Rääde · 16.12.2009 Gesetzentwürfe zum Denkmalschutzrecht



Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf zum Denkmalschutz ist einigen von uns noch in guter Erinnerung, entspricht er doch - bis auf ein paar Präzisierungen - dem von der Großen Koalition in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Denkmalschutzgesetz. Dass dieses Gesetz der Diskontinuität anheim fiel, lag aber nicht an den vorgezogenen Neuwahlen. Denn schon im Juni lief eine lapidare Pressemitteilung des Kollegen Wengler über den Ticker, die besagte, dass die CDU-Fraktion nunmehr beschlossen hatte, von einem neuen Denkmalschutzgesetz die Finger zu lassen. Was hinter den Kulissen vor sich gegangen ist, können wir nur raten. Unter dem Strich bleibt aber die Feststellung, dass die CDU-Landtagsfraktion mit dem genannten Beschluss dem Ministerpräsidenten, der ja Kultur zur Chefsache gemacht hatte, in den Rücken fiel.

Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes war ein kulturpolitisches Flaggschiff der Staatskanzlei. Dass es gewissen Kreisen innerhalb und außerhalb der CDU-Fraktion gelang, dieses Flaggschiff zu versenken, ist und bleibt ein Skandal. Dabei schien man völlig vergessen zu haben, dass es nicht zuletzt wegen der Berücksichtigung internationaler Vorgaben zum Denkmal - , Kulturgüter- und Welterbeschutz dringend erforderlich ist, das geltende Denkmalschutzgesetz zu erneuern. – Oder anders formuliert: Schleswig-Holstein hatte auf der Basis des damaligen Regierungsentwurfs die Chance, eines der besten Denkmalsschutzgesetze in Deutschland zu erhalten, das wegen der Übernahme internationaler und europäischer Übereinkommen wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer gehabt hätte. Daraus wurde nun leider nichts. Daher ist es gut, dass die SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Debatte wieder eröffnet hat.

Dass dem SSW dabei der archäologische Denkmalschutz besonders am Herzen liegt, dürfte bekannt sein. Denn genau dies war der Grund dafür, dass wir in der letzten Landtagssitzung einen Berichtsantrag einbrachten, der ursprünglich vorsah, dass die Landesregierung in der Dezembersitzung des Landtages einen schriftlichen Bericht zur notwendigen Novellierung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Auf Wunsch des neuen Kulturministeriums ist der Bericht nunmehr auf Januar verschoben worden. Aus Sicht des SSW geht es dabei nicht zuletzt um folgende Punkte:
-Die Einfügung des Verursacherprinzips zur Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Konkret wissen wir, dass das Bundesverkehrsministerium angekündigt hat, ab 2010 nur noch Kosten für archäologische Rettungsgrabungen übernehmen zu wollen, in denen das Verursacherprinzip gesetzlich verankert ist.
-Die Festlegung von Welterbestätten und die Regelung von Straftaten, um der Beschädigung oder Vernichtung eines Kulturdenkmals wirksam entgegenwirken zu können.
Die Regelung dieser Punkte ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen dringend geboten, sie bringt auch richtig Geld in die klamme Haushaltskasse des Landes. Ob es vor diesem Hintergrund ausreicht, die Denkmalbereichsverordnungen und Grabungsschutzgebietsverordnungen zu entfristen, wie von CDU und FDP vorgesehen, wage ich zum jetzigen Zeitpunkt zu bezweifeln. Das muss also im Ausschuss geklärt werden.
Grundsätzlich reicht es uns nicht, dass alles beim Alten bleiben soll, das wäre eine vertane Chance für unser Land. Schleswig-Holstein verfügt über einmalige und vielfältige Kulturlandschaften, deren Erhalt und Entwicklung auch dank des ehrenamtlichen Einsatzes vieler Menschen mit zunehmendem Tourismus belohnt wird. Denkmalschutz ist somit auch zu einem echten Wirtschaftszweig geworden.

Als letztes noch ein Wort zur Einführung einer Denkmalliste, zur Einführung des sogenannten deklamatorischen Verfahrens also, weil sich daran in erster Linie der Streit über das Denkmalschutzgesetz fest machen lässt.
Wir meinen: Spätestens durch die umfangreiche Anhörung in der letzten Legislaturperiode sollten alle Bedenken aus dem Weg geräumt sein. Denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein und Brandenburg die einzigen beiden Bundesländer sind, die noch am konstitutiven Verfahren festhalten. Alle anderen 14 Bundesländer führen in Teilen schon seit 30 Jahren problemlos eine Denkmalliste. Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ging deutlich hervor, dass die Zahl der Verwaltungsstreitverfahren mit dem deklaratorischen Prinzip merklich reduziert wurde und damit eine Entlastung der Gerichte einherging. Außerdem lässt sich mit der Denkmalliste eine schnelle und zeitnahe Denkmaleintragung mit der Rechtssicherheit für die Eigentümer verbinden, und genau dies ist für den SSW ein ganz zentraler Punkt.

Der erneut eingebrachte Gesetzentwurf zum Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass wir uns wieder in Streitereien verlieren. Vor allem die Eigentümer von Denkmälern gehören zu den Leidtragenden solcher Auseinandersetzungen, da die Fachverwaltungen in der Praxis der realen Entwicklung hinterherlaufen und die Aufteilung in erhaltenswerte Gebäude, einfache Kulturdenkmale und eingetragene Kulturdenkmal für Unsicherheit und Verwirrung sorgen.

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