Rääde · 27.10.2021 Resozialisierung der Täter - Rechtssicherheit für die Opfer

„Die Arbeit bisher war schon sehr gut. Die Fachlichkeit wird jetzt noch einmal gestärkt und der Opferschutz wird stärker berücksichtigt.“

Lars Harms zu TOP 3 - Resozialisierung und Opferschutz in Schleswig-Holstein (Drs. 19/3311)

In der Anhörung zum Gesetzentwurf hat das neue Resozialisierungsgesetz grundlegend nur positive Kommentare bekommen. Das an sich zeigt, dass die bisherige Vorgehensweise in diesem Bereich und die jetzige Weiterentwicklung funktioniert haben beziehungsweise gut an den zukünftigen Anforderungen ausgerichtet sind. Ziel muss es immer sein, dass es nach Möglichkeit keinen Rückfall in die Straffälligkeit gibt. Das ist zwar eine Binsenweisheit, aber wenn man sich die Inhaftierungsquoten in den einzelnen Bundesländern ansieht, dann sieht man, dass auch die Resozialisierungsarbeit hier bei uns im Land sehr gut funktioniert. Das heißt, die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Vollzug und Sozialarbeit klappt. Und das ist ein Wert an sich.
Aber es gibt natürlich nichts, was nicht noch verbessert werden könnte. So gibt es bisher für straffällig gewordene Menschen in den Justizvollzugsanstalten einen Vollzugs- und Eingliederungsplan. Das ist ein wichtiges Instrument, um die Menschen planvoll wieder in die Gesellschaft entlassen und integrieren zu können.  Die Grundlage ist somit gelegt. Wenn es aber um die Resozialisierungsarbeit geht, dann gibt es bisher nur nachgelagerte Berichte. Nun ist zwar klar, dass hier natürlich trotzdem auch planvoll gearbeitet wird, aber es wäre natürlich gut, wenn es auch nach der Entlassung eines Häftlings auch einen Resozialisierungsplan gäbe, dem sich im Übrigen nicht nur die Sozialarbeiter, sondern auch die Klienten verpflichtet fühlen. Genau das soll jetzt eingeführt werden und das sehen wir als SSW sehr positiv. Und wir würden uns freuen, wenn die Grundlagen dieser Planungen jeweils miteinander abgestimmt wären und wenn der Übergang von der Haft in die Freiheit von beiden Seiten abgestimmt begleitet würde. Das muss zumindest das Ziel sein.
Uneinigkeit gab es aber in der Anhörung darüber, ob in Zukunft die Fachaufsicht über die Sozialarbeiter in diesem Bereich weiterhin durch Richter oder doch lieber durch Sozialarbeiter erfolgen sollte. Man sagt im Volksmund „Never change e winning team.“ Und das spricht natürlich für die Beibehaltung unseres bewährten Systems. Aber andere machen es anders und oft auch nicht schlechter. Und es stellt sich dann schon die Frage, ob die fachliche Aufsicht über soziale Aufgaben wirklich Juristen überlassen sein sollte. Ich glaube, dadurch, dass in Zukunft Sozialarbeiter die Fachaufsicht übernehmen, kann es durchaus auch noch positiven fachlichen Input geben. Darüber hinaus sollen ja auch die 1,02 Richterstellen für die Fachaufsicht auf 4 Stellen mit Sozialarbeitern aufgestockt werden. Das System wird so also noch personell gestärkt. Und wenn es um rechtliche Fragen geht, dann findet sich viel in den jeweiligen Urteilen und darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit mit juristischen Fachfragen an die Gerichte heranzutreten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir also diese Stärkung des Systems.
Lassen Sie mich abschließend noch einen weiteren Aspekt nennen, der uns wichtig ist. In der Vergangenheit war es oft so, dass eine Opferorientierung nur stattfinden konnte, wenn auch der Täter bereit war, seinen Teil mit beizutragen. Jetzt ist das Gesetz so aufgebaut, dass Opfer auch ohne explizite Beteiligung von Tätern Hilfe nach diesem Gesetz bekommen können. Das stärkt die berechtigten Interessen der Opfer und gibt ihnen Rechtssicherheit, dass sie Dinge auch wirklich einfordern können, ohne dass sie sich mit dem Täter auseinandersetzen müssen. Denn gerade diese Auseinandersetzung kann auch vom Opfer durchaus nicht gewollt sein. Und auch das gilt es zu respektieren. Genau in diese Richtung sind die Bestimmungen des Gesetzes jetzt auch formuliert. Und das ist richtig so.
Man kann also feststellen: Die Arbeit bisher war schon sehr gut. Die Fachlichkeit wird jetzt noch einmal gestärkt und der Opferschutz wird stärker berücksichtigt. Das Gesetz ist somit eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen Rechtslage. Deshalb können wir gut zustimmen.

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