Rääde · 25.08.2004 Konsequenzen aus Vodafone-Absichten ziehen

Zwei Ereignisse aus dem Frühsommer haben die feindliche Übernahme der Mannesmann AG von Vodafone aus dem Jahr 2001 noch einmal in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen. Damit meine ich natürlich insbesondere das Gerichtsverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG, Herrn Esser, und den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Ackermann – seines Zeichens auch Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank. Auch wenn es keine juristische Straftat zu beanstanden gab, so ist doch zumindest das moralische Verhalten dieser führenden Industriellen stark zu verurteilen.

Denn während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mannesmann AG nach der Übernahme durch Vodafone um ihren Arbeitsplatz bangen mussten, wurden führende Mannesmann-Manager mit hohen Abfindungen vergoldet. Da muss man schon in der Welt von Herrn Ackermann leben, um an diesen hohen Summen keinerlei Anstößiges zu finden. Es ist das negative Gesicht der Globalisierung, wenn in diesem Zusammenhang dreist darauf verwiesen wird, dass solche Abfindungen und Gehälter in den USA und anderswo ganz normal sind. Solche Aussagen untergraben die moralische Legitimität unseres Wirtschaftssystems, denn mit unternehmerischer Leistung haben solche Abfindungen überhaupt nichts zu tun.

Das zweite negative Ereignis in Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme waren die Presseberichte vor der Sommerpause über eine mögliche Teilabschreibung von Vodafone in Höhe von bis zu 20 Mrd. Euro. Dabei ist es ein Skandal, dass die rein spekulativ bedingten Wertverluste anscheinend künstlich durch die Übernahmeschlacht von Vodafone erzeugt worden sind. So könnte Vodafone die Kosten der Übernahme von Mannesmann und die Abfindungen an die Manager quasi durch den deutschen Steuerzahlen bezahlen lassen. Allerdings möchte ich betonen, dass sich der mögliche Skandal – denn wir wissen ja zurzeit noch nicht, ob das Finanzamt diese Teilabschreibung anerkennen wird – natürlich auch auf die Gesetzgebung bezieht, die so etwas zulässt.

Und hier muss man ganz klar sagen, dass es leider die rot-grüne Bundesregierung mit ihrer hoch gelobten Unternehmenssteuerreform aus dem Jahre 2000 war, die die gesetzgeberischen Voraussetzungen für Abschreibungen der Aktienverluste geschaffen hat. Die Unternehmenssteuerreform wurde damals frenetisch begrüßt, weil sie angeblich den Standort Deutschland stärkt und damit zu mehr Arbeitsplätze führen wird. Der SSW hat diese Reform schon mehrmals kritisiert, weil sie zum Beispiel dazu geführt hat, dass die Einnahmen aus der wichtigen Körperschaftssteuer dramatisch gesunken sind. Das bisherige Fazit dieser Reform ist also ein massiver Einbruch bei den kommunalen Steuern und leider keine nennenswerte Verbesserung der Arbeitsplatzsituation.

Das haben sowohl die Bundesregierung als auch die Opposition – nicht zuletzt wegen des Drucks der kommunalen Bundesverbände – erkannt und sich im Dezember im Vermittlungsausschuss zumindest auf eine Verbesserung im Bereich der Körperschaftssteuer verständigt. Ich bezweifle aber, dass diese Maßnahmen ausreichen, und daher werden wir den vorliegenden Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen unterstützen. Die Gestaltungsmöglichkeit bei der Gewinnermittlung von in Deutschland ansässigen Großunternehmen muss stärker eingeschränkt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um Hartz IV brauchen wir eine Steuergesetzgebung, die eine gerechte steuerliche Belastung zwischen Konzernen, Mittelstand und den Bürgerinnen und Bürgern schafft. Davon sind wir im Moment meilenweit entfernt. Eine Umsetzung des vorliegenden Antrages wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

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