Rääde · 13.11.2003 Prüfung einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst

Die Bundesrepublik leistet sich mit der Bewältigung des Stasi-Unrechts ein weltweit einmaliges Projekt. Durch die Herstellung von Öffentlichkeit und Akteineinsichtsrechten soll möglichst der gesamte Geheimdienstapparat einer Diktatur offengelegt werden. Zu dem Unrecht, das die DDR begangen hat, trug auch die Agententätigkeit der „Hauptverwaltung Aufklärung“ in der Bundesrepublik bei. Es geht um die Agententätigkeit westdeutscher Bürger für die DDR, und bei diesem Kapitel muss auch der Schles­wig-Holsteinische Landtag seinen Beitrag zur Aufarbeitung der deutsch-deutschen Vergangenheit leisten. Insofern können wir dem Ansinnen der CDU folgen.

Die Frage der Aufklärung anhand von Stasi-Akten hat den Schleswig-Holsteinischen Landtag in den vergangenen 14 Jahren immer wieder interessiert. Der Landtag hat sich aber niemals damit befasst, mit welchem Verständnis er eine Aufarbeitung diesen Teils der deutsch-deutschen Geschichte angehen will. Die Existenz der Rosewood-Akten ist seit einigen Jahren bekannt. Trotzdem ist bis heute nicht geklärt, wie wir in Schleswig-Holstein mit diesen Informationen eigentlich umgehen wollen.

Es müssen einige Fragen geklärt werden, bevor der SSW die Hand für eine Stasi-Überprüfung hebt: Welche Daten sollen abgefragt und weitergegeben werden? Und was passiert dann mit dem Wissen? Die Staatsanwaltschaften werden nicht mehr wegen Spionagetätigkeit aktiv werden können. Nur wer schweren Landesverrat begangen hat, kann dafür noch juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Wenn so ein Fall unter uns wäre, dann wird dieser sicherlich schon von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen. Was machen wir aber mit den nicht strafrechtlich relevanten Informationen und welche Art von Kontakt ist wie zu bewerten?

Ebenso wie niemand von uns sich wünscht, dass jemand aus diesem Hause eine Vergangenheit bei oder für die Stasi hat, ebenso wenig wollen wir dieser Frage aus dem Weg gehen. Ich glaube aber, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss erst einmal überparteilich auf einige Systematik einigen sollten, die wir bei der Aufarbeitung der dunklen Vergangenheit zugrunde legen. Wie und für welche Personengruppen soll das Land Schleswig-Holstein eine Zugehörigkeit zur Stasi prüfen, welche Informationen sind relevant und welche Konsequenzen soll das haben? Wenn wir in diesen Fragen keinen Konsens finden, dann ist das Risiko viel zu groß, dass die Spielregeln ad hoc erfunden und gebrochen werden, wenn jemand wirklich im Netz hängen bleibt.

Der SSW unterstützt die Stasi-Anfrage nur, wenn es uns um demokratische Aufklärung geht und nicht zuerst um parteipolitische Schlamm­schlachten und Schuldzuweisungen. Deshalb muss der Landtag erst zügig und überparteilich die Grundlage schaffen. Dann werden wir auch gern die Hand dafür heben.

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