Präsemadiiling · 04.06.2021 Neues Richterwahlgesetz stärkt die Unabhängigkeit der Justiz

Zum gemeinsamen Antrag aller demokratischen Landtagsfraktionen zur Neufassung des Richterwahlgesetzes erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Richterwahl ist derzeit aufgrund der bestehenden Rechtsprechung an die Beurteilungen der jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Das heißt, dass der Richterwahlausschuss weder in seiner Entscheidung frei ist, noch kann er sich von einer eigenen Einschätzung leiten lassen, wer von mehreren Bewerbern der geeignetste Kandidat ist. Somit bleiben mögliche eigene Wahlkriterien des Richterwahlausschusses oder gar Erkenntnisse, die sich aus der Anhörung von Kandidaten ergeben könnten, faktisch außen vor.

Dies kann nicht im Sinne eines Wahlverfahrens sein. Deshalb muss die Grundlage der Richterwahl geändert werden. Die Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes bleibt natürlich bestehen, aber es wird explizit im Gesetzesvorschlag festgelegt, dass der Richterwahlausschuss bei der Wahl einen entsprechenden Entscheidungsspielraum hat. Das sichert die demokratische Legitimation unserer Richterinnen und Richter und führt gleichzeitig dazu, dass die Richterwahl nicht nur vom Votum der Person abhängig ist, die die Beurteilung verfasst hat. Damit liegt die eigentliche Entscheidung über den Werdegang der Richterinnen und Richter nicht mehr nur auf einer, sondern auf vielen Schultern, und das stärkt die Unabhängigkeit der Justiz.
 

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