Speech · 16.12.2004 Lebenspartnerschaftsgesetz

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Umsetzung des heute gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz in Landesrecht vorgenommen. Wie bekannt wird auf Bundesebene gerade erneut über weitere Gleichstellungen in diesem Bereich verhandelt. Wie bisher werden vom SSW alle Bestrebungen unterstützt, die eine Verbesserung der Stellung von Lebenspartnerschaften beinhaltet. In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sollten gleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaften von Mann und Frau bekommen.


Nach unserer Ansicht kann es nämlich nicht so sein, dass die Lebenspartnerschaft nur aus Verpflichtungen besteht, aber nicht mit Rechten unterstützt wird. Für uns ist es logisch, dass wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, diese auch mit Rechten verbunden sein muss. Hier wäre auch der Weg zu eröffnen, solange es in Deutschland noch eine steuerliche Begünstigung von Eheleuten gibt, diese Möglichkeit auch für Lebenspartnerschaften zu ermöglichen. - Wobei ich unterstreichen möchte, dass der SSW dafür eintritt zukünftig nicht die Ehegemeinschaft, sondern Familien mit Kindern steuerlich zu begünstigen. Aber das ist ein anderes Thema. -

Hier tun sich jedoch einige Parteien hervor, die zwar gerne die Pflichten aus der Ehe weitergeben, aber auf keinen Fall die Rechte und dies kann so nicht sein. Auch die Lebenspartnerschaft muss eindeutig mit dem Signal verbunden werden, hier steht man zusammen in den guten und in den schlechten Zeiten.

Auf Landesebene wird durch die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Weg geöffnet, soweit es dem Landesgesetzgeber möglich ist. Vor- und Nachteile werden umgesetzt. Die Änderungen im Landesbeamtengesetz sind ein Beispiel dafür.

Im übrigen möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen auffordern, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere auf Bundesebene die Regelungen umgesetzt werden, damit eine faktische Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen stattfinden kann.

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