Rääde · 11.12.2008 Mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel Verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Aspirin“ in 30 Apotheken gekauft, die auch Internetversand anbieten. Die Apotheken boten das Medikament bis zu 48% unter dem Ladenverkaufspreis an. Für Patienten ergeben sich damit große Einsparreserven, wenn sie via Internet bestellen.
Die Verbraucherzentralen schätzen die Kosteneffekte des Medikamenten-Versandhandels insgesamt als positiv ein und empfehlen unter anderem chronisch Kranken, diese Vorteile zu nutzen. Diese Patienten kennen sich nämlich aufgrund der Routineverschreibung gut aus und benötigen oftmals keine Beratung. Trotzdem sollten auch Internetapotheken kostenlose Beratung ermöglichen, was bei seriösen Anbietern durchgängig der Fall ist.
Wie überall, gilt auch bei Medikamenten, dass hohe Preisspannen zwangläufig auch zwielichtige Angebote auf den Plan rufen. Im Bereich der so genannten Lifestyle-Medikamente werden aggressive Werbe-Aktionen durchgeführt bis hin zu Massen-E-Mails, dem Spam. Viele Verbraucher nutzen die Angebote, obwohl sie deren Risiken kennen. Da schüttelt man schon einmal den Kopf, wenn man hört, dass Patienten Pillen schlucken, ohne dass auf der Anbieter-Seite im Internet auch nur eine Postadresse angegeben ist, geschweige denn ein Ansprechpartner genannt wird. Gegen so viel Ignoranz kann auch das beste Gesetz nichts ausrichten. Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Patienten weiterhin auch offensichtlich unseriöse Angebote nutzen werden.
In dem vorliegenden Antrag geht es um verschreibungspflichtige Medikamente, die dank aktueller Regelung mit detaillierten Zuzahlungsbefreiungen versehen sind. Diese gewähren nur deutsche Präsenzapotheken. Internationale Versandapotheken tun das nicht. Es ist derzeit ein Markt, der nicht so lukrativ für internationale Anbieter ist. Und um die geht es in dem Antrag ausschließlich, denn deutsche Anbieter unterstehen automatisch deutscher Kontrolle.

Es müssen also nicht nur die Qualität der Beratung, die sachgemäße Lagerung der Medikamente bis hin zum Endverbraucher und die richtige Zusammensetzung der Medikamente ständig kontrolliert werden, sondern auch die ordnungsgemäße Datenverarbeitung.
Man kann hier nur, und die Verbraucherzentralen tun das ohne Unterlass, an die Vernunft der Patienten appellieren: Medikamente sind keine gewöhnlichen Waren. Verkehrte Handhabung und allzu freigiebiger Umgang mit Daten zeitigen sehr weit reichende Folgen bis hin zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Darum muss eine Kaufentscheidung bei Medikamenten gründlicher ausfallen als bei einem Sofa oder einem Besen.

Dennoch möchte ich davor warnen, das Kind gleich mit dem Bade auszuschütten und die geschilderten Probleme als Vorwand zu benutzen, um sich insgesamt die unliebsame Konkurrenz aus dem Internet vom Leib zu halten.
Die Bundesratsinitiative, die der damalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein im Sommer angeschoben hat, sagt klipp und klar, worum es im Kern geht: um den Erhalt der niedergelassenen Apotheken. In der Begründung heißt es, dass „die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet“ sei, wenn der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten weiter um sich greife. Tatsächlich kann die Versorgung im ländlichen Raum durch Internet-Apotheken überhaupt nicht gewährleistet werden.

Schließen die Apotheken in Schwabstedt, Burg oder sonst wo, gerät eine ordnungsgemäße Versorgung in Gefahr. Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verankern können, um die Versorgung mit Medikamenten auch in dünn besiedelten Gebieten sicherzustellen. In anderen Wirtschaftszweigen, z.B. im Postwesen, haben wir so etwas ja auch.

Ein Verbot des Internet-Handels, was einer Ausschaltung der Konkurrenz gleich käme, ist allerdings der falsche Weg, um den Bestand der Präsenzapotheken dauerhaft zu gewährleisten.

Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die Verbraucher auf einen Blick erkennen könnten, ob sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Entsprechende Siegel werden vom TÜV für Kundenbetreuung und Kundenzufriedenheit vergeben. Das erscheint mir ein geeignetes Qualitätssicherungssystem zu sein, das im Übrigen bereits installiert ist.

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