Rääde · 13.09.2002 Mittelstandsförderungsgesetzes

Das Beim Lesen des Gesetzentwurfes der CDU kam mir immer wieder eine Frage in den Sinn: „Was ist, von dem was vorgeschlagen wird, neu?“ Es ist zwar nicht neu, dass auch die CDU pauschal die Privatisierung von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand fordert, aber dass dies gesetzlich verordnet werden soll, ist dann doch neu. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir schon öfter sowohl auf der kommunalen Ebene als auch auf der Landesebene feststellen mussten, dass sich nicht jede öffentliche Aufgabe pauschal privatisieren lässt.
Es kann nämlich sein, dass die öffentliche Hand auch andere Ziele verfolgt, die durchaus auch im Interesse der Bevölkerung stehen. Diese Ziele können nur angemessen berücksichtigt werden, wenn eine hierfür zuständige Organisation auch weitgehend frei von den ökonomischen Zwängen eines privaten Unternehmens ist. Mir geht es nicht darum, die Strukturen nicht verbessern zu wollen – auch eine Privatisierung kann im einen oder anderen Fall sinnvoll sein. Aber die Pauschalität, wie sie im Paragraphen 1 des Gesetzentwurfes enthalten ist, lehnen wir ab.
Das war´s dann aber auch schon mit den neuen Ideen. Ansonsten soll alles das Gesetz werden, was ohnehin schon geschieht. Das Land soll beispielsweise überbetriebliche Einrichtungen fördern Bürgschaften übernehmen oder die Kooperation mittelständischer Unternehmen fördern. Alles das, was ohnehin schon geschieht.
Besonders augenfällig ist in diesem Zusammenhang der § 11, wo es um Technologieförderung geht. Sie wissen, dass ich durchaus auch den Hang habe, die Landesregierung zu kritisieren, wenn ich meine, dass etwas falsch läuft im Staate Schleswig-Holstein. Aber in einem Gesetz eine bessere Technologieförderung in Schleswig-Holstein anzumahnen, ist wie Eulen nach Athen zu tragen. Gerade hier in Schleswig-Holstein wird eine vorbildliche Technologieförderung durchgeführt, die oft schon im sehr frühen Entwicklungsstadium ansetzt, um so die optimalen Marktchancen zu errei-chen. Im Technologiebereich sind wir obenauf.
Aber auch, wenn ich mir den Paragraphen 15 ansehe, muss ich sagen, dass alles was gefordert wird, schon da ist. Es geht hierbei um die Erschließung ausländischer Märkte. Man wünscht sich Beratungsstellen im Ausland – ich nenne nur als Stichwort Hanse Office – und man wünscht sich Markt-erkundung und Beteiligung an internationalen Fachmessen. Ich kann die CDU nur auffordern, einmal den Außenwirtschaftsbericht der Landesregierung zu lesen, in dem über all diese Aktivitäten in vielfältiger Art und Weise berichtet wird. Auch hierfür brauchen wir kein Gesetz.
Bei den Regelungen zu öffentlichen Ausschreibungen wird mir allerdings Angst und Bange. Da sollen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr nur die Vergabebestimmungen gelten, sondern bestimmte Unternehmen bevorzugt werden. Der Wettbewerb soll zugunsten bestimmter Unternehmen ausgeschaltet werden. Wer bestimmt eigentlich, welche Unternehmen durch die im Gesetzentwurf geforderte Streuung von öffentlichen Aufträgen begünstigt werden soll. Es mag ja sein, dass eine solche Vorzugsbehandlung am Markt vorbei in bestimmten Parteien Tradition hat, aber deshalb muss dies nicht gleich in Gesetzesform gegossen werden. In jedem Fall haben wir für solche planwirtschaftlichen Elemente im Vergabeverfahren nichts über. Wir sind für gleiche Startbedingungen im Wettbewerb. Aber wenn der Wettbewerb um Aufträge läuft, dann darf nur noch das Vergaberecht gelten. Sonst ist den wildesten Entwicklungen Tür und Tor geöffnet.
Trotz aller Kritik meinerseits, möchte ich aber doch noch eine Tatsache loben. Die CDU hat sich erstmals eine Erkenntnis zu eigen gemacht, die wir schon seit langem angeprangert haben. Im Gesetzentwurf wird gefordert, dass bei der Vergabe von Bauleistungen die VOB und bei Lieferungen die VOL zu gelten hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die CDU erkannt hat, dass sowohl VOB als auch VOL nicht immer eingehalten werden und es notwendig ist, hier eine Ermächtigungsgrundlage in Gesetzesform zu schaffen. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder gesagt und wir sind selbstverständlich auch in Zukunft dafür offen, hier eine gesetzliche Regelung zu finden.Es bleibt aber festzuhalten, dass das Gesetz inhaltlich nichts neues bringt und dem Mit-telstand in keinster Weise weiterhilft. Ich habe eher den Eindruck, dass die CDU unbedingt auf dem Papier etwas tun wollte, weil mit unseren Tariftreuegesetz dem Mittelstand wirklich geholfen wird und dieses Gesetz von der Wirtschaft begrüßt wird. Und wer überlässt schon gerne den Mittelstand alleine SPD, Grünen und SSW. Wir tun etwas und sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben dem Mittelstand nur Placebos zu bieten.

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