiziert werden. In die Sicherheit der Beamten und Angestellten in den Vollzugsanstalten wird viel investiert, das soll auch in Zukunft so bleiben. Es reicht jedoch nicht das Augenmerk auf den Bediensteten zu lassen, sondern zur Sicherheit gehört auch die sichere Verwahrung der Häftlinge, sowie der Einsatz für ein Leben nach der Haft. In diesem Punkt haben wir als Gesellschaft zweifelsfrei noch einen langen Weg vor uns.      

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