Rääde · 23.01.2019 Raus aus der Illegalität und rein in die Gesellschaft

Lars Harms zu TOP 13 - Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“ (Drs. 19/1100)

„Von Illegalität hat niemand etwas, schon gar nicht der Staat, schließlich wird sie die Betroffenen früher oder später sicher in die Schwarzarbeit oder gar Kriminalität treiben!“
 
(Nr. 014-2019) Im vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen soll mit der Schaffung eines Modellprojekts Clearingstelle ein maßgebender Weg aus der Illegalität geboten werden. Zielgruppe hier sind dabei die so zu sagen abgetauchten Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsverfahren möglicherweise noch nicht abgeschlossen ist. Ähnlich wie bei der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuerbetrug, wird hier ein Angebot zum straffreien Weg zurück in die Legalität geboten. 
Das ist aus Sicht des SSW erstmal ein sehr konstruktiver und pragmatischer Vorschlag, den wir ebenfalls unterstützen können. Von Illegalität hat niemand etwas, schon gar nicht der Staat, schließlich wird sie die Betroffenen früher oder später sicher in die Schwarzarbeit oder gar Kriminalität oder Ausbeutung treiben. Damit ist wirklich niemand geholfen. 
Warum also hier nicht einen Ausweg bieten? 
Für uns als SSW ist es dabei wichtig, dass im ersten Schritt alle Informationen offengelegt werden müssen. Vor allem muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass in diesem Schritt klare Sicherheiten für den oder die Betroffene gewährleistet werden müssen. Und dabei meine ich Sicherheiten im Sinne der Mitwirkungspflicht. Es kann und darf nicht sein, dass hier möglicherweise so kleinteilige und engmaschige Kriterien aufgestellt werden, dass der- oder diejenige gleich wieder in ein Strafverfahren oder eine Sanktion stolpert. 
Ja, auch ich bin der Meinung, dass man Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit durchaus verlangen kann und auch sollte. Jedoch gehört es auch zur Wahrheit, dass viele Fehler durchaus unabsichtlich passieren. Hier gilt es genau abzuwägen, sonst ist jeglicher Inhalt eines solchen Modellprojekts unbrauchbar. 
Im Antrag heißt es: „Nach Erstattung der Selbstanzeige ist das aufenthaltsrechtliche Verfahren durchzuführen.“ 
Ich denke, hier braucht es noch eine weitere klärende Erklärung, ich gehe davon aus, dass einerseits bestehende Verfahren gemeint sind und diese dann fortgeführt werden sollen. Wir glauben aber auch, dass neue Aufenthaltsverfahren möglich sein müssen. Aber das Vorhaben muss ja grundsätzlich mit dem Bund geeinigt sein, so wie es ja auch in der Begründung dargestellt ist. Die Beratung dazu wird sicherlich nicht ohne Aufwand erfolgen. Wir haben uns also viel vorgenommen. 
Doch ich denke, das Ziel ist es wert, diese Verhandlungen und Beratungen anzugehen. 
Was in diesem Zusammenhang auch gesagt werden muss ist, dass die Zielgruppe für uns in Schleswig-Holstein vor allem kurz- und mittelfristig sehr überschaubar sein wird. Ähnliches gilt für die Kosten. Denn worüber reden wir hier? 
Die Betroffenen bekommen einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft, die Kapazitäten sind wie wir wissen gegeben. Hinzu kommt ein kleines Taschengeld für Dinge des täglichen Bedarfs und gegebenenfalls die Ausübung einer der Allgemeinheit dienlichen Tätigkeit oder ein Sprachkurs. 
Und ja, früher oder später wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für einige das gesetzlich gültige Rückführungsmanagement erfolgen. 
Denn die wenigsten werden eine Chance auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen. Jedenfalls nicht, so lange es den so-genannten Spurwechsel noch nicht gibt. Dies gehört zur Realität dazu. 
Im Abwägen zwischen den Fristen der regierungstragenden Fraktionen und dem Stichtag der SPD, favorisieren wir die Lösung mit Fristen. 
Wir möchten lieber, dass es über einen bestimmten Stichtag hinaus im Rahmen von geregelten Fristen und Übergangsfristen für Altfälle möglich bleibt, den Weg aus der Illegalität zu finden. 
Das Durchringen zu diesem Schritt wird für die einzelnen Personen unter wahnsinnigem Druck stattfinden. 
Wir sollten ihnen die angemessene Zeit lassen, diese Entscheidung zu treffen, statt einen Stichtag auszuwählen, nachdem diese Möglichkeite dann nicht mehr da ist. 
Insgesamt scheint uns der vorliegende Ursprungsvorschlag der dienlichere Beitrag, um einzelne Asylverfahren rechtstaatlich zu Ende zu führen. Und eine unabhängige Beratungsstelle zu schaffen, macht ebenso Sinn. 
 

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