Rääde · 14.12.2000 Landesministergesetz: Kritik an Ministerversorgung

Es ist erfreulich, dass wir uns heute aufgrund einer Initiative der FDP- Landtagsfraktion mit einer Änderung des Landesministergesetzes beschäftigen. Der Auslöser dieser Initiative beruht darauf, dass Schleswig-Holstein mit Beginn dieser Legislaturperiode einen jungen Minister in das Kabinett der Landesregierung bekommen hat. Angesichts der Person von Klaus Müller offenbarte sich, dass es wichtig ist, die Regelung für die Versorgungsansprüche von Ministern neu zu strukturieren.

Wie allen bekannt ist, läuft seit Jahren eine kritische Diskussion um die Gehälter von Ministern, sowohl der Bundes- als auch der Landesregierungen. Hinzu kommt ebenfalls die Diskussion über die Diäten von Abgeordneten. Mitte diesen Jahres hat sich eine Kommission unter Leitung von Roland Berger kritisch mit den Entlohnungssystemen für Minister auseinandergesetzt. Auftraggeber waren der CSU Ministerpräsident Stoiber und der SPD Ministerpräsident Clement.

Der Unternehmensberater als Vorsitzender der Kommission stellte fest, dass eine radikale Neuordnung der Landesministerversorgung erforderlich ist, da durch Privilegien und Nebeneinkünfte ein undurchschaubarer Wust entstanden ist, der nicht mehr transparent und angemessen ist.

Die steuerfreien Kostenpauschalen, eventuell Diäten, die großzügige Altersversorgung und Übergangsgelder bieten ein System, welches auch für Experten unübersichtlich und nur mit erheblichem Aufwand nachvollziehbar ist.

Wie auch der „Bund der Steuerzahler" richtigerweise feststellt, liegt dieses an den derzeitigen Regelungen, die auf der Grundlage des Systems „Grundsätze des Beamtenrechts" beruht. Diese Kritik wird auch gerne in den Medien verbreitet und führt auch zu den verständlichen Unmutsäußerungen in der Bevölkerung. Hier möchte ich nur auf den Artikel im „Spiegel" dieser Woche zu den Versorgungsbezügen des ausgeschiedenen Bundesministers Naumann verweisen.

Heute beschäftigen wir uns bei diesem Gesetzentwurf hauptsächlich mit der Veränderung der Versorgungsansprüche für ausgeschiedene Landesminister. Ein Kritikpunkt des Bundes der Steuerzahlers wurde bereits durch den Antrag der Mehrheitsfraktionen in die Beschlussempfehlung des Ausschusses aufgenommen. Hierbei handelt es sich darum, dass jetzt auch eine Anrechnung von Bezügen aus anderen Tätigkeiten in Schleswig-Holstein stattfinden soll. Dieses begrüßt auch der SSW.

Ich möchte hier allerdings für einen vom SSW eingebrachten Änderungsantrag werben, der sowohl die Kritik der Öffentlichkeit aber die auch eine Anmerkung des Landesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahlers aufgreift.

Für viele Menschen bedeutet das Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren bzw. des 65. Lebensjahr einen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Durch den Änderungsantrag des SSW, wird nun eine Vorreiterrolle des Landes Schleswig-Holstein angestrebt, was die Altersgrenze für die Altersversorgung von Landesministern angeht. Hier würden wir es uns wünschen, wenn wir es schaffen könnten die Altersgrenze für Altersversorgung von Landesministern an die der Gesamtbevölkerung anzunähern.

Wenn ich mir unsere Landesregierung in Person ansehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass zum Beispiel unsere Sozialministerin oder unsere Ministerpräsidentin, angesichts ihrer jetzigen aktiven Arbeit in Schleswig-Holstein, plötzlich hier als Pensionärinnen sitzen.

Wenn Sie heute für unseren Änderungsantrag stimmen, erreichen wir, dass ein erheblicher Kritikpunkt am Versorgungssystem der Minister in Schleswig-Holstein ausgeräumt wird.

[Der Änderungsantrag des SSW wurde abgelehnt. Daher haben sich die SSW-Abgeordneten beim Landesministergesetz der Stimme enthalten.]

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