Rääde · 27.01.2005 Landesraumordnungsplan (Einkaufseinrichtungen)

Dadurch dass durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans das Instrumentarium geliefert wird, die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen noch besser zu steuern, kommen wir dem Ziel, die Innenstädte zu stärken und kommunenübergreifend zu denken, einen erheblichen Schritt näher.

Um es gleich vorweg zu sagen, wir sehen hier keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit. Vielmehr glauben wir, dass nicht jede Kommune das Recht hat, einen Aldi oder Lidl anzusiedeln. Vielmehr muss es nach nachvollziehbaren Kriterien vor sich gehen. Wir haben in der Landesplanung klar festgelegt, welche Funktionen die einzelnen Kommunen alleine oder auch in Zusammenarbeit mit anderen zu erfüllen haben. Dabei orientieren wir uns vor allem an dem in der jeweiligen Region vorhandenen Bedarf und daran, wie dieser gedeckt werden kann. Es geht also nicht darum, einzelnen Kommunen den Weg zu höheren Steuereinnahmen zu verbauen oder hier den Wettbewerb zwischen den Einzelhandelsunternehmen außer Kraft zu setzen, sondern es geht um eine bessere Planung, damit die Kommunen nicht in unsinnige Konkurrenz zueinander treten. Leider fördert die Kleinteiligkeit der kommunalen Familie in Schleswig-Holstein immer noch regionales Kirchturmsdenken. Man ist manchmal nicht in der Lage über die Grenzen des eigenen Ortes, ja manchmal über die eines Dorfes, hinwegzublicken. Deshalb brauchen wir eine übergeordnete Planung, um diese „Kleinstaaterei“ in den Kommunen in den Griff zu bekommen und eine gesunde und nachhaltige Entwicklung unserer Regionen zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, dass die Kommunen noch besser als bisher zusammenarbeiten und man regionale Entwicklungskonzepte aufstellt. Dies gilt in allen Bereichen, aber gerade auch, wenn es um die regionalen Einkaufsstrukturen geht. Und vielleicht werden dann diese Zusammenarbeitsformen auch irgendwann einmal dazu führen, dass die Kommunen sich zusammenschließen, um als größere Einheiten noch besser die Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können.

Natürlich werden die großen Städte und die regionalen Zentren etwas bevorzugt, weil die Teilfortschreibung naturgemäß Rücksicht darauf nimmt, die Innenstädte zu stärken. Aber wer ein vernünftiges breites Angebot in den Innenstädten haben will, muss auch die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür schaffen. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass für einen neuen Arbeitsplatz im Gewerbegebiet am Rand der Stadt rechnerisch zwei innerstädtische Arbeitsplätze verloren gehen. Das heißt, wenn man hier nicht gegensteuert, vernichtet man Arbeitsplätze. Das können wir uns nun überhaupt nicht leisten. Wettbewerb braucht feste Regeln und braucht Bahnen in denen er sich entfalten kann. Ungezügelter Wettbewerb nutzt nur wenigen und schadet der breiten Bevölkerung. Auch deshalb sind die Regelungen in der Teilfortschreibung wichtig.

Ein Ansatz, der allerdings oft vernachlässigt wird, ist der des Umweltschutzes. Wenn wir nun festlegen, dass Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs nicht mehr automatisch in jedem Gewerbegebiet angesiedelt werden können, wird hoffentlich auch für die Kommunen die Motivation, ein solches Gewerbegebiet immer und überall ausweisen zu wollen, fallen. Das wird hoffentlich auch dazu führen, dass bestehende Gewerbegebiete besser genutzt werden und so wenig wie möglich Flächen für neue Gewerbegebiete versiegelt werden. Wenn es irgendwo eine Möglichkeit gibt, die Flächenversiegelung nachhaltig zu verringern, in dem man auf unsinnige Maßnahmen verzichtet, dann sind es die Gewerbegebiete, die überall aus dem Boden schießen.

Nach meiner Auffassung muss die Zielsetzung der Teilfortschreibung des Raumordnungsplans auch in der Förderpraxis Konsequenzen haben. Es sollten wirklich nur noch ausgewählte Gewerbegebiete gefördert werden, die auf kommuneübergreifenden einvernehmlichen Planungen beruhen und die den Zielsetzungen des Raumordnungsplanes vollständig entsprechen. Außerdem regen wir an, dass gerade auch die ruhenden Bundesliegenschaften in Konversionsstandorten in diese Überlegungen mit einbezogen werden müssen. Wir sollten nur noch in Schwerpunkten solche Gebiete fördern, um so unter anderem dem Flächenverbrauch entgegen zu wirken und gleichzeitig den Kommunen zu helfen, die ihre Gewerbegebiete bisher noch nicht voll auslasten konnten. Ich glaube mit den schon vorhandenen Liegenschaftskatastern bei den Kreisen und kreisfreien Städten, lässt es sich bewerkstelligen, die schon vorhandenen Gewerbegebiete besser zu vermarkten. Nach unserer Auffassung ist das der bessere Weg, als immer neue Gebiete auszuweisen.

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