Rääde · 10.09.2010 Rücknahme der unangemessenen Konsequenzen aus dem Lehrerstreik

Anfang Juni dieses Jahres sind rund 3.000 schleswig-holsteinische Lehrerinnen und Lehrer auf die Straße gegangen, um sich gegen die Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung zu wehren. Diese Demonstration ist einmalig für dieses Land, weil sie während der Schulzeit stattgefunden hat und verbeamtete Lehrer gestreikt haben, um an dem Protest teilzunehmen.

Statt uns heute mit den sehr interessanten Themen des Protests auseinander zu setzen, geht es aber um die Konsequenzen des Streiks für die verbeamtete Lehrerschaft. Klar ist, dass die Arbeitsniederlegung der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer gegen das Beamtengesetz verstößt. Und für diese Beurteilung gibt es auch keinen Ermessensspielraum. Ermessensspielraum gibt es allerdings bei der Bestrafung der Betroffenen und hier ist das Bildungsministerium aus Sicht des SSW weit über das Ziel hinausgeschossen.

Schon vor dem Streik war klar, dass die verbeamteten Lehrer bei einer Demo während der Schulzeit in eine Zwickmühle kommen würden. Dies haben alle gewusst, inklusive GEW und Bildungsministerium. Und das Bildungsministerium hat sogar Briefe an alle Schulen geschickt, vor einem Streik gewarnt und mit Konsequenzen gedroht. Die Lohnkürzungen und Einträge in den Personalakten dürften daher niemanden überraschen. Sie sind auch nach dem Disziplinargesetz heftig, aber okay. Ganz nüchtern betrachtet muss nämlich aus unserer Sicht festgestellt werden, dass Beamte tatsächlich ein besonderes Dienstverhältnis eingehen und damit auch bestimmte Vor- und Nachteile akzeptieren. Das gilt für Beamte ebenso wie für Angestellte oder Selbständige - es gibt immer gewisse Vorteile und auch gewisse Nachteile.
In diesem Falle muss aber auch deutlich gemacht werden, dass niemand gezwungen wird, ein Beamtenverhältnis einzugehen. Wer die Vorteile der Unkündbarkeit oder der guten Bezahlung und Altersversorgung möchte, muss sich daher auch damit einverstanden erklären, seinem Dienstherren zur Verfügung zu stehen und auf Arbeitsniederlegung zu verzichten.

Das Streikverbot für Beamte in Deutschland ist europaweit einmalig und seit vielen Jahren umstritten. Allerdings möchte ich heute keine Diskussion über eine rechtliche Grauzone beginnen, ob das Streikverbot überhaupt noch angemessen ist oder ob 1.939 eingeleitete Disziplinarverfahren nicht mehr Unsinn als Sinn stiften. Auch möchte der SSW nicht polarisieren und das böse Bildungsministerium verteufeln. Es gibt Gesetze und an die muss man sich auch halten.

Aber aus unserer Sicht muss ganz klar sein, dass es einen Ermessensspielraum beim Ausmaß der Bestrafung gibt und dieser ist vom Bildungsministerium überschritten worden. Die personellen Konsequenzen insbesondere für die angehende Schulleiterin in Flensburg und den angehenden Schulleiter in Elmshorn sind so übertrieben, dass man darüber nur noch den Kopf schütteln kann. Bei der Bestrafung sollte eine Balance herrschen zwischen Verhältnismäßigkeit und Beamtenrecht und diese Balance ist hier nicht gegeben. Viel mehr werden besonders engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die aus guten Gründen ausgewählt wurden eine Schule zu leiten, aufgrund einer dreistündigen Demonstrationsteilnahme während der Arbeitszeit von ihrer Beförderung zurückgezogen, da sie ihre besonderen Anforderungen in Bezug auf die Treuepflicht zum Dienstherren nicht erfüllt haben.

Nein, diese Treuepflicht haben sie nicht erfüllt und trotzdem ist es völlig überzogen, daraufhin die Beförderung dieser zwei Personen wieder einzukassieren. Nicht zuletzt in Flensburg hat der Schulleiterwahlausschuss erst einen Monat nach der Demonstration getagt, so dass das Ministerium genug Zeit hatte, um den Ausschuss über den Einspruch zu informieren. Statt dessen wurde abgewartet und erst viel zu spät reagiert. Ein dreistündiger Streik sagt jedoch nichts über die Qualifizierung dieser Personen für die Schulleitung aus. Oder vielleicht gerade doch - weil diese Personen gezeigt haben, dass sie sich engagieren und für die Sache einsetzen.

Der SSW begrüßt daher den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Unserer Meinung nach sollte sich der Bildungsminister ganz genau überlegen, ob er diese harten Strafen wirklich durchziehen will. Die Signale, die damit gesandt werden, können weitreichende, negative Konsequenzen haben. Es sind nämlich nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer an den schleswig-holsteinischen Schulen, die einen Bildungsminister brauchen, der sich für sie einsetzt und zu ihnen steht. Auch der Bildungsminister braucht Lehrerinnen und Lehrer, die sich für ihn einsetzen und zu ihm stehen. Davon ist Herr Klug derzeit weit weg und entfernt sich Tag für Tag immer mehr.

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