Rääde · 12.11.2003 Sonderzahlungsgesetz

In den letzten Monaten ist sehr viel über die vorgeschlagenen Kürzungen bei den Sonderzahlungen der Beamtinnen und Beamten gesagt worden. Deshalb will ich die Argumente hier nicht noch mal im Detail wiederholen. Der SSW hat seine ablehnende Haltung zu dieser Initiative der Landesregie-rung von Anfang deutlich gemacht. Allerdings haben wir auch darauf hingewiesen, dass es ja nicht nur ein Vorschlag der rot-grünen Landesregierung ist, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen. Auch viele CDU- und FDP-geführte Landesregierungen haben in unterschiedlichem Umfang vor, solche Gesetze zu beschließen. Von daher wäre es schon angemessen, wenn sich CDU und FDP mit ihrer Kritik etwas zurückhalten würden.

Denn aus unserer Sicht ist es überdeutlich, dass die pure Finanznot die Regierungen treibt. Ansons-ten würde sich kein Arbeitgeber derart mit seiner wichtigsten Ressource anlegen - den Beschäftigten nämlich. Trotzdem ist es aus unserer Sicht der falsche Weg, solche Kürzungen ohne reelle Verhand-lungen mit den Personalvertreten von oben herab zu beschließen. Wir sind der Überzeugung, dass es möglich gewesen wäre, gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen

Dem SSW geht es daher darum, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu entschärfen. Wir haben bereits in den Ausschussberatungen einen eigenen Änderungsantrag in diesem Sinne angekündigt. Aus unserer Sicht ist momentan nur ein zeitlich befristetes Sonderopfer der gut verdienenden Beam-tinnen und Beamten vertretbar. Wir lehnen also weiterhin eine generelle Kürzung des Weih-nachtsgeldes für den unteren und mittleren Dienst ab.

Denn obwohl die Landesregierung eine soziale Staffelung bei den Kürzungen der Sonderzahlungen vorgeschlagen hat, werden gerade die unteren Besoldungsgruppen von diesen Kürzungen besonders hart getroffen. Der überwiegende Teil der Polizisten und der einfachen Beamten kann keine persön-lichen Opfer mehr bringen. Für diese Gruppen ist das 13. Monatsgehalt unverzichtbar.

Daher haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hat, dass die Besoldungsgruppen A2 bis A9 von der Kürzung des Weihnachtsgelds ausgenommen werden. Durch die von uns vorge-schlagene Erhöhung des Bemessungsfaktors auf 88% bei den Besoldungsgruppen von A 2 bis A9 werden die unteren und mittleren Besoldungsgruppen - wie beispielsweise die Finanzbeamten oder Polizisten - ganz oder überwiegend von den Kürzungen ausgenommen. Sie würden dann das Weih-nachtsgeld in bisheriger Höhe auf dem „eingefrorenen“ Stand von 1993 erhalten. Das Abstandsge-bot zwischen den Besoldungsgruppen A9 und A10 bleibt nach unseren Berechnungen im Jahresver-dienst gewahrt.

Dazu ist es sinnvoll, dieses Gesetz genau wie in anderen Bundesländern zeitlich bis Ende 2005 zu befristen, um dann wieder zur alten Besoldung zurückkehren zu können. Es ist nur fair, dass die be-troffenen Landesbediensteten wissen, wie lange sie Sonderopfer erbringen müssen, und ab wann sie wieder ihre alte Besoldung bekommen. Ansonsten haben wir die Situation, dass die Landesbediens-teten auf lange Sicht eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichzeitiger Besoldungskürzung hinnehmen müssen. Wie sollen wir durch solche Maßnahmen noch junge Menschen für den Öffentlichen Dienst begeistern können? Eine Überprüfungsklausel wie sie in §12 vorgesehen wird, hilft den Be-troffenen nicht wirklich und wird nur dazu führen, dass der jetzt beschlossene Zustand bestehen bleibt.

Durch unseren Änderungsantrag würden dem Land zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von rund 5 Millionen € entstehen. Natürlich ist dies in der jetzigen Situation viel Geld. Dabei geht es um eine ganz andere Art von Rechnung: Ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wir die anstehenden großen Herausforderungen bei den Verwaltungs- und Strukturreformen nicht bestehen können. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag des SSW zu unterstützen. Dem Gesetz-entwurf der Landesregierung werden wir in der vorliegenden Form jedenfalls ablehnen.

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