Rääde · 25.11.2021 Lehraufträge an Hochschulen besser bezahlen

„Zu einem guten Studium gehört selbstverständlich eine gute Lehre und die sollte auch eine gute Arbeit sein.“

Jette Waldinger-Thiering zu  TOP 19+22+31 - Bericht und Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz (Drs. 19/3325, 19/3368, 19/3420)
    
Das Problem, vor dem unsere Studierenden momentan häufig stehen, ist der Wechsel zwischen Digitalformaten und Seminaren in Präsenz. 
Ein Beispiel: die Studierenden fahren morgens für das erste Seminar an die Uni, müssen dann zurück nach Hause für eine Online-Veranstaltung, um danach für das nächste Tutorium wieder zum Campus zu fahren. Oft liegt nur eine halbe Stunde zwischen den Veranstaltungen.
Für Studierende, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, stellt das eine große Herausforderung dar. 
Vor Ort gibt es zwar vereinzelt Hörsäle, in denen Studierende mit dem eigenen Laptop an Onlineformaten teilnehmen können, aber optimal ist die Situation trotz des guten Willens auch da nicht. Onlineseminare leben auch von der Teilnahme am Gespräch. Und wenn ihre Nachbarin an einer Einführungsveranstaltung zur Phonetik teilnimmt und feststellen muss, ob ein Konsonant stimmhaft oder stimmlos ist, während Sie ein Referat über die Runensteine von Haithabu halten sollen, dann kommen Sie sich gegebenenfalls in die Quere. 
An den Unis haben viele Dozent*innen schon vor offiziellen Vorgaben ihre Studierenden angewiesen, sich wieder auf Online-Lehre einzustellen, oder die Formate bereits ins Digitale verlegt.   
Wie es weiter gehen soll, das ist vielen noch unklar. Wenn ich im Moment mit Studierenden rede, dann bringen Sie mir in erster Linie Unsicherheit entgegen. 
Ein paar Worte möchte auch ich noch zu den Lehrenden sagen.
Was ist das Problem mit den Lehraufträgen an unseren Hochschulen?
Der Gedanke hinter Lehraufträgen ist der, eine Verbindung zwischen Hochschullehre und Berufspraxis durch das besondere Wissen und die beruflichen Erfahrungen der Lehrbeauftragten zu ermöglichen. 
Lehrbeauftrage gelten in der Regel nicht als Beschäftigte an den Hochschulen. Und Lehraufträge sollen eigentlich der Abdeckung eines vorübergehenden Bedarfs dienen und sind daher durch das Hochschulgesetz zeitlich befristet. 

An künstlerischen Hochschulen haben wir eine besondere Situation, aber für die anderen Hochschulen gilt, dass Lehraufträge eigentlich nur vorübergehend zur Sicherung des Lehrangebots genutzt werden sollen, wenn dies inhaltlich oder aus Kapazitätsgründen geboten ist. 
Wir wissen aber, dass einige Lehrbeauftragte pro Semester mehrere Lehraufträge annehmen und viele, 2019 waren es 909 Personen, wiederholt Lehraufträge innehaben. 

Wir sehen hier ohne Frage ein Ungleichgewicht, das so nicht sein soll. 
Der Verband Hochschule und Wissenschaft im DB Beamtenbund kritisiert ganz offen, dass durch die Vergabe von Lehraufträgen häufig nur echte Beschäftigungen umgangen werden. 
Es ist vollkommen klar, dass hier korrigierend eingegriffen werden muss. 

Zwischen vier und 52 Prozent der Lehre decken unsere Hochschulen durch Lehrbeauftragte ab.
Die Vergütung von Lehrbeauftragten ist währenddessen seit 2002 nicht gestiegen.
2017 und erneut 2019 hat der Landesrechnungshof empfohlen, die Vergütung der Lehrbeauftragten zu überprüfen und entsprechend anzupassen. 
Wenn wir schon dabei sind, die entsprechende Richtlinie muss unbedingt auch mit Blick auf die altertümliche Unterscheidung zwischen Lehraufträgen an Fachhochschulen und Universitäten angeglichen werden. Besonders an Fachhochschulen übernehmen Lehrbeauftragte eine Brückenfunktion in die angewandte Arbeit und bilden einen wertvollen und unentbehrlichen Bestandteil der Lehre.  
2019 hat die Landesregierung erklärt, dass sie sich dieser Aufgabe widmen möchte.  
Wenn Sie Lehrbeauftragte fragen, was sie seitdem davon mitbekommen haben, dann ist das weniger als gar nichts. 

Lehraufträge an Hochschulen in Schleswig-Holstein müssen besser bezahlt werden. 
Zu einem guten Studium gehört selbstverständlich eine gute Lehre und die sollte aus Sicht des SSW auch eine gute Arbeit sein. 

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