Rääde · 12.11.2004 Landeswaldgesetz und Waldinitiative

Schon in der ersten Lesung des Gesetzes habe ich darauf hingewiesen, dass wir zwei grundsätzliche Bedenken hatten, die sich auf die Betretung des Waldes und auf die Nutzung durch Reiter bezogen. Beide Bedenken bestehen immer noch. Wir sind der Meinung, dass ein generelles Betretungsrecht für Waldflächen aus Naturschutzsicht sehr kritisch anzusehen ist. Wir haben eine Waldfläche von rund 9 Prozent und sind damit das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben deshalb eine besondere Verantwortung für den Wald und können uns nicht mit waldreichen Ländern wie Bayern oder Hessen vergleichen.

Bisher gab es zum Betretungsrecht klare Regelungen. Das Betreten war nur auf dafür vorgesehenen Wegen zulässig und darüber hinaus großflächig auch in den Erholungswäldern. Jetzt drehen wir das Ganze um und erlauben das Betreten des Waldes grundsätzlich überall und müssen dort, wo wir es im Einzelfall ausschließen wollen, komplizierte Einzelregelungen schaffen. Hier wird Bürokratie aufgebaut anstatt Bürokratie abzubauen.

Wir haben die Befürchtung, dass der Wald durch das neue Betretungsrecht nach und nach Schaden nehmen wird. Man wird dies nicht sofort sehen können und manchmal werden auch nur Kenner des jeweiligen Geländes diese Schäden wahrnehmen können. Aber leider wird es diese Schäden geben und eigentlich sollten wir diese weiterhin vermeiden. Offensichtlicher werden aber die Schäden durch die erweiterten Möglichkeiten des Reitens im Wald sein.

Wir sind gegen diese Öffnung, die auf einer Idee des Innenministers beruht. Das heißt aber nicht, dass wir Reiter oder auch andere Gruppen draußen vor lassen wollen. Aber wir meinen, dass für Reiter gesonderte Reitwege ausgewiesen werden müssen und dass wir hierfür natürlich auch in den jeweiligen Regionen Reitwegekonzepte benötigen. Ich weiß auch, dass die Waldbesitzer dem offen gegenüber stehen. Aber, dass Reitmöglichkeiten nun so ausgeweitet werden sollen, wie im Gesetz vorgeschlagen, geht uns einfach zu weit, da wir die Befürchtung haben, dass der Wald Schaden nehmen wird und auch die Unterhaltung der betreffenden Wege für die Waldbesitzenden teurer werden würde. Vor diesem Hintergrund sind wir auch gegen den Vorschlag der CDU, die Wege sogar grundsätzlich auch für Gespanne zu öffnen. Wir haben hier erhebliche Bedenken im Sinne des Naturschutzes.

Der Gesetzentwurf hat aber auch seine guten Seiten. Auch das sagte ich schon in der ersten Lesung. Deshalb tun wir uns auch sehr schwer mit der Entscheidung über diesen Gesetzentwurf. Die Regelungen zur guten fachlichen Praxis oder auch zur Anpflanzung von standortheimischen Arten entsprechen gerade auch unserer Sicht der Dinge. Und, dass der Staatswald und der Körperschaftswald das Ziel haben sollen, über die gutes fachliche Praxis hinaus, noch weitere Anforderungen zu erfüllen, deckt sich unserer Meinung nach mit der Verantwortung des Staates für den Wald. Dadurch, dass hier eine Soll-Bestimmung geschaffen wurde, gibt es genügend Flexibilität in diesem Bereich, welche mit Sicherheit der natürlichen Entwicklung unserer Wälder zu gute kommen wird. Leider konnten aber trotz dieser guten Ansätze unsere grundlegenden Naturschutzbedenken hinsichtlich Betretung und Reiterei nicht ausgeräumt werden.

Nun kommt aber noch hinzu, dass im Rahmen der Beratungen zum Waldgesetz auch schon ein Sondervermögen Wald gebildet werden soll. Es mag ja sein, dass die Vorgehensweise im Ausschuss rechtlich nicht zu beanstanden ist, aber trotzdem ist die Vorgehensweise vom Ablauf her nicht in Ordnung. Eine so wichtige Änderung für den Wald und für unsere Beschäftigten hätte im Rahmen einer Anhörung und weiterer Gespräche mit den Betroffenen behandelt werden müssen. Einfach das Ganze jetzt hier mit Mehrheit durchzuziehen ist einfach nicht in Ordnung. Es werden hierbei mehr Fragen aufgeworfen als es Antworten gibt. Werden Leistungen für den Wald durch die Bildung des Sondervermögens oder durch die zukünftige Stiftung ausschreibungspflichtig? Wird eine Tendenz zur Wirtschaftlichkeit ohnehin dazu führen, dass man mehr und mehr ausschreibt, um den Zuschussbedarf der neuen Organisationsform zu senken? Können Zuschüsse des Landes, die bisher finanztechnisch als Investitionen gelten, dann immer noch als solche angesehen werden? Besteht die Gefahr, dass die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt sinken werden, weil man anstrebt, dass sich die zukünftige Stiftung selber trägt, obwohl sie dies nach heutigem Stand der Dinge bei gleichen Leistungen für die Allgemeinheit nicht kann?

Das sind alles gewichtige Fragen, die aufgeworfen wurden und die bisher nicht beantwortet wurden. Daher ist es zumindest viel zu früh, ein Sondervermögen mit dem Ziel der Bildung einer Stiftung einzurichten. Und möglicherweise ist dies sogar kontraproduktiv. Wir hätten uns gefreut, wenn man die Betroffenen und deren Arbeitnehmervertretungen offiziell beteiligt hätte. Dann hätten wir die fachliche Expertise von den Betroffenen gehabt und hätten uns rechtzeitig auch arbeitsrechtlichen und strukturellen Fragen gemeinsam mit unseren Beschäftigten widmen können. Das ist aber anscheinend von der Mehrheit nicht gewollt und das bedauern wir.

Wir werden gegen die vorliegenden Gesetzesvorschläge stimmen und werden auch gegen den Antrag von Rot-Grün stimmen, obwohl wir in den ersten vier Punkten dieses Antrages übereinstimmen. Den CDU-Antrag lehnen wir ebenfalls ab, weil wir durchaus hinter den Grundlagen der Waldinitiative von 1996 stehen.

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