Rääde · 17.12.2009 Keine neuen Beauftragten schaffen



Bis zur Kabinettspressekonferenz am Dienstag dieser Woche wussten wir nichts Genaues über die Berufung neuer Beauftragten durch die Landesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht vor, dass es sie geben soll, und aus der Gerüchteküche des Landtages war schon frühzeitig zu hören, dass vorgesehen war, den Kollegen Arp zum Beauftragten für den Mittelstand zu ernennen, während der Kollege Lehnert das gleiche für den Bereich Integration machen sollte. Seit Dienstag wissen wir nun also, dass die neuen Beauftragten der Landesregierung ein Büro erhalten – ihnen steht ein Dienstwagen und eine Schreibkraft zur Verfügung, war in Presseberichten nachzulesen.

Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass die Kollegin Heinold dazu für Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage stellte. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang weniger die Fragen als die Antwort der Landesregierung, denn sie war mehr als kaltschnäuzig: „Die Fragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Landesregierung hat diese Angelegenheit noch nicht beraten“, heißt es lapidar.
Aus Sicht des SSW stellt sich damit die Frage, wie denn der entsprechende Passus des Koalitionsvertrages überhaupt zu verstehen ist. Denn im Grunde wäre doch zu erwarten gewesen, dass nicht nur der Bedarf, sondern auch der konkrete Rahmen für die Einrichtung von zwei neuen Beauftragtenstellen in den Koalitionsverhandlungen festgelegt worden wäre. Ansonsten müsste man doch wissen, dass man sich dem Vorwurf aussetzt, Wein zu trinken und Wasser zu predigen, wenn es um Personaleinsparkonzepte und ähnliches geht. Es bleibt also die Vermutung, dass es bei dieser Berufung letztlich darum geht, Trostpflaster für zwei verdienstvolle Abgeordnete zu verteilen, die bei der Verteilung von Posten nach der Landtagswahl irgendwie zu kurz gekommen waren.

Damit kein falscher Zungenschlag entsteht: Der SSW steht weiterhin zu den Beauftragten in Schleswig-Holstein. Mit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dem Flüchtlingsbeauftragten und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, die nunmehr allesamt beim Landtag angesiedelt sind, hat unser Petitionswesen drei starke Säulen. Hinzu kommt der Datenschutzbeauftragte, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes auch Ombudsmann für den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen Informationen ist.

Und wir stehen dazu, dass die Institution der Minderheitenbeauftragten etwas andere Wurzeln als die anderen Beauftragten hat. Dennoch wäre es vielleicht an der Zeit, einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, ob nicht auch diese Beauftragtenstelle künftig beim Landtag angesiedelt sein sollte. Zumal die aktuelle Personalunion von hauptamtlicher Kulturbeauftragter im neuen Kulturministerium und ehrenamtlicher Minderheitenbeauftragter des Ministerpräsidenten nicht glücklich ist, um es einmal milde zu formulieren.

Doch mit alledem haben die beiden neu geschaffenen Beauftragtenstellen herzlich wenig zu tun. Denn mit ihnen werden die parlamentarischen Staatssekretäre, von denen sich Schleswig-Holstein aus guten Gründen Ende der 90’er Jahre verabschiedet hatte, durch die Hintertür wieder hereingelassen. Nicht die Haushaltssituation sollte also hier an erster Stelle diskutiert werden, sondern die alte Grundsatzfrage von Trennung von Amt und Mandat. Dass das Einknicken der FDP mich besonders empört, will ich nicht verhehlen.

Wenn die Landtagsfraktionen von CDU und FDP durch die Haushaltsstrukturkommission, informelle Kabinettsitzungen und Beauftragte immer mehr in die Regierungsarbeit eingebunden werden, dann verlieren sie das letzte Bisschen an Unabhängigkeit, das die Abgeordneten brauchen, um die Landesregierung zu kontrollieren. Den Schaden hat wieder einmal die Demokratie in Schleswig-Holstein.

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