Rääde · 05.09.2018 Schnelligkeit vor Gründlichkeit?

Flemming Meyer zu TOP 2 - Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Spätestens wenn wir etwas weiter zurückblicken und an die letzte größere Novelle des Rettungsdienstgesetzes denken, wird eins deutlich: Die Regelungen rund um die Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport sind sehr detailliert und teilweise auch kompliziert. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, der Bevölkerung bedarfs- und fachgerecht Leistungen des Rettungsdienstes zu tragbaren Kosten zur Verfügung zu stellen. Auf Außenstehende wirken diese Regelungen - und vermutlich auch die eine oder andere Debatte hierzu - oft trocken und theoretisch. Doch im Alltag kann ein gut organisiertes Rettungswesen den Unterscheid machen und Leben retten. Aus Sicht des SSW ist es deshalb besonders wichtig, dass mit der gebotenen Gründlichkeit gearbeitet wird. Und dass nicht etwa wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern immer das Wohl der in Not geratenen Menschen. 

Ganz konkret geht es zum Beispiel bei der Notfallrettung um Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Diese Patientinnen und Patienten werden durch die Rettungskräfte fachgerecht betreut und in ein geeignetes Krankenhaus gebracht. Gerade in dieser ersten Phase zählt schnelles Handeln und eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Diese Arbeit ist also sehr verantwortungsvoll und setzt eine gute Aus- und Weiterbildung voraus. Mit dem vorliegenden Entwurf werden unter anderem die Qualifikationsanforderungen an die hier tätigen Notärzte konkretisiert und vereinheitlicht. Das kann ich natürlich nur begrüßen. 

Wir alle wissen, dass sich die Anforderungen an Rettungsdienst und Krankentransport in den vergangenen Jahren stark verändert haben. Auch hier in Schleswig-Holstein leben immer mehr ältere Menschen, die oft auch medizinisch versorgt werden müssen. Nicht zuletzt deshalb ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20 Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Noch dazu sind die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen andere, als vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich auch in diesem Bereich weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben damit eine ganze Reihe von immer anspruchsvolleren Aufgaben. Daran müssen wir die gesetzliche Grundlage selbstverständlich immer wieder anpassen. 

Vor diesem Hintergrund möchte ich für den SSW gerne eins deutlich machen: Auch die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Träger mit Blick auf die Versorgung von Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern können wir voll und ganz unterstützen. Dass dieser wichtige Aspekt der Versorgung verbindlich mitgedacht und mitgeplant wird, ist völlig richtig. In vielen Punkten, die in diesem Entwurf geregelt werden, sind wir uns also weitestgehend einig. 

Es ist für mich aber nicht nachvollziehbar, dass der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und SSW, Umdruck 19/1277, vom Sozialausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen wird. Gerade dieser Antrag bedeutet keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern stärkt diese. Durch die Aufnahme der so genannten „Bereichsausnahme“ hätte man der kommunalen Ebene eine sichere Möglichkeit an die Hand gegeben, um Hilfsorganisationen einzubinden. Und ich weiß, dass viele in den Kreisen genau diesen Wunsch haben. Dort weiß man, wie wichtig der Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im Katastrophenfall ist. Dort weiß man auch, wie jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit einzuschätzen ist.

Was spricht dagegen, der kommunalen Ebene diese Möglichkeit zu geben? Denn wie gesagt: Es dreht sich nicht um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sondern es ist eine Stärkung. Ich sehe nicht, was sonst dagegen spricht. Deshalb stellen wir unseren Antrag noch Mal in diesem hohen Haus, und ich bitte um Zustimmung.

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