Rääde · 18.11.2009 Mitbestimmung von Studierenden und SchülerInnen

Eine Bemerkung vorweg: Die heutige Debatte zur aktuellen Situation der Studierenden und der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein ist auch eine Fensterdebatte - weil viele Hundert junge Menschen sich vor dem Landeshaus versammelt haben, um gegen Missstände in unserem Bildungssystem zu demonstrieren. Daran ist nichts Verwerfliches. Im Gegenteil, es ist positiv zu sehen, dass die jungen Menschen für ihre Bildung demonstrieren und ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Wir sollten aber auch bedenken, dass wir als Landtag noch eine andere Aufgabe haben. Denn unsere Aufgabe ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen - mit dem Ziel, gute Bildung zu ermöglichen. Da gibt es immer noch genug zu tun.

Die Forderung nach mehr Mitbestimmung von Studierenden und Schülern muss aus Sicht des SSW aber differenziert betrachtet werden. Insgesamt sind die Probleme im Bildungsbereich vor allem finanzielle Probleme, die auf eine fehlende politische Prioritätensetzung hinweisen und kaum durch mehr Mitbestimmung der jungen Menschen gelöst werden können. Auch muss zwischen den Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung im Hochschul- und Schulbereich unterschieden werden.

Die Schleswig-Holsteinischen Landesschülervertretungen der Hauptschulen, Realschulen, Berufsschulen und der Gymnasien und Gesamtschulen werden derzeit in politische Prozesse um geplante Schulreformen eingebunden. Beispielhaft sei hier der Entwurf des Gesetzes der Lehrerbildung, die Einführung von Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe II oder die Überarbeitung der Lehrpläne genannt. Außerdem werden die Landesschülervertretungen seit vielen Jahren finanziell vom Land bei ihren Aktivitäten unterstützt. So bekommt zum Beispiel die Landesschülervertretung der Gymnasien und Gesamtschulen jährlich 67.000 Euro für ihre Arbeit. Aus Sicht des SSW ist es wichtig, diese finanzielle Grundlage für die Arbeit der Schülervertretungen auch in Zukunft zu erhalten.

Aber auch an den Schulen ist die Einbindung und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler verbindlich gesichert. Die Beteiligung der Schülerschaft in den verschiedenen Gremien
wie Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen und die Einrichtung von Schülervertretungen ist gesetzlich festgeschrieben. Außerdem ist die Schulkonferenz seit vielen Jahren drittelparitätisch besetzt. Wenn die Mitbestimmung der Schüler nicht klappen sollte, ist dies also nicht eine Frage des Gesetzes, sondern der Umsetzung vor Ort. Hier wären es also eher die Schulleitungen, die etwas über demokratische Mitbestimmung lernen sollten.

Für den Schulbereich lässt sich daher festhalten, dass die Mitbestimmung der Schülerschaft bei schulrelevanten Themen gesichert ist. Im Hochschulbereich sieht dies allerdings ganz anders aus. Aus Sicht des SSW reicht die im Hochschulgesetz verankerte Förderung der Studierendenschaft nicht aus, um die Studierenden auch an der Gestaltung der Hochschulen zu beteiligen.
Die Einbeziehung der Studierendenvertretungen wie ASTA, STUPA oder die Fachschaften in hochschulrelevante Themen ist selten bis gar nicht vorhanden. Der alltägliche Kampf um Gehör bei hochschulpolitischen Themen scheint zum einen stark von den Führungspersönlichkeiten an den Universitäten abzuhängen und zum anderen von der politischen Konformität der Arbeit der Studierendenschaft. Mit anderen Worten: Je nachdem wie politisch harmlos die Aktivitäten der Studierendenvertretungen sind, werden diese mehr oder eben weniger anerkannt.
Dabei finanzieren sich die ASTEN der Hochschulen zu 100% selbst über den Semesterbeitrag der Studierenden. Pro Semester kommen so sehr unterschiedliche Budgets zusammen. Für den ASTA der Flensburger Universität zum Beispiel 40.000 Euro, für den ASTA der CAU Kiel gut 190.000 Euro.

Für den Hochschulbereich gilt also, dass es bisher keine ausreichenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung der Studierenden gibt. Das neue Hochschulgesetz ist dabei das große Hindernis, da mit der Einführung der Präsidentialverfassung Universitäten wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden sollen.
Aus Sicht des SSW darf die Anerkennung von studentischen Belangen aber nicht vom Wohlwollen der Politik oder der Universitätsleitung abhängig sein. Mitbestimmung bedeutet nicht Bürokratie und Mehrarbeit, sondern ist ein Grundpfeiler der demokratischen Kultur in den Bildungsinstitutionen und diese muss auch an den Hochschulen gesetzlich gesichert werden.

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