Speech · 16.09.2026 Parlamentarische Kontrolle stärken!
„Am Ende gilt es für uns in diesem Prozess zwei Fragen abschließend zu klären: Brauchen wir als Abgeordnete weitere Rechte um unser Mandat bestmöglich ausführen zu können? Und wenn ja, wie sollten diese ausgestaltet werden, um sicherzugehen, dass diese Rechte dem verfolgten Zweck dienen?“
Christian Dirschauer zu TOP 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 20/4777)
Das Anliegen sicherzustellen, dass alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Informationen erhalten, um sachgerecht entscheiden zu können, ist selbstredend sinnig. Als Mandatsträger sind es wir, die hier beraten, um im besten Sinne der Menschen in Schleswig-Holstein Entscheidungen zu treffen. Das hierfür eine ausreichende Informationslage benötigt wird, ist dabei unerlässlich. Denn nur mit einer geeigneten Grundlage – das zeigen insbesondere Großverfahren wie Northvolt – lässt sich verlässliche Politik praktizieren. Denn parlamentarische Kontrolle funktioniert nur, wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, auch wissen, worüber sie entscheiden.
Dabei hat das das Northvolt-Urteil aufschlussreich den Status-Quo der Abgeordneten-Rechte dargestellt. Ob es nun einer Erweiterung der Rechte der einzelnen Abgeordneten bedarf und wie diese Rechte am besten ausgestaltet sein sollten, sind Fragen, die wir nun diskutieren sollen, und denen wir grundsätzlich offen gegenüberstehen. Der vorliegende Entwurf der FDP könnte solch ein Weg sein.
Die angestrebte Änderung würde die Rechte des Landtages aus Artikel 28 Abs. 1 der Landesverfassung zusätzlich individualisieren und damit den einzelnen Abgeordneten zusätzliche Rechte einzuräumen. Daraus ergeben sich für uns verschiedene Fragen, welche es zu klären gilt. Dabei geht es uns insbesondere darum, inwiefern sich dies auf aktuelle Prozesse der parlamentarischen Arbeit auswirken könnte. Ich denke hierbei unter anderem an unsere aktuelle Unterrichtungspraxis: Inwiefern könnten einzelne Abgeordnete zukünftig eine Unterrichtung einfordern? Wie würden sich zukünftig Organstreitverfahren darstellen, wäre hier eine Erweiterung um die Prozessstandschaft nicht ausreichend? Oder, wie könnte das das Handeln von möglichen fraktionslosen Abgeordneten in Zukunft verändern? Sollte das geltend machen von diesen zusätzlichen Rechten womöglich an bestimmte Bedienungen gekoppelt werden? Mehr Rechte sind dann ein Gewinn, wenn sie parlamentarische Kontrolle stärken – und nicht lediglich neue Verfahren schaffen.
Ich glaube es wird deutlich, wir haben noch Fragen, um die genauen Auswirkungen des Entwurfs abschätzen zu können. Diese gilt es im weiteren Prozess, gerne im Rahmen einer Anhörung, zu klären.
Der vorliegende Entwurf begründet diesen unter anderem auch mit der aktuellen Differenzierung zwischen den Informationspflichten gegenüber Parlament und den einzelnen Abgeordneten welche als „nicht sachgerecht erscheint und kaum begründbar“ beschrieben wird. Mir ist jedoch kein Parlament im Bundesgebiet bekannt, in dem es keine Differenzierung der Rechte, wie hier in Schleswig-Holstein, zwischen dem Parlament und denen der einzelnen Abgeordneter gibt. Nichtdestotrotz, und das gilt es ausdrücklich zu betonen, gibt es durchaus unterschiedliche Handhabungen wie diese Rechte ausgestaltet werden. Auch über diese können wir im weiteren Prozess gerne sprechen. Ich möchte hier stellvertretend die Landesverfassung Brandenburgs benennen. Diese regelt in Artikel 56 Absatz 3, dass auf Verlangen eines einzelnen Abgeordneten ihm Akteneinsicht gewährt werden muss, wenn diese Dokumente nicht zwingend der Geheimhaltung bedürfen. Diese Regelung gibt damit einzelnen Abgeordneten deutliche weitergehende Möglichkeiten. Ob dies zielführend ist, mag ich aktuell nicht bewerten, ich möchte hiermit lediglich unsere Bereitschaft artikulieren über etwaige Änderungen zu sprechen.
Am Ende gilt es für uns in diesem Prozess zwei Fragen abschließend zu klären: Brauchen wir als Abgeordnete weitere Rechte um unser Mandat bestmöglich ausführen zu können? Und wenn ja, wie sollten diese ausgestaltet werden, um sicherzugehen, dass diese Rechte dem verfolgten Zweck dienen? Dabei muss sichergestellt werden, dass der Landtag weiterhin das Kontrollorgan bleibt und eine Individualisierung der Rechte lediglich die parlamentarische Arbeit verbessert und nicht durch zusätzliche Prozesse verkompliziert. Wir begleiten den weiteren Prozess gerne konstruktiv, um eine genaue Ausgestaltung der Rechte zu diskutieren. Denn am Ende geht es nicht um mehr Rechte um ihrer selbst willen, sondern um ein Parlament, das seine Verantwortung gegenüber den Menschen in Schleswig-Holstein bestmöglich wahrnehmen kann.