Speech · 27.02.2025 Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien

„Wir wollen gemeinnützige Vereine und mit ihnen die vielen ehrenamtlich Engagierten finanziell und organisatorisch entlasten“

Christian Dirschauer zu TOP 15 - Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien (Drs. 20/2926(neu))

Ich hoffe ich liege nicht total daneben, wenn ich behaupte, dass unser Antrag recht selbsterklärend ist. Die Tatsache, dass gemeinnützige Vereine und Verbände GEMA-Gebühren zahlen müssen, wenn Sie beim öffentlichen Kinder- oder Seniorenfest Musik abspielen, ist zumindest nicht neu. Ähnliches gilt für den Umstand, dass die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltungen und das Abrechnen bzw. Entrichten der entsprechenden Gebühren an die GEMA vergleichsweise aufwendig sind. Wenn wir uns dazu dann noch bewusst machen, dass wir hier über Vereins- oder Verbandsarbeit reden, die oft zu ganz erheblichen Teilen ehrenamtlich geleistet wird, dann wird der Kern des Problems deutlich: Im Zweifel sind eben genau diese GEMA-bezogenen Schritte die bürokratischen Vorgaben oder Hürden zu viel. Dies kann dazu führen, dass ehrenamtlich Tätige ermüden oder sogar ganz hinschmeißen. Und genau dieser Entwicklung wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken.

Wir alle wissen, wie wertvoll ehrenamtliches Engagement für unsere Gesellschaft ist. Und wir alle kennen die Herausforderungen, vor denen das Ehrenamt steht. Ich höre aus fast allen Bereichen, dass es immer schwerer wird, Nachwuchs zu gewinnen oder gar langfristig zu binden. Noch dazu fühlen sich viele potenzielle Ehrenamtliche bereits zunehmend durch berufliche und familiäre Verpflichtungen gebunden. Da müssen die Rahmenbedingungen schon ziemlich gut passen, damit langfristiges Engagement entsteht. Es besteht also durchaus Handlungsbedarf. Und weil die GEMA-Gebührenbefreiung hier vielleicht eine kleinere aber eben mitunter entscheidende Maßnahme sein kann, fordern wir die Landesregierung auf, zeitnah zu handeln. Ziel muss ein Vertrag sein, der die gemeinnützigen Verbände und Vereine im Land von diesen Gebühren befreit und sie damit entlastet.
Ich will nicht missverstanden werden: Dem SSW geht es nicht darum, dass für die erwähnten Veranstaltungen keine Gebühren mehr an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, wie die GEMA ja in der Langfassung heißt, fließen. Für uns steht völlig außer Frage, dass nicht nur das Ehrenamt, sondern auch die Komponisten und Texter, deren Musik im genannten Rahmen gespielt wird, Wertschätzung, Anerkennung und die entsprechenden Tantiemen verdienen. Der Grundsatz, nach dem die schöpferische Arbeit der Kreativen immer dann honoriert werden muss, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden, bleibt unberührt. Wir wollen aber, dass das Land die in Rede stehenden Gebühren übernimmt. Und weil die GEMA in vielen Fällen bereits reduzierte Vergütungssätze sowie Sondernachlässe für die Musiknutzung im sozialen und ehrenamtlichen Bereich gewährt, ist eine solche Übernahme auch weniger schmerzhaft, als der eine oder die andere hier vielleicht vermutet.

Wie Sie unserer Begründung entnehmen können, sind Länder wie Bayern, Niedersachsen oder Hessen diesen Weg bereits gegangen. Und wenn wir das Land Hessen mit der doppelten Einwohnerzahl zugrunde legen, das hierfür etwas mehr als 600.000 Euro zahlt, dann können wir für Schleswig-Holstein von circa 300.000 Euro jährlich ausgehen. Natürlich sind diese Zahlen nur ein Annäherungswert und es gibt gewisse Unschärfen, weil die GEMA auch hier mit einigen Verbänden Pauschalverträge geschlossen hat. Aber ich denke, dass diese Summe auch unter den Vorzeichen einer angespannten Haushaltslage für Schleswig-Holstein leistbar ist. Und gerade, weil die Entlastung durch eine solche Gebührenübernahme wirklich überall in unserem Flächenland spürbar wäre, steht hier ein relativ geringer Aufwand einem riesigen Gewinn gegenüber. Ich kann also nur an Sie alle appellieren: Geben Sie sich einen Ruck und setzen Sie unsere Forderung um, anstatt hier nur mit einem weiteren Prüfauftrag zu arbeiten. Denn mit diesem Schritt können Sie maßgeblich dafür sorgen, dass gemeinnützige Vereine und mit ihnen die vielen ehrenamtlich Engagierten finanziell und organisatorisch entlastet werden.

 

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