Rääde · 19.03.2010 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

Obwohl das offizielle Ergebnis des Volksbegehrens zum Erhalt der Realschulen in Schleswig-Holstein noch nicht feststeht, wissen wir schon heute, dass es gescheitert ist. Die nötigen 110.000 Unterschriften sind nicht zusammen gekommen, im Gegenteil: Es sind erstaunlich wenige Unterschriften für das Volksbegehren abgegeben worden.

Über die Gründe des Scheiterns können wir nur spekulieren. Da gibt es die Vorstöße des Verbands der Deutschen Realschullehrer, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Rechtvorschriften für das Volksbegehren zu kompliziert waren und dass die Unterschriftenaktion von den Behörden torpediert wurde. Vielleicht sind auch zu wenige Schleswig-Holsteiner motiviert worden, ihre Unterschrift abzugeben. Oder die Schleswig-Holsteiner haben einfach erkannt, dass die Zeiten des dreigliedrigen Schulsystems endgültig vorbei sind und sie die Rückwärtsrolle des Bildungsministers nicht unterstützen wollen.

Für diese Erklärung spricht nicht nur die jahrelange Forderung des SSW, die Gemeinschaftsschule als flächendeckende Regelschule einzuführen. Für diese Erklärung sprechen auch die Statistiken. Momentan gibt es 62 Regionalschulen, 100 Gymnasien und 111 Gemeinschaftsschule im Land - die Gemeinschaftsschule führt also ihren Siegeszug als beliebteste Schule im Land fort. Gerade mal noch sechs Realschulen gibt es im Land, die mit einem positiven Ausgang des Volksbegehrens etwas hätten anfangen können. Für diese sechs Schulen hat die CDU/FDP-Regierung Anfang des Jahres in vorauseilendem Gehorsam das Schulgesetz schon mal verändert. Also die Frist für die Umwandlung der Schulen und Regional- oder Gemeinschaftsschulen um ein Jahr verlängert.

In der Debatte zu dieser Schulgesetzänderung im Januar wies nicht zuletzt die FDP darauf hin, dass Wiederholung festigt. Und zwar sollte es aus der Sicht der FDP eine Selbstverständlichkeit sein, den Ausgang von Volksinitiativen zu beachten - dazu kann ich für den SSW nur sagen: Das sehen wir genauso und genau das machen wir auch. Also stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu - eine Fristverlängerung brauchen wir nicht - das Volksbegehren ist gescheitert. Und dann hat die FDP noch darauf hingewiesen, dass es eine Frechheit sei, ihnen Klientelpolitik vorzuwerfen, falls die Initiative zum Erhalt der bestehenden Realschulen ausreichend Unterstützung erfährt. Ausreichend Unterstützung gab es nicht - aber dass die FDP Klientelpolitik macht, ist ja nichts Neues.

Aus Sicht des SSW gilt noch immer unsere Argumentation gegen die Verlängerung der Umwandlung von Real- und Hauptschulen aus den letzten Debatten. Die Schulentwicklungsplanung ist in den Kommunen längst abgeschlossen, die Schulträger haben sich entschieden und die Einführung der Regional- und Gemeinschaftsschulen ist auf dem Weg. Es ist daher gut, dass das Volksbegehren gescheitert ist und es ist auch gut, wenn die Entfristung zurückgenommen wird. Sie entbehrt jeglicher.

Nach der Schuldebatte ist immer vor der Schuldebatte. Wenn man sich die neuesten Presseberichte und auch den Referentenentwurf zur kommenden Schulgesetznovellierung ansieht, ist bereits absehbar, dass die Fristverlängerung nicht der einzige Vorstoß von Seiten der CDU/FDP-Regierung sein wird, das Gemeinschaftsschulmodell zu torpedieren. Die angekündigte Möglichkeit, in Zukunft schulartbezogene Klassen einführen zu können, hat schon jetzt zu einigem Kopfschütteln im Land geführt. Für den SSW möchte ich aber ganz deutlich sagen, dass es unter der Großen Koalition gute Gründe für die Schulstrukturreform gab und diese Gründe gelten auch unter einer schwarz-gelben Regierung. Also Schluss mit der Klientelpolitik, Schluss mit der Beliebigkeit.

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