Rääde · 25.01.2019 Genervt von Beratungsresistenz der AfD

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 15 - Politische Diskussionen und aktives politisches Handeln in der Schule fördern – fair, sachlich, neutral (Drs. 19/1109)

(Nr. 027-2019) Immer wieder frage ich mich bei Ihren Anträgen, ob Sie eigentlich wirklich selbst glauben, was Sie da schreiben. 
Folgende Möglichkeiten hat es für sie gegeben:
Sie haben gemeint, einen Vorgang problematisieren zu müssen. 
Was machen Sie als Erstes? Sie reden mit Leuten, die etwas damit zu tun haben. Wenn dann niemand mit Ihnen sprechen möchte, stehen Sie vor dem ersten Problem. Ihnen bleibt die Möglichkeit der Lektüre und Recherche. Sie nutzen die Bibliothek. Lektüre zum Beutelsbacher Konsens hätten Sie finden können. Es gibt tatsächlich auch einige Bücher, die „Wildes Herz“ heißen, allerdings eher Groschenromane, das hätte für Verwirrung gesorgt. 
Also nutzen Sie Möglichkeiten der Onlinerecherche. 
Sie landen auf der Homepage der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg. Eben jener Einrichtung, auf deren Initiative hin der Beutelsbacher Konsens 1976 erarbeitet wurde.
 Und siehe da, Sie finden einen Artikel zum Beutelsbacher Konsens, dessen Unterüberschrift lautet: „Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Lehrkräfte gegen Indoktrination, aber nicht zur Wertneutralität .“ 
Sie lesen weiter und erfahren, dass seine Grundbestandteile folgende sind: 
1.    Ein Indoktrinationsverbot. 
2.    Ein Gebot, politisch Kontroverses auch kontrovers darzustellen. 
3.    Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, ein eigenständiges Urteil über politische Themen zu gewinnen. 
Am liebsten würde ich Ihnen die gesamte Stellungnahme vorlesen, in der explizit darauf eingegangen wird, dass Schülerinnen und Schüler in den Schulen im Geiste der Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung erzogen werden sollen. Dass es im Unterricht kritisch beleuchtet werden soll, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Werte des Grundgesetzes und der Landesverfassung angegriffen werden. Beispielsweise wenn Antisemiten in politischen Parteien geduldet werden, wenn es personelle Überschneidungen mit rechtsradikalen Gruppierungen gibt. 


Und wenn all dies immer noch nicht dazu geführt hat, sie davon überzeugen zu können, dass Sie mit ihrem Vorhaben auf dem Holzweg sind, bleibt Ihnen ja auch noch das parlamentarische Mittel der kleinen Anfrage. 
Das haben Sie genutzt, um die Landesregierung zum Film „Wildes Herz“ zu befragen und dann direkt auch schon den Beutelsbacher Konsens ins Spiel zu bringen. 
Daraufhin sind die ersten beiden Sätze der Antwort, die Sie bekommen: 
„Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Lehrkräfte nicht zur Werteneutralität. Politik und politisch kontroverse Diskussionen sind gewollte und gesetzmäßige Inhalte schulischen Unterrichts.“ 
Sie haben also ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle genutzt, Arbeitskraft im Ministerium gebunden und eine ausführliche Antwort bekommen.
Und auch das hat nicht ausgereicht, dass Sie zur Besinnung kommen und merken, dass Sie sich verrannt haben. 
Aber was erzähle ich Ihnen das eigentlich. Sie haben es jetzt mehrfach gehört und hören doch nichts. 
Mir ist diese Herangehensweise einfach unverständlich.

Und ich muss zugeben, ich bin zunehmend genervt davon.
Sie suggerieren wieder ein Problem, das es nicht gibt. Sie versuchen erneut, Lehrkräfte in Verruf zu bringen. Und Sie haben abermals gezeigt, dass sie fernab jedweder Vernunft beratungsresistent bleiben. 
Wir können nur hoffen, dass das Comeback von „Die Ärzte“ im Sommer nichts Vergleichbares bei Ihnen auslösen wird. 

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