Präsemadiiling · 13.08.2020 Home Office steuerlich berücksichtigen!

Der SSW im Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Änderung des Steuerrechts einzusetzen (Drs. 19/2327), damit Kosten für Heimarbeit künftig vollumfänglich als Werbungskosten absetzbar sind. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Das Arbeiten im Home Office hat sich während der Corona-Krise bewährt. Auch hierzulande haben viele tausend Angestellte ihren Arbeitsplatz wochenlang in die eigenen vier Wände verlegt, um Infektionsketten zu stoppen, ohne dass der Job auf der Strecke bleibt. 
Dabei wurde manches Vorurteil vom Tisch geräumt. Denn tatsächlich funktionierte das so gut, dass viele Betriebe künftig mehr Heimarbeit ermöglichen wollen. 
Dem Steuerrecht ist so viel Flexibilität leider fremd. Das häusliche Arbeitszimmer ist seit vielen Jahren ein steuerrechtlicher Zankapfel. Wer sich nicht den Luxus eines nahezu ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmers leisten kann, guckt fiskalisch in die Röhre. Das ist nicht mehr zeitgemäß! 
Deshalb haben wir vom SSW im Landtag jetzt die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Änderung des Steuerrechts einzusetzen. Künftig sollen Aufwendungen für Heimarbeitsplätze auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn dieser Arbeitsplatz nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Dies gilt zum Beispiel für laufende Kosten, etwa für Strom, Wasser oder anteilige Mietkosten. Unabhängig davon, ob der Laptop nun auf dem Schreibtisch im Wohnzimmer steht oder im vollausgestatteten Büro. 
Für uns vom SSW wäre dies nicht nur ein erheblicher Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Menschen dürfen nicht auf Mehraufwendungen sitzen bleiben, nur weil sie ihre Arbeit gelegentlich von zuhause aus erledigen.

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