Press release · 08.04.2005 Große Koalition muss Kommunalreform beschließen

Vor dem Hintergrund des heutigen Berichts des Landesrechnungs­hofs fordert Anke Spoorendonk die CDU und die SPD dazu auf, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine tief greifende Reform der Gemeinden in Schleswig-Holstein vorzubereiten.

„Der Landesrechnungshof schreibt dem Landtag jetzt zum wieder­holten Male ins Stammbuch, dass es endlich größere Kommunal­verwaltungen geben muss. Deshalb müssen die beiden großen Parteien jetzt die breite Mehrheit der Großen Koalition für eine Zusammenlegung kleiner Gemeinden nutzen.

Schleswig-Holstein kann es sich nicht leisten, wegen fehlenden Muts der großen Par­teien weitere fünf Jahre auf vernünftige Arbeitsbedingungen in unseren Kommunen zu warten“, mahnt die Vorsitzende der SSW-Land­tagsgruppe.

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Press release · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Speech · 09.10.2026 Soziale Entlastung darf nicht an der Tankstelle enden!

„Die Finanzierung eines kostenlosen Kita-Essens und Lernmittelfreiheit wäre neine echte Entlastung. Beides können wir hier im Land selbst umsetzen. Gerade Familien mit kleinen Einkommen brauchen keine weiteren Formulare und Nachweise. Sie brauchen Entlastungen, auf die sie sich verlassen können. Wenn das Mittagessen in der Kita kostenlos ist, kommt die Unterstützung jeden Tag bei den Kindern an. Und die Eltern wissen ganz konkret, was sie am Monatsende sparen.“

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Speech · 08.10.2026 Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“

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