Rääde · 12.10.2017 Gesellschaftliche Debatte statt noch mehr Verschärfungen

Lars Harms zu TOP 24+25 - Anträge zur Rechtssicherheit

„Wir haben die rechtlichen Instrumente und brauchen an dieser Stelle keine Verschärfung!“

Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit dem Thema Gewalt gegen Polizeibeamte befassen. Bereits seit Jahren verzeichnen wir eine zunehmende Entwicklung in Hinblick auf Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Im Arbeitsalltag der Polizei reicht die Bandbreite der Delikte von Widerstand, Attacken bis hin zu Verletzungen. Von den Beleidigungen ganz zu schweigen. Das erleben aber nicht nur Polizeibeamtinnen und –beamte in ihrem Beruf, sondern auch Zugbegleiter, Kontrolleure in Bussen und Bahnen oder Politessen. Aber es sind insbesondere unsere Polizeibeamten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, besonderen Einsatzlagen ausgesetzt sind. Es handelt sich häufig um Einsätze mit hohem Konfliktpotential. 

Dies sind keine Einzelfälle, sondern es lässt sich zunehmend ein gesellschaftlicher Wandel erkennen. Wir verzeichnen einen Wertewandel in Teilen der Gesellschaft, verbunden mit einem Akzeptanzverlust gegenüber der Polizei, sowie die zunehmende Bereitschaft, Konflikte mit Gewalt zu lösen und in der der Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit des Mitmenschen abnimmt. Auch wir als Vertreter der Politik müssen uns daher wieder für mehr Respekt im Umgang miteinander einsetzen. 

Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit Gewalt in unserer Gesellschaft und über mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften und die Verhinderung von Übergriffen. Damit einher muss aber auch gehen, dass von vornherein versucht wird, Gewalt zu verhindern. Das heißt, auch die Präventionsarbeit muss weiter gestärkt werden.

Zum anderen müssen die Beamten geschützt werden, die Gewalt ausgesetzt sind. Das ist klar, denn auch Polizeibeamte haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit. Als Dienstherr hat das Land hier gegenüber seinen Beamten, eine besondere Verantwortung.  Ich glaube wir alle hier im Haus sind uns grundlegend darüber einig, dass wir uns zu dieser Verantwortung auch entsprechend bekennen.  

Wir haben die rechtlichen Instrumente und brauchen an dieser Stelle keine Verschärfung, denn auch härtere Strafen werden die Gewaltbereitschaft gegenüber staatlichen Organen nicht unterbinden. Schließlich hat schon die letzte Straferhöhung beim Widerstandsparagrafen im Jahr 2011 nicht das erhoffte Ergebnis gebracht. Das beste Instrument diesbezüglich ist und bleibt die Präventionsarbeit. Wir sollten daher die Polizeibeamten besser auszurüsten und insbesondere für Konfliktsituationen noch besser vorzubereiten. 

Noch einige Worte zum Antrag zum richterlichen Bereitschaftsdienst: Ja, es ist richtig, dass Polizei- und Justizbehörden eng zusammen arbeiten müssen. Dies ist in Schleswig-Holstein auch der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem auch liebe Bürgerinnen und Bürger. Im vorliegenden Antrag wird das Thema Bereitschaftsdienst in den Landgerichtsbezirken aufgegriffen. Dabei lässt sich zwischen den Zeilen herauslesen, dass die Rechtssicherheit oder generell rechtssicheres Handeln ab einer gewissen Uhrzeit in Schleswig-Holstein nicht mehr gewährleistet wäre. Dazu würde ich von der antragstellenden Fraktion gerne einmal wissen, ob es ein akutes Problem diesbezüglich gibt? Wer oder was soll davon jetzt genau betroffen sein? Oder ist es vielleicht nicht doch so, dass mit diesem Antrag ein Problem geschaffen werden soll, wo keins ist? Wenn wir an dieser Stelle einen Blick in die Praxis werfen, dann ist es doch so, dass die Polizei zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt wegen Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Genehmigung die Entnahme einer Blutprobe anordnen darf. 

Größere Engpässe bei den Bereitschaftszeiten sind uns nicht bekannt und dass bei einem Dienstplan immer mal etwas durcheinander geraten kann, ist auch Allgemeinwissen. Hier scheint es sich eher um ein aufgebauschtes Problem zu handeln, dass eigentlich gar keines ist.

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