Rääde · 28.09.2022 Gehörlose werden von Schwarz-Grün ausgespart!

„Wir wollen nicht irgendwann und vielleicht mehr Teilhabe ermöglichen, sondern so schnell wie möglich“

Christian Dirschauer zu TOP 38 - Anhebung des Landesblindengeldes und Einführung eines Gehörlosengeldes (Drs. 20/254)

Ich muss ehrlich sagen, dass ich hier heute mit einem komischen Gefühl stehe. Denn das, was uns die Koalition mit ihrem Alternativantrag vorlegt, ist wirklich enttäuschend. Es geht mir weniger um die Tatsache, dass man sich nun den nächsten, noch dazu recht schrägen, Prüfauftrag gibt. Denn prüfen soll ja offenbar nicht die zuständige Ministerin, sondern der Landtag. Höchst ungewöhnlich. Es geht mir vor allem darum, dass Schwarz-Grün schon vor der Aussprache zum Thema eine komplette Gruppe ausspart. Die fast 1800 Menschen im Land, bei denen das Merkzeichen GL für Gehörlos im Schwerbehindertenausweis steht, werden mit keinem Wort erwähnt. Man kann vielleicht die Auffassung vertreten, dass diese Menschen keinen berechtigten Bedarf haben. Sie aber schon im Vorfeld jeglicher Diskussion aus dem Kreis der potenziellen Empfänger zu streichen, ist einfach nur ignorant. 

Ziel unseres Antrags ist dagegen, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Denn wie viele andere Menschen mit Behinderungen, stoßen auch sie hier noch viel zu oft an Grenzen. Uns ist völlig bewusst, dass Geld allein nicht in die inklusive Gesellschaft führt, die wir uns wünschen. Aber in manchen Fällen macht eine finanzielle Unterstützung eben doch einen Unterschied. Oder anders gesagt: In manchen Fällen ist Teilhabe leider immer noch von den finanziellen Ressourcen der Betroffenen abhängig. Das kann man durchaus als Armutszeugnis sehen. Aber es ist nun mal die Realität. Und das wollen wir ändern.

Wir sind uns sicher darin einig, dass wir noch weit von einer Gesellschaft entfernt sind, in der jede und jeder ganz selbstverständliches Mitglied ist. Also völlig unabhängig davon, welche Stärken oder Schwächen ein Mensch mitbringt. Wer mit Betroffenen spricht, muss erkennen, dass der Weg dahin noch lang ist. Tatsache ist, dass es bis heute noch viel zu viele und in Teilen sogar unüberwindbare Barrieren gibt. Beispielsweise beim Zugang zur Gesundheitsversorgung oder auf den ersten Arbeitsmarkt. Außerdem ist längst nicht überall, wo barrierefrei draufsteht auch barrierefrei drin. Selbst in Fällen, in denen eine Veranstaltung offiziell als barrierefrei gilt, können nicht immer alle Personen mit Handicap teilnehmen. Oft gibt es zwar eine Rampe für Menschen im Rollstuhl und die Veranstaltung findet vielleicht auch in leichter Sprache statt. Aber die für Sehbehinderte geeignete Beleuchtung, zusätzliche Audiodeskription oder GebärdendolmetscherInnen sind nicht immer und überall vorhanden. 

Wir vom SSW wollen den Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen verbessern. Unser Antrag löst natürlich nicht alle bestehenden Probleme. Aber er liefert einen Beitrag, um die Teilhabechancen von blinden, sehbehinderten und gehörlosen Menschen ein Stück weit zu verbessern. Zum einen wollen wir das Landesblindengeld auf den Durchschnitt der Bundesländer anheben. Denn losgelöst von Preissteigerungen sind Blinde und Sehbehinderte dadurch, dass Schleswig-Holstein hier auf einem der letzten Plätze liegt, im Ländervergleich benachteiligt. Und zum zweiten fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes. Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch. Denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden. Und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.

Auch in Krisenzeiten ist ein moderat erhöhtes Blinden- und ein Gehörlosengeld nicht irgendein Luxus, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann. Denn blinde, taubblinde und gehörlose Menschen müssen in vielen Bereichen behinderungsbedingte Mehrkosten tragen, die nicht durch Nachteilsausgleiche gedeckt sind. Das können erhöhte Strom-, Internet oder Versicherungskosten sein, oder Kosten für GebärdendolmetscherInnen. Wer dieses Geld nicht hat, kann sich im Zweifel nicht im Verein, in einer Partei oder in einem Ehrenamt engagieren, an kulturellen Angeboten teilnehmen oder sich weiterbilden. Aber genau diese Dinge müssen aus unserer Sicht für alle Menschen möglich sein. Auch für jene, die blind, sehbehindert oder taub und damit kommunikationsbeeinträchtigt sind.

Ich denke, dass gute Gründe und plausible Argumente für eine Anhebung des Blindengelds und für die Einführung eines Gehörlosengelds vorliegen. Uns ist bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Idee eines Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen diskutiert wurde. Das würden wir liebend gerne mittragen. Nur ist völlig offen, ob und wann es zu einer solchen Lösung kommt. Wir aber wollen nicht irgendwann und vielleicht mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen möglich machen, sondern so schnell wie möglich. Und deshalb erwarte und beantrage ich, dass wir uns gründlich mit beiden Anträgen im Ausschuss befassen. 

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