Rääde · 21.05.2010 Ölförderung im Wattenmeer spätestens 2011 beenden

Die Ölpest im Golf von Mexiko hat wieder einmal gezeigt, dass keine Technik und keine Vorschrift hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann. Der Schaden, der dort jetzt entsteht, hat unabsehbare negative Auswirkungen auf die Natur, die Menschen und auf die Wirtschaft.
Auch wenn die Bohr- und Förderinsel Mittelplate A nicht vergleichbar ist mit Tiefseebohrinseln, so kann niemand für die Mittelplate A eine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten. Die gibt es einfach nicht, darüber müssen wir uns im klaren sein.

Das Wattenmeer ist ein hochsensibler und weltweit einzigartiger Lebensraum und ein Ökosystem, das dem Schutz eines Nationalparkgesetzes und der europäischen Richtlinie NATURA 2000 unterliegt und von der UNESCO zum Weltnaturerbe der Menschheit erklärt wurde. Diese Schutzkategorien sind berechtigt und wurden vom SSW unterstützt, denn es gilt, diese Einmaligkeit zu schützen und zu bewahren.
Für alle diese Schutzkategorien gilt, dass im Anmeldeverfahren oder im Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf den Bestandsschutz der Bohr- und Förderinsel hingewiesen wurde. Aus diesem Grund hat die Mittelplate A immer wieder einen Sonderstatus erfahren. Daher ist sie explizit im Nationalparkgesetz berücksichtigt und im Anmeldeverfahren zum Weltnaturerbe wurde hierauf besonders Bezug genommen.
Nach Auffassung des SSW haben Bohr- und Förderinseln aber nichts im Wattenmeer zu suchen. Die Erdölförderung im Wattenmeer hat nichts mit traditioneller Nutzung zu tun. Aber im Zusammenhang mit dem Nationalparkgesetz war die Ausnahmeregelung für die Mittelplate A seinerzeit das politisch Machbare.

Wenn es aber darum geht, dass die Konzession zur Erdölförderung im nächsten Jahr ausläuft, ist die Position des SSW klar und deutlich: Sie darf nicht verlängert werden! Daher fordern wir die Landesregierung auf, mit RWE-DEA den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer dingfest zu machen. Es darf auch keine Hintertür oder Möglichkeit geben, die es dem Konzern ermöglicht, Explorationsbohrungen durchzuführen oder von außen in den Bereich des Wattenmeeres hinein nach Öl zu bohren. Hier gilt es von vornherein alles Machbare zu tun, um zu verhindern, dass von anderer Stelle kilometerweit entfernte Ölfelder im Nationalpark abgepumpt werden.

Nur so können wir das Szenario verhindern, dass, nachdem die Ölquellen unter dem Watt ausgebeutet sind, möglicherweise in einigen Jahren Co2 aus Kohlekraftwerken dort eingelagert wird. Der Dreck aus Kohlekraftwerken wird so direkt unter einem Nationalpark und Weltnaturerbe gelagert werden. Das widerspräche den Zielen des Nationalparks und des Weltnaturerbes. Das kann nicht das Ziel der Landesregierung sein. Ziel muss es vielmehr sein, weitere Bohrungen und auch andere zukünftig möglich erscheinende industrielle Nutzungen unseres Wattenmeeres zu verhindern. Daher darf die Konzession nicht verlängert werden und es dürfen keine weiteren Konzessionen erteilt werden, die den Zielen von nationalen und internationalen Schutzkategorien entgegenstehen.
Aus diesem Grund ist die Forderung nach einer Anpassung des Bundesbergrechts an bestehende FFH-Richtlinien nur logisch. Derart weitreichende Auswirkungen auf Schutzgebiete dürfen nicht stillschweigend durchgewunken werden, ohne entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltprüfung.

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