Rääde · 14.06.2018 Minderjährige müssen vor den Folgen das Passivrauchens geschützt werden

Flemming Meyer zu TOP 24 - Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche

Wir tun uns in Deutschland etwas schwer mit dem Nichtraucherschutz. Erst ab 2007 hat es hier mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene und den verschiedenen Gesetzen zum Nichtraucherschutz der Länder weitreichende neue Regelungen gegeben. Seitdem darf beispielsweise in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr geraucht werden. Und wir haben bei uns in Schleswig-Holstein ein Nichtraucherschutzgesetz, das regelt, dass etwa in Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Krankenhäusern, Erziehungs- oder Bildungseinrichtungen nicht mehr geraucht werden darf. In Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt das Rauchverbot wie wir wissen auch auf dem dazugehörigen Außengelände. Und das finden wir auch richtig. 

Rauchverbote im öffentlichen Raum, besonders der, der von Kindern genutzt wird, sind sinnvoll, dafür haben wir immer eingestanden. Aber wenn wir ins Private regulieren, und das Auto ist gewissermaßen auch privater Raum, müssen wir abwägen. Und da gibt es mehrere Aspekte, die zu beachten sind:

Dem gesunden Menschenverstand entspricht es, nicht zu rauchen, wenn Minderjährige in der Nähe den Rauch abbekommen. Völlig klar. Die Folgen des Passivrauchens sind bekannt und wissenschaftlich bestätigt, daran gibt es wirklich keinen Zweifel mehr. 

Und trotzdem gelangten wir intern in der Diskussion schnell an der Frage an, wo wir mit einem Verbot anfangen und wo wir aufhören wollen. 

Wenn wir es verbieten, im Auto zu rauchen, müssen wir dann auch verbieten, in der Wohnung zu rauchen, wenn Kinder anwesend sind? Und ist das vielleicht sogar angebrachter? Denn auch hier können Kinder sich oft nicht der räumlichen Situation entziehen. 

Wie ist es, wenn sich die Eltern regelmäßig nach dem Abendbrot noch am Küchentisch eine Zigarette anzünden? Oder müssen wir einschreiten, wenn Schwangere in einem Auto mitfahren, in dem geraucht wird? Und wie ist es mit Schwangeren, die selber rauchen? Wie gehen wir mit E-Zigaretten um?

In der Zielrichtung des SPD-Antrages sind wir vollkommen einig. Es ist mir wichtig, das festzuhalten. Mit der ersten Forderung, also der Unterbindung von Tabakwerbung und Aufklärung über die Folgen des passiven Rauchens stimmen wir vollkommen überein. 

Natürlich sollen die jüngeren Generationen vor den Folgen von Tabakkonsum geschützt werden. Und eine besonders schützenswerte Gruppe sind Kinder und Jugendliche. 

Nur mit der zweiten Forderung, einem generellen Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern im Auto, hatten wir leichte Schwierigkeiten.

Wir haben diskutiert, ob ein Verbot der richtige Umgang ist oder ob es vielleicht sinnvoller ist, von Seiten des Landes Mittel für eine Kampagne bereit zu stellen, die aufmerksam macht, aufklärt und zum Umdenken auffordert. 

Wir haben uns damit befasst, wie wir am besten dahin gelangen, Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir können uns sicherlich auch an anderen Ländern orientieren. Denn natürlich gibt es schon Länder, in denen Rauchen im Auto verboten ist, wenn Unter-18-jährige mitfahren. Österreich gehört dazu, Frankreich, England und Wales auch. Ebenso Schottland, Irland, Griechenland. Die Verbote variieren in der Höhe des anfallenden Bußgeldes, in Griechenland wird Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Fahrzeug anwesend sind, während Sie rauchen. In Italien dürfen Sie auch dann nicht rauchen, wenn Schwangere im Auto mitfahren. In England und Wales gilt das Verbot nicht, wenn sie im Cabrio mit offenem Verdeck fahren. 

Eventuelle verfassungsrechtliche Schwierigkeiten sind ja schon vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages geprüft und die Bedenken, die wir haben, werden vom Kindeswohl übertrumpft, das es zu schützen gilt.

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