Rääde · 22.07.2016 Murks ist Murks und Fracking ist Fracking!

Flemming Meyer zu TOP 44 - Kein Fracking in Schleswig-Holstein

Nach rund einem Jahr Beratungen und Verhandlungen wurde im Juni von der Großen Koalition in Berlin das Gesetzpaket zum Fracking verabschiedet. Um es deutlich zu machen, dieses Paket wurde nicht so verabschiedet, wie es eingebracht wurde – und das ist auch gut so. Denn es hat in bestimmten Punkten Änderungen gegeben, die das Fracken in Deutschland erschweren und teilweise untersagen. 

Die Frage ist aber, können wir mit dem verabschiedeten Regelwerk zufrieden sein? Für uns als SSW kann ich dies mit einem „nein“ beantworten. Es gibt zwar Verschärfungen im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage, aber das Regelwerk ist kein absolutes Frackig-Verbot-Gesetz. 

Was wird also geregelt? Es wird nun unterschieden zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking. Es bezieht sich dabei nicht auf die Technolgie, sondern allein auf die Gesteinsformationen wo gefrackt wird. Soll heißen, unkonventionelles Fracking findet statt in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Dies wird aber durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. Allerdings werden – mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung – vier wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen in den genannten Gesteinsformationen möglich sein. Dieses „Verbot“ soll dann 2021 vom Bundestag erneut überprüft werden.

Dann gibt es das konventionelle Fracking im dichten Sandstein – das sogenannte „Tight-Gas-Fracking“. Diese Form des Frackings wird explizit erlaubt und ist sogar in NATURA 2000-Gebieten zulässig. Naturschutzgebiete und Nationparks sind zwar frackingfreie Zone, aber nur was das Auge sieht. Unterirdisch dürfen diese Flächen trotzdem angezapft werden. 

Nun bin ich immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff „Fracking“ um eine technische Bezeichnung handelt, die das Einpressen von Flüssigkeit – einem Mix aus Sand, Wasser und giftigen Chemikalien – in den Untergrund beschreibt, um dort Gestein aufzubrechen. Auch wenn der Bund nun dazu übergegangen ist, hier Unterschiede zu machen, stelle ich fest: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking! Die Technologie wird damit nicht weniger gefährlich. Es suggeriert aber, als beherrsche man die Technologie. Die Gefahr geht einzig und allein von der Fracking-Technologie aus und nicht vom Untergrund. Deshalb sind dies Taschenspielertricks mit denen man den Menschen Sand in die Augen streut.

Unter den gegebenen Umständen will ich nun nicht alles schlecht reden. Daher ist es zu begrüßen, dass es künftig bei Fracking-Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Beteiligungspflicht geben soll. Klar ist aber auch, wenn wir ein Totalverbot bekommen hätten, hätte es sich auch mit der Umweltverträglichkeitsprüfung erledigt. So ist es aber nicht. 

Wir halten es weiterhin für richtig, dass das zuständige Bergrecht geändert werden muss. Dieses veraltete Gesetz muss modernisiert werden. Es muss den Themen der Zeit endlich angepasst werden. Doch dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Der Wille dafür ist aber nicht da. Der Bund hat absichtlich eine Chance verspielt und stattdessen etwas anderes beschlossen. Anders ist das beschlossene Regelwerk politisch nicht zu bewerten. 

Diese Risikotechnologie bleibt weiterhin möglich. Die sich daraus ergebenen Gefahren beispielsweise für das Grund- und Trinkwassers bleiben ungeklärt. Die Frage was mit dem Lagerstättenwasser geschehen soll, bleibt unbeantwortet. Gleiches gilt in Bezug auf die Klimaschädlichkeit durch Fracking. 

Wir müssen leider erkennen, dass es für ein Totalverbot von Fracking derzeit immer noch keine politische Mehrheit im Bund gibt. Das ist bedauerlich. Gleichwohl werden wir dafür sorgen, dass Fracking in Schleswig-Holstein dauerhaft unterbunden wird.

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