Rääde · 21.03.2012 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

Das Haushaltbegleitgesetz 2011/2012 hat den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Verschlechterungen zugemutet. Unter dem Vorsatz der nachhaltigen Entlastungen haben wir vor einem Jahr über sehr viele Veränderungen diskutiert: Anhebung der Altersgrenzen im öffentlichen Dienst, Beteiligung an den Schülerfahrtkosten durch die Eltern, Absenkung des Blindengeldes – um nur einige zu nennen. Auch der SSW war durchaus bereit, an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten.
Selbstverständlich bedeutet das zu keinem Zeitpunkt, dass wir ohne Kompass die Sparziele allen politischen Zielen unterordnen. Das überlassen wir den Regierungsfraktionen.
Im Haushaltsbegeleitgesetz wurden fast ein Dutzend Gesetze geändert, darunter auch die Mitbestimmungsregelungen im öffentlichen Dienst.
Das Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein konnte sich noch vor weniger Jahren rühmen, eines der fortschrittlichsten Gesetze in Deutschland zu sein. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhalten über die prinzipielle Allzuständigkeit ihres Personalrates frühzeitig Informationen über die Ausrichtung ihrer Dienststelle bzw. über anstehende Veränderungen. Die Mitbestimmung gehört zu den demokratischen Pfeilern unseres demokratischen Systems. Dieses Prinzip der vorbildlichen Mitbestimmung droht allerdings ausgespült zu werden.
Der vorliegende Antrag will darum die Mitbestimmung wieder in den Stand setzen, in der sie in Schleswig-Holstein schon einmal war. Neben der Wiedereinführung der Sitzungsgelder sehen die Antragsteller vor, den Vertretungsschlüssel wieder so zu gestalten, wie es das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung vorgesehen hatte.
Im Ausschuss wollten die Regierungsfraktionen den Antrag einfach wegwinken; nicht einmal der Antrag, eine schriftliche Anhörung durchzuführen, fand eine Mehrheit.
Das Signal, dass das Parlament auf diese Weise den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, den Lehrerinnen und Lehrern, den Polizisten und anderen Beamten aussendet, ist völlig falsch. Das Signal lautet nämlich: über Mitbestimmung wollen wir nicht reden. Bereits die Debatte um die Rücknahme der Mitbestimmungsregelungen wird gar nicht in Betracht gezogen. Das ist der falsche Weg, weil damit auch dem Parlament wichtige Informationen vorenthalten werden. Gerne hätte ich etwas davon gehört, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden; und zwar aus erster Hand, von den Personalräten selbst. Ich hätte gerne von ihnen gehört bzw. gelesen, welche Folgen die Kürzungen haben.
Dabei will ich den Inhalt der möglichen Stellungnahmen gar nicht vorweg nehmen. Es besteht ja durchaus die Chance, dass beispielsweise der Wegfall der Sitzungsgelder in der Praxis gar nicht in Gewicht fällt. Oder, dass die Sitzungsintervalle ausreichend sind. Das war ein Kompromiss, den wir uns gewünscht hatten. Das Problem bleibt, dass dem Parlament keine Chance eingeräumt wird, Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Tatsache bleibt: Die Mitbestimmungsmöglichkeiten wurden verschlechtert und der vorliegende Gesetzentwurf möchte das wieder rückgängig machen.
Dem stimmt der SSW zu.

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