Rääde · 24.09.2021 Ganztagsbetreuung im Dialog mit den Betroffenen planen

„Wir brauchen ein Konzept, von dem alle Schülerinnen und Schüler des Landes profitieren.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 27 - Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt – Umsetzung jetzt vorbereiten (Drs. 19/3281)
    

Die Bundesregierung hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Wir bekommen damit flächendeckende eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und kommen bei der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit der Kinder endlich voran. 
Diesen ganzen Prozess zu beobachten war ja schon irgendwie ein bisschen aufregend. 
Nun haben die Länder nach Nachbesserungen im Vermittlungsausschuss doch noch zugestimmt und da darf man sich als Landespolitikerin ja ein bisschen verhalten freuen. 
Denn Schleswig-Holstein bekommt für den laufenden Betrieb jährlich elf Millionen mehr als vorher vom Bund angedacht. 
44 Millionen, statt 33, das freut mich natürlich auch aus der Opposition heraus. Ganz zu schweigen von den Investitionskosten, die der Bund mit bis zu 70%, statt wie vorher angedacht 50% übernehmen wird. Aber diese haben vorerst eben auch ein Limit und sind erst einmal auf 119 Millionen begrenzt. 

Zum Ende der Jahre 2027 und 2030 soll überprüft werden, ob es Nachbesserungen zugunsten der Länder geben muss, und von daher ist es natürlich auch richtig, eine Bestandsanalyse zu erstellen und den Finanzbedarf im Bereich der Investitionen und der Betriebskosten zu ermitteln.  

Und das wird nötig sein, denn wenn wir ehrlich sind, die in Aussicht gestellten Bundesmittel werden auch jetzt nicht reichen. Wir als Land und auch unsere Kommunen stehen vor enormen Herausforderungen. Der Deutsche Städtetag geht bereits jetzt von einer Finanzierungslücke von mehreren Milliarden Euro aus. 
Denn der Ausbau stellt neue Ansprüche an Schulgebäude, größere Gruppenräume, größere Bedarfe an Personal oder Strukturen wie Kantinen. 

Bei aller Überzeugung und bei aller Freude über die Sache kann man daher auch zugeben, die Umsetzung des Rechtsanspruches wird eines der schwierigsten bildungspolitischen Themen der nächsten Jahre werden. Wir haben schon verschiedene Schätzungen von Ministerin Prien und Ministerin Heinold gehört, irgendeine Größe zwischen 61.500 und 77.900 zusätzlicher Plätze, je nachdem wie viele Kinder einen Ganztagsanspruch beanspruchen werden. 

Da bleibt eben doch die Frage offen, als wie realistisch dieser Zeitplan sich herausstellt. 
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll zum 01. August 2026 in Kraft treten. Vorerst nur für Grundschulkinder in der ersten Klassenstufe, aber jedes Jahr kommt aufsteigend eine weitere Klassenstufe hinzu. Und damit haben am dem 01. August 2029 alle Grundschulkinder rechtmäßig einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung à acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche. 

Aber auch für diese Schritte braucht es neue Räume, neues Personal, größer angelegte Infrastruktur. Im ganzen Land wird gebaut werden müssen und Sie wissen ja selber, wie es um Bauplanungen derzeit steht. 
Und da wird es auch ganz massiv darauf ankommen, welche weiteren Ansprüche in der Qualität des Ausbaus an unsere Einrichtungen und die Fachkräfte gestellt werden. 

Denn ich möchte natürlich noch einmal erinnern, dass wir Einrichtungen in privater Trägerschaft und insbesondere der dänischen Minderheit haben, die ihre historisch begründeten eigenen Ansprüche, Konzepte und Umgänge haben. Unsere Einrichtungen sind bereits jetzt sehr fortschrittlich, was die Ganztagsbetreuung angeht. Aber auch sie werden große Unterstützungen beim Erreichen des von der Bundesregierung vorgegebenen Ziels haben. 

Bei einem landesweiten Dialog für die Ausgestaltung ist es daher zwingend nötig, von Anfang an mit allen Betroffenen zu sprechen, wir brauchen ein Konzept, von dem alle Schülerinnen und Schüler des Landes profitieren.

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