Rääde · 16.11.2012 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme des Tierschutzes)

Seit nunmehr zehn Jahren ist der Tierschutz als Staatszielbestimmung im Grundgesetz verankert - und die Welt ist nicht untergegangen. In Schleswig-Holstein gab es in den letzten Jahren mehrere Anläufe, den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Diese Initiativen wurden vom SSW immer unterstützt. Daher ist es zu begrüßen, dass sich nun eine Mehrheit hier im Landtag für eine solche Staatszielbestimmung abzeichnet. Dieser Schritt hat lange genug gedauert.

Der SSW hat sich dafür eingesetzt, weil der Tierschutz mittlerweile zu einem wichtigen Bestandteil der Gesellschaft geworden ist. Die Einstellung zum Tier und der Umgang mit Tieren haben sich verändert. Vielen Menschen ist es heute nicht mehr egal, wie mit unseren Tieren umgegangen wird. Es ist den Menschen nicht mehr egal wie Tiere gehalten werden, transportiert werden oder gekennzeichnet werden. Hier hat sich der Blick auf die Tiere in den letzten Jahrzehnten gravierend geändert. Diesem ethischen Wandel wollen wir mit der vorliegenden Initiative gerecht werden.
Nun wissen wir, dass es bereits verschiedene Gesetze zum Schutz der Tiere gibt. Und das ist auch gut so. Aber wir wissen auch, dass diese Gesetze nicht immer - wie gewünscht - greifen. Tierschutzgesetze werden nachrangig angesehen, wenn ihnen Grundrechte entgegenstehen, beispielsweise wenn es um die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion geht. Hier hat der Tierschutz rechtlich immer den kürzeren gezogen.
Mit der Verfassungsänderung bekommt der Tierschutz in Schleswig-Holstein ein neues Gewicht. Wir werden damit zwar nicht verhindern, dass in Zukunft Tiere gequält oder misshandelt werden. Aber mit dem Status eines Staatsziels ist der Tierschutz somit auf dem gleichen rechtlichen Level wie mit anderen Grundrechten. Dadurch wird der Tierschutz bei uns im Land gestärkt.

Soweit alles schön und gut. Doch wir wissen, dass Tiere sich vor Gericht nicht selbst verteidigen können. Damit die Sache aber rund wird, kommen wir über kurz oder lang nicht um ein Verbandsklagerecht umhin. Dies zeigen auch bisherige Erfahrungen. Erst mit dem Klagerecht können die Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere auftreten. Analog haben wir ja bereits Klagerechte für Umweltschutzverbände. Und die Erfahrungen zeigen, dass Naturschutzverbände mit diesem Recht durchaus verantwortungsvoll umgehen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass Tierschutzverbände die Gerichte mit einer Flut von Klagen überhäufen. Daher wird diese Koalition auch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände im Landesrecht verankern - so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

Die Staatszielbestimmung muss mit Leben erfüllt werden. Das kann dann auch zu Konsequenzen hier im Land führen - hierbei könnte beispielsweise auch die Diskussion um Schenkelbrand neu entfacht werden. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Der Tierschutz als Staatsziel darf kein zahnloser Tiger werden. Um es deutlich zu sagen, eine Staatszielbestimmung ist keine nutzlose Verfassungslyrik.
Wir wollen dem Tierschutz nach heutigen ethischen Maßstäben gerecht werden.

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