Rääde · 29.09.2022 Schwarz-Grün will den Abbau der Demokratie auf kommunaler Ebene!

„Nicht in der Kleinteiligkeit von kommunalen Vertretungen liegt die Hemmschwelle für demokratisches Handeln. Wohl aber in der Kleinteiligkeit Schleswig-Holsteins.“

Lars Harms zu TOP 19 - Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen (Drs. 20/226)

Eines der ersten politischen Ziele dieser Regierung ist die Änderung der Gemeindeordnung. Kaum mit 2/3- Mehrheit im Land an der Macht, sollen nun die großen Fraktionen in den kommunalen Vertretungen bevorteilt werden. Sie wollen die Größe der Kommunalvertretungen verändern, die Fraktionsstärke entsprechend der Kommune mehr oder weniger willkürlich staffeln und schließlich die Fraktionsstärke in größeren Kommunen auf drei Mitglieder heraufsetzen.  

Aus Sicht des SSW wäre es absolut kontraproduktiv, würde eine Überprüfung der Mitgliederanzahl in Gemeindevertretungen dazu führen, dass die Vertretungen kleiner werden. Es ist jetzt schon so, dass man aufgrund der Kleinteiligkeit in unseren Kommunen in manchen kleinen Gemeinden 8 bis 10 % der Stimmen benötigt, um überhaupt in der Gemeindevertretung dabei zu sein. Unseretwegen könnten die Gemeindevertretungen gerne größer werden, vor allem mit einer größeren Anzahl an Fraktionen. Umso besser wird die Gesellschaft widergespiegelt. Umso mehr Stimmen der Bevölkerung, besonders in den großen Kommunen, können so gehört werden. Und umso bedauerlicher ist es, dass Sie sich nicht einem anderen Aspekt ihres Koalitionsvertrages in Ihrem 100-Tage-Programm verschrieben haben, nämlich der Entwicklung funktionaler und finanzieller Anreize für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden. Sind diese nämlich größer, könnte man auch größere Gemeindevertretungen bilden und wäre womöglich nicht nur auf eine Einheitsliste zur Kommunalwahl angewiesen.
Da hätten Sie den SSW an ihrer Seite gewusst. Wir brauchen Anreize für Kommunen für freiwillige Gemeindefusionen. Denn die bisherigen Argumente für größere Kommunen sind weiter gültig. Nicht in der Kleinteiligkeit von kommunalen Vertretungen liegt die Hemmschwelle für demokratisches Handeln. Wohl aber in der Kleinteiligkeit Schleswig-Holsteins. 
Wenn in Kleinstgemeinden nur noch eine Liste antritt, anstelle von mehreren Parteien, dann sind Wahlmöglichkeiten einfach sehr begrenzt. 

Nun haben wir uns immer wieder gefragt, was die eigentliche Intention der Regierungsparteien und -fraktionen ist. Als Minderheitenpartei kennen wir die Arbeit kleinerer Fraktionen in den Kommunen besonders gut. Und wir wissen, dass sie oftmals einfach wegen der Personenanzahl noch mehr auf einen Arbeitsapparat im Hintergrund angewiesen sind. Im Koalitionsvertrag schreiben Sie: „Ziel ist, das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu stärken.“ Und unter Punkt 41 des 100-Tage-Programms hübschen Sie ihre Änderung der Gemeindeordnung mit dem Prüfauftrag auf, das Wahlrecht im Hinblick auf mehr Stimmengerechtigkeit überarbeiten zu wollen. Wie Sie dann dabei zu dem Schluss kommen, es wäre dienlich, politische Mitbestimmung zu behindern und die Stimmen von kleinen Fraktionen einzuschränken, ist mit wirklich schleierhaft. 

Denn was bedeutet denn Ihr Vorhaben? Vor allem große Unterschiede in der täglichen Arbeit. 
Erstens, die Ratsleute verlieren ihr Stimmrecht in den Ausschüssen, wo der wichtigste Teil der politischen Arbeit geschieht. 
Zweitens, den Ratsleuten der kleinen Fraktionen wird ohne die hauptamtliche Unterstützung der Geschäftsführungen die Arbeit enorm erschwert. Sie müssten neben dem ehrenamtlichen Engagement in den kommunalen Vertretungsorganen nun Öffentlichkeitsarbeit machen, Veranstaltungen organisieren, Termine und Anträge koordinieren. 
Drittens, den Kommunen wird zusätzliche Verwaltungsarbeit aufgebrummt. Denn, was bisher noch keine Rolle gespielt hat: wir haben Kommunen, in denen die Arbeit, die die Geschäftsführungen ausführen, von den Ratsleuten bisher so gar nicht übernommen werden kann. Um Anträge zu koordinieren, einzureichen oder abzuändern, brauchen Sie aus Sicherheits- und Datenschutzgründen Zugriff auf einen städtischen Rechner. Ratsleute sind dazu nicht befugt und müssten also bei Verlust des Fraktionsstatus auf die kommunale Verwaltung zugreifen. Sie sorgen hier also auch noch für eine Mehrbelastung der Verwaltung. 

Was Sie mit Ihrer Gemeindeordnungsreform erreichen werden, ist das Gegenteil von Stimmengerechtigkeit und Stärkung des kommunalen Ehrenamtes. Sie werden die großen Fraktionen stärken, indem Sie die Kleinen schwächen.  Sie werden politische Teilhabe beschränken, politisches Handeln erschweren und die Vielfalt der politischen Meinungsbildung eingrenzen.  Ich wünsche mir, dass diese Debatte viel Aufmerksamkeit bekommt, dass die Bürgerinnen und Bürger wirklich mitbekommen, was Sie hier vorhaben. Denn das, was hier passieren soll, ist nichts anderes als der Abbau der Demokratie auf kommunaler Ebene!

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