Rääde · 18.03.2020 Rede zu Protokoll gegeben: Haushalt im Schatten von Corona

Kleine und mittlere Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird.

Lars Harms zu TOP 4 - Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2020 (Drs. 19/2023, 19/2063)

Wenn wir uns heute, in dieser besonderen Situation, unseren Nachtragshaushalt ansehen, dann muss man, glaube ich, durchaus auch mehr übergeordnete Anmerkungen machen. Bei der Frage, wie die Überschüsse genutzt werden können, hat man die Wahl zwischen Schuldentilgung und Reservierung des Geldes für zukünftige Investitionen. Hier hat es ja am Anfang der Diskussion noch durchaus unterschiedliche Auffassungen gegeben, aber wir als SSW haben uns gleich von Anfang an dafür ausgesprochen, dieses Geld vornehmlich in die bestehenden Sondervermögen zu überführen. Bei den derzeitigen Zinssätzen gäbe es bei der Schuldentilgung kaum eine gravierende Entlastung für den Landeshaushalt. Anders sieht es da mit den Sondervermögen aus. Sie können eben schon den Haushalt entlasten. Es so, dass wir mit schlechteren Zeiten rechnen müssen und in Zeiten des Corona-Virus gilt das erst recht. Genau für diese Zeiträume brauchen wir finanzielle Spielräume, um investieren zu können und so die Wirtschaft anzukurbeln. Deswegen ist die grundsätzliche Entscheidung, alle Jahresüberschüsse in die Sondervermögen zu packen, richtig.
Auch inhaltlich freuen wir uns über Bereiche, die nun angegangen werden. Sei es, dass das Thema Künstliche Intelligenz gesondert gefördert wird oder die Schleibrücke Lindaunis noch stärker vom Land mitfinanziert wird. Auch, dass die Sandvorspülungen vor den nordfriesischen Inseln noch einmal gesondert finanziert und dazu auch mehr Deichbau ermöglicht wird, ist richtig. Und dass der Ausbau der Kindertagesstätten stärker gefördert wird, macht Sinn. Selbst bei vergleichsweise kleinen Dingen, werden richtige Schwerpunkte gesetzt. Da ist zum Beispiel das Landesprogramm Einbruchsschutz, dass jetzt doch wieder finanziert wird. Wir haben das jetzt in jeder Haushaltsberatung immer wieder gefordert und eigentlich sollte diese erneute Förderung zum letztmöglichen Zeitpunkt nun endlich auch dazu führen, dass dieses Programm von Anfang an im Haushaltsvorschlag der Landesregierung für 2021 mit aufgenommen wird. Ähnliches gilt darüber hinaus auch für die Investitionsförderungen für die Bildungsstätten und Heimvolkshochschulen. Auch hier werden berechtigterweise 1 Million Euro eingeplant, aber damit ist es nicht getan; auch hier werden für 2021 und die Folgejahre noch Finanzmittel benötigt. Trotzdem kann man aber sagen, dass wir mit den Vorschlägen der Regierung für den Nachtragshaushalt durchaus zufrieden sind.
Deswegen lassen Sie mich aus aktuellem Anlass noch auf etwas anderes eingehen. Wir haben zwar für allgemeine konjunkturelle Einbrüche unsere Rücklagen in den Sondervermögen. Diese können investiv genutzt werden. Es kann aber sein, dass die Auswirkungen der Krise rund um das Corona-Virus doch größer sind, als wir ahnen konnten. Das kann bedeuten, dass wir durch diese außergewöhnliche Notlage in finanzpolitische Herausforderungen geraten, die nicht ohne Schuldenaufnahmen bewältigt werden können. Wir stehen nach wie vor uneingeschränkt zur Schuldenbremse und wollen diese auch nicht ändern oder abschaffen. Aber unsere Landesverfassung hat für den Fall einer außergewöhnlichen Notlage finanzielle Spielräume eröffnet. Artikel 61 Abs. 3 sagt: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben der Schuldenbremse aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages abgewichen werden.“ Nur zum Vergleich, die Herausforderungen mit den Flüchtlingen nach 2015 konnten vollständig durch den Staat kontrolliert werden und haben auch die Finanzlage nicht stark beeinflusst. Das könnte nach Corona mit einem massiven wirtschaftlichen Abschwung, der sich dann nicht konjunkturell begründen ließe, möglicherweise anders sein. Sollten dann finanzielle Herausforderungen entstehen, die sich aus dem normalen Haushalt nicht bewältigen lassen, dann müssen wir darauf vorbereitet sein. Kleine und mittlere Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sicher sein können, dass ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird. Deshalb unterstützen wir als Oppositionspartei die Ermächtigung für die Landesregierung hier gesonderte Kredite aufnehmen zu können, um die drohende außergewöhnliche Notlage bewältigen zu können.
Dem Nachtragshaushalt können wir zustimmen.

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