Speech · 09.09.2010 Schnellstmögliche Neuwahlen

Das Landesverfassungsgericht hat gesprochen. Es hat uns aufgetragen, spätestens bis zum 31. Mai 2011 ein verfassungskonformes Wahlgesetz zu beschließen und bis zum 30. September 2012 eine Landtagswahl durchzuführen. Bis zur Neuwahl hat das Parlament und die jetzt Quasi-Übergangsregierung die volle Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Aus der Sicht des SSW ist dies ein salomonisches Urteil. Die Verfassungsrichter haben ihre Spielräume kreativ genutzt, um die Wahlgerech¬tigkeit wiederherzustellen, ohne das Land in eine Krise zu stürzen oder in die politischen Mehrheitsverhältnisse einzugreifen. Es gibt nun einmal kein Gesetz oder Handbuch in dem steht, was Landesverfassungsgerichte tun sollen, wenn sie mit einer Landtagsmehrheit konfrontiert werden, die auf schwerwie¬genden Wahlfehlern beruht. Angesichts der Umstände hat das Gericht sehr verantwor¬tungsvoll gehandelt und das Land vor einer politischen Krise bewahrt.

Das Landesverfassungsgericht hat dem Land quasi eine Wiederholungswahl im Sinne von § 46 Landeswahlgesetz verordnet. Es hat aber die Frist von sechs Wochen auf 25 Monate verlängert, um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, eine verfassungsgemäße Grundlage für die Neu¬wahl zu schaffen. Im Gegensatz zur Wiederholungswahl bekommen die Parteien auch die Chance, mit neuen Listen und Wahlkreiskandidaten anzutreten.

Nun kann man an diesem Urteil herumdeuteln und -kritteln, wie einige ältere Herren, denen die eigene, vorgefasste Meinung wichtiger ist als die Integrität unseres obersten Gerichts. Das wäre aber nicht zielführend und sogar falsch. Denn wenn man von einer „modifizier¬ten“ Form der Wiederholungswahl ausgeht, ist das weitere Vorgehen klar. Es besteht aus drei Phasen.

Phase 1: Der Landtag muss jetzt so schnell wie möglich ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringen. Der Vorschlag des Landtagspräsidenten, dieses fraktionsübergreifend vorzubereiten, ist der einzig richtige Weg. Zum einen hinterließe es einen faden Beigeschmack, wenn in dieser Situation mit einer knappen Mehrheit ein neues Wahlgesetz beschlossen würde. Es wäre fatal für das Ansehen des Landtags, wenn die Reaktionen auf das Verfassungsgerichtsurteil wieder nur von den parteitaktischen Interessen geprägt sind, die uns erst in diese Bredouille gebracht haben. Zum anderen kann die Fokussierung auf einen gemeinsam getragenen Kompromiss dazu beitragen, dass dieser zügig in die bestehenden Beratungen im Innenausschuss eingespeist werden kann. In dieser Phase geht für uns aber Gründ¬lichkeit und Qualität vor Schnelligkeit. Am Ende muss als Minimum ein absolut verfassungs¬festes Wahlgesetz stehen, gern aber auch eine ambitioniertere Erneuerung des Wahlsystems.

Phase 2: Wenn der Landtag das neue Wahlgesetz beschlossen hat, liegt der Ball beim Wahl-kreis¬ausschuss. Es liegt an den Abgeordneten, die diesen Ausschuss bilden, wie schnell die Arbeit mit dem Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise abgeschlossen ist.

Phase 3: Sofort nach der Festlegung der Wahlkreise muss die Landesregierung gemäß § 4 Landeswahlgesetz Neuwahlen ausschreiben. Nur dieser Weg entspricht der Analogie zur Wieder¬holungswahl, denn diese ist nicht mit einer Selbstauflösung des Landtags verbunden. Die Landesregierung muss dann – wie schon 2009 – eine Neuwahl innerhalb von 90 Tagen ansetzen. Auf diese Weise wird es möglich sein, ein gutes Wahlgesetz zu erarbeiten und spätestens Ende 2011 die Neuwahlen durchzuführen.

Das Landesverfassungsgericht hat eine Wahl spätestens am 30. September 2012 bestimmt. Die Orientierung des Urteils an den Regelungen zur Wiederholungswahl legt es nahe, dass der Landtag diese Galgenfrist nicht ausschöpft. Je länger die Übergangszeit dauert, umso stärker wird politisch die Frage nach der Legitimation der Übergangsregierung gestellt werden. Deshalb müssen alle drei Phasen auf dem Weg zur Landtagswahl so kurz wie möglich gestaltet werden. Dies ist auch im Interesse der Bürgerin¬nen und Bürger. Aktuelle Umfragen, die Äußerungen von Wirtschaftsvertre¬tern und Gewerk¬schaften als auch die einhellige Meinung aller Leitartikler im Land geben einen deutlichen Fingerzeig: Schleswig-Holstein hat die Nase voll von Hängepartien in der Landespolitik und wünscht sich jetzt schnell eine klare Kante. Deshalb appellieren wir an alle Fraktionen: Sorgen Sie gemeinsam mit uns dafür, dass die Neuwahl schon im kommenden Jahr durchgeführt wird.

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