Rääde · 27.01.2023 Keine versteckte Steuererhöhung durch geänderte Grundsteuer

„Die Leute sind genug belastet. Das Aufkommen aus der Grundsteuer darf deshalb in 2025 nicht höher sein, als das Aufkommen in diesem Jahr. Hier muss es in jedem Fall Transparenz geben.“

Lars Harms zu TOP 20 - Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärungen (Drs. 20/575)

Die Grundsteuer ist ein Thema, dass viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die letzten Monate beschäftigt hat und dies auch immer noch tut. Nicht wenige davon, haben sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung schwer getan. Oftmals herrscht Unverständnis, warum so ein großer Aufwand für etwas, was dem Staat doch grundsätzlich sowieso bekannt ist, nochmals abgefragt wird. Viele haben es dennoch gemacht und geschafft, die Erklärung einzureichen. Der größte Teil der Bevölkerung im Land hat die genannte Erklärung bereits abgegeben. Bis Jahresende waren ungefähr 60 % der Erklärungen eingereicht. Heute dürften es schon mehr sein. Worauf ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen möchte, ist die Tatsache, dass ein beachtlicher Teil der abgegebenen Erklärungen analog eingereicht wurden. Ganz grundsätzlich finde ich es wichtig, so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, wenn es um einen solchen Datenaustausch geht. Und da gehört eben auch die Papierversion dazu. So steht es auch in unserer Landesverfassung geschrieben. Das ist auch gut so und in der Bundesrepublik die absolute Ausnahme. Es zeigt sich, dass wir als SSW vor knapp zehn Jahren Recht hatten, diesen Punkt mit in die Verfassung aufzunehmen. Denn ohne diese Möglichkeit, wären wohl erheblich weniger Grundsteuererklärungen fristgerecht eingegangen. 
Wie geht es nun also weiter? Die Finanzämter sind mit der Bearbeitung bereits im vollen Gange. Aber was passiert mit denjenigen, die noch nicht eingereicht haben? Was passiert nach der Frist am 31. Januar? Mir ist es ganz wichtig, dass die Finanzministerin sich hier für einen milden Weg entscheidet. Ich plädiere dafür, erstmal Erinnerungsschreiben aufzusetzen. Ohne jegliche Mahngebühren oder ähnliches. Erst danach könnten Zahlungen fällig werden, aber auch hier würde ich darum bitten, diese möglichst niedrig anzusetzen. 
Zudem frage ich mich, warum man die Bescheide nicht erst vorläufig erlässt? Dann könnte man sich das Verfahren um die Einsprüche sparen und in der Behörde bleibt mehr Luft, um die tatsächlich eingegangenen Daten zu bearbeiten. Denn es ist ja schon jetzt klar, dass die Bearbeitung der Grundsteuer zu Verzögerungen in anderen Bereichen führen wird. Das wird bemerkt und wahrscheinlich auch bemängelt werden. Daher erinnere ich gerne auch wieder an meinen Ansatz, als Land nicht gleich mit voller Härte vorzugehen, denn letztendlich sind wir alle voneinander abhängig. Ich glaube viele von uns sind froh, wenn sie dieses Stück der Geschichte hinter sich lassen können. 
Die Datenerhebung mag sicherlich eine Notwendigkeit sein, aber eben auch keine Meisterleistung des Informationsaustauschs. Da müsste es in Zukunft wirklich andere Wege geben, eine solche Situation zu bestreiten. 
Nun also der Blick nach vorne: Ab 2025 sollen Städte und Kommunen bei uns in Schleswig-Holstein die neue Grundsteuer erheben können. Damit ist die Besteuerung endlich zeitgemäß und somit auch gerechter. Hierfür müsste jetzt allerdings schon ermittelt werden, wie hoch die Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Kommunen jetzt schon sind und wie hoch sie in den Folgejahren sind, damit versteckte Steuererhöhungen auch wirklich sichtbar werden. Denn eines muss klar sein, die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen. Die Leute sind genug belastet. Das Aufkommen aus der Grundsteuer darf deshalb in 2025 nicht höher sein, als das Aufkommen in diesem Jahr. Hier muss es in jedem Fall Transparenz geben.

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