Rääde · 22.03.2006 Reform des Föderalismus


Am 10. März wurde also „die Mutter aller Reformen“, wie es der bayrische Ministerpräsident Stoiber so prägnant ausdrückte, in Gesetzesform der staunenden Öffentlichkeit präsentiert. Diese größte Reform des Föderalismus seit Ende der 60´er Jahre soll endlich den Reformstau in der Bundesrepublik Deutschland aufheben und unser Land moderner und effizienter machen. Im Kern geht es insbesondere darum, dass die über den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze stark reduziert werden sollen und im Gegenzug bekommen die Länder in einigen Bereichen mehr Zuständigkeiten. So weit so gut.

Dazu soll in 44 Punkten das Grundgesetz geändert werden. Dabei sind die finanziellen Regelungen noch ausgespart, weil eine Finanzreform, die auch dringend notwendig wäre, leider noch nicht auf der Tagesordnung steht. Bei der offiziellen Vorstellung der Föderalismusreform machten einige Ministerpräsidenten klar, dass aus ihrer Sicht das hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Paket zur Föderalismusreform auf keinen Fall aufgeschnürt werden darf. Im Klartext heißt dies, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Änderungen mehr beschlossen werden dürfen oder können.

Es ist positiv, dass dies vor allem in der SPD-Bundestagsfraktion anders gesehen wird. Auch wenn man das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit ändern kann, so wäre es doch ein Armutszeugnis für unsere Demokratie, wenn die gewählten Volksvertreter in einem parlamentarischen Prozess überhaupt keine Änderungen mehr vornehmen können oder wollen. Der SSW begrüßt, dass Ministerpräsident Carstensen dies ähnlich sieht und dass er schon mal aus schleswig-holsteinischer Sicht Änderungsbedarf, z.B. bei der Beamtenbesoldung, an den bisherigen Vorschlägen angemeldet hat.

Denn sieht man sich die Vorschläge im Einzelnen an, so überwiegt zumindest auch in der öffentlichen Meinung eine breite Skepsis, ob diese Reform wirklich der große Wurf ist.  Leider sieht das bisherige Ergebnis viel mehr nach einem typischen politischen Kuhhandel aus, wo das Ziel einer Stärkung der bundesdeutschen Ordnung etwas aus den Augen verloren wurde. Somit ist der Eindruck entstanden, als ob die große Koalition sich den Verzicht der Länder auf Mitbestimmung bei der Verabschiedung von Bundesgesetzen äußerst teuer erkauft hat. – Nicht nur bei der Beamtenbesoldung oder im Umweltbereich, sondern auch in dem zentralen Politikfeld der Bildungs- und Wissenschaftspolitik.

Nach der Koalitionsvereinbarung soll die Kompetenz strikt auf die Länderebene beschränkt werden, und der Bund soll gänzlich aus der Verantwortung gelassen werden. Dies scheint mir weiterhin, äußerst diskussionswürdig zu sein. Es ist für den SSW nicht einzusehen, dass in diesem Zukunftsfeld, in dem Deutschland viel aufzuholen hat, der Bund künftig keine Finanzhilfen – und damit natürlich auch in einigen Bereichen politische Vorgaben - für Schulen und Hochschulen an die Länder geben darf.

Eines werden wir auch bei dieser Reform nicht erreichen: Eine Stärkung der Länderparlamente ist nicht einmal auf der Agenda der jetzigen Föderalismusreform gewesen. Die Lübecker Erklärung der Landesparlamente zur Föderalismusreform ist also nur wenig beachtet worden. Aber wenn wir nicht mal hier im Landtag und in den Ausschüssen eine ernsthafte Diskussion über unsere  eigenen schleswig-holsteinischen Forderungen führen oder sie in die Reform einbringen, dann dürfen wir uns auch nicht über diese Entwicklung wundern. Der SSW hätte sich also gewünscht, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag seine Position gegenüber der Landesregierung und dem Bund klar dargestellt hätte, anstatt es bei einer Aktuellen Stunde und der heutigen Kenntnisnahme eines mündlichen Berichts zu belassen. Das hätte uns gut zu Gesicht gestanden.

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