Speech · 28.01.2026 Monitoring darf nicht auf subjektiven Bewertungen Einzelner beruhen

„Mich lässt dieser Bericht zum Gewaltmonitoring an Schulen ratlos zurück und ich wünsche mir, dass wir, statt die Ressourcen in ein Monitoring zu stecken, die Ressourcen präventiv in die Schulen stecken.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 47 - Bericht zum Gewaltmonitoring (GEMON) im Schuljahr 24/25 (Drs.20/3816)

Ist das jetzigen Monitoring Format sinnvoll ? Liefert es die richtigen Erkenntnisse über die Gewalt an Schulen?
Bereits in der Einleitung wird erklärt, dass nur Fälle, die eine Maßnahme nach dem Schulgesetz zur Folge hatten, in die Auswertung aufgenommen wurden.
D.h., nur wenn ein Schulverweis oder eine Versetzung in die Parallelklasse beziehungsweise an eine andere Schule als Konsequenz folgte, wurden die Vorfälle gemeldet.
Deshalb wird auch erklärt, dass die vorliegenden Zahlen keinen vollständigen Überblick über die Gewaltvorfälle an Schulen liefern, sondern lediglich eine Indikatorfunktion aufzeigen.
Aber was sind die Indikatoren?

Scheinbar sind die Indikatoren sehr subjektiv und nicht vergleichbar. Denn, ob ein Tatbestand zu einem Schulverweis oder ähnlichem führt, entscheidet die Schule beziehungsweise der Schulleiter individuell, hierfür gibt es scheinbar keine verbindlichen Standardbewertungen.
Die Auswertung macht deutlich, dass man bei der Bewertung der Fälle sehr vorsichtig sein muss.
Von 794 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Förderzentren im Land haben im Schuljahr  24/25 nur 155 Schulen Vorfälle gemeldet.
Von diesen 780 Vorfällen verteilen sich über 150 Vorfälle an zwei Förderzentren.
Was bedeutet das in der Auswertung? Was passiert denn da? Ist das nicht ein Alarmsignal?
Auch die Tatsache, dass über 70 % der gemeldeten Tatbestände von Schülerinnen und Schülern unter zwölf Jahren begangen wurden und dass die Täter am häufigsten Jungs in der ersten bis vierten Klasse sind und die Opfer häufig weibliche Lehrkräfte sind, zeigt ein alarmierendes Bild. 
Denn das sind ja nur die Vorfälle, die gemeldet wurden.
Wie hoch mag die Dunkelziffer an den 639 Schulen im Land sein, die keine Gewalttat gemeldet haben? Oder machen diese Schulen vielleicht etwas anders? 
Was ist denn der entscheidende Indikator für die 155 Schulen mit Meldung und den 639 Schulen ohne Meldung?
Eine Vermutung, wie die Zahlen und Ergebnisse des Monitorings zu Stande kommen, könnte ja sein, dass einzelne Schulen eine höhere Toleranz als andere haben- beziehungsweise Vorfälle besser auffangen und anders bewerten und in der Folge nicht mit Verweisen arbeiten.
Zum anderen könnte man vermuten, dass besonders Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wie auch weibliche Lehrkräfte nicht genug Unterstützung erfahren und es somit häufiger zu eskalierenden Situationen führt.
Das sind nur Vermutungen, doch mehr Klarheit werden wir durch das Gewaltmonitoring nicht bekommen.
Dabei könnten genau diese Unterschiede einen Hinweis auf konkreten Handlungsbedarf geben.
Ebenso fragwürdig ist der Abschnitt über die Tathintergründe.
Ein erhobener Tathintergrund sollte doch verdeutlichen, warum es zum Tatbestand kommt.
In diesem Jahr wurde zum ersten Mal der Tathintergrund „sonderpädagogischer Förderbedarf“ mit 48 % am häufigsten genannt.
Was versteht man bitte unter dem Tathintergrund „sonderpädagogischer Förderbedarf“
Hiermit werden doch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf als Tätergruppe definiert. 
Der Tathintergrund könnte doch höchstens „unzureichende Inklusion“ genannt werden.
Mich lässt dieser Bericht zum Gewaltmonitoring an Schulen ratlos zurück und ich wünsche mir, dass wir, statt die Ressourcen in ein Monitoring zu stecken, die Ressourcen präventiv in die Schulen stecken.
Am Ende sind hier Kinder und Lehrkräfte in Not, egal, wer wie was bewertet, meldet oder statistisch einordnet. Dem müssen wir mit ausreichend Ressourcen entgegenwirken.
Solange die Zahlen des Monitorings auf den subjektiven Bewertungen einzelner Lehrkräfte beruhen, sind die Zahlen nicht verwertbar.
Dann lassen wir doch lieber wieder die Kriminalstatistik der Polizei als messbaren Indikator gelten.

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