Press release · Flansborj · 30.09.2026 Sozialberatung: Ausschuss beschließt Prüfauftrag zur dauerhaften Förderung
„Sozialberatung ist eine Daueraufgabe und darf nicht an Projektlaufzeiten gekoppelt sein. Menschen brauchen eine verlässliche Anlaufstelle, auch über das laufende Jahr hinaus.“
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat den gemeinsamen Antrag der SSW-Fraktion und Die Grünen mit Volt zum erneuten und verstetigten Ausbau der Sozialberatung angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. November 2026 darzustellen, wie das Versorgungsniveau der Sozialstrategie 2023 wieder erreicht und dauerhaft gesichert werden kann. Zu prüfen sind zwei Optionen: die Förderung der bisherigen externen Trägerstruktur sowie eine kommunale Umsetzung.
„Der Beschluss ist ein wichtiger Erfolg für alle Menschen in Flensburg, die sich in einer sozialen oder finanziellen Notlage befinden“, erklärt Mats Rosenbaum, Fraktionsvorsitzender. „Sozialberatung ist eine Daueraufgabe und darf nicht an Projektlaufzeiten gekoppelt sein. Menschen brauchen eine verlässliche Anlaufstelle, auch über das laufende Jahr hinaus.“
Die Evaluation vom 16. März 2026 hat die Wirksamkeit der bisherigen Förderung bestätigt: Wartelisten von teilweise mehr als einem halben Jahr konnten abgebaut werden, rund 700 Ratsuchende wurden in der Förderperiode betreut. Die Nachfrage nach niedrigschwelliger Beratung bleibt dennoch hoch. Bereits im Juni 2025 hatten Haus der Familie, Diakonisches Werk und Caritas im Ausschuss steigende Bedarfe beschrieben.
Mit dem Auslaufen der befristeten Förderung entsteht eine Versorgungslücke. Caritas und Diakonisches Werk setzen die Sozialberatung aus Kirchensteuermitteln fort, jedoch in geringerem Umfang und ohne Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. „Gerade diese praktische Hilfe ist häufig entscheidend dafür, ob Ansprüche tatsächlich durchgesetzt werden können“, ergänzt Henning Schockemöhle, Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss. „Ihr Wegfall ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.“
Auch die Verwaltung bestätigt den Bedarf: In der SUG-4/2026 hat sie darauf hingewiesen, dass strukturelle Armutsrisiken fortbestehen, die Beratungsbedarfe dauerhaft hoch bleiben und präventive Sozialarbeit langfristig notwendig ist. Die AF-8/2026 zeigt zudem, dass die darlehensweise Übernahme von Mietrückständen ausgeweitet wurde, um Wohnungsverluste frühzeitig zu verhindern. Lokale Angebote zur Vorbeugung von Zwangsräumungen fehlen jedoch in besonders betroffenen Stadtteilen.
„Frühzeitige Beratung entlastet die Betroffenen und ist zugleich fiskalisch sinnvoll“, betont Rosenbaum. „Angesichts überdurchschnittlich vieler von Armut betroffener oder bedrohter Kinder und Jugendlicher in Flensburg brauchen wir einen präventiven Ansatz.“
Der Antrag legt sich bewusst nicht auf eine der beiden Optionen fest. „Entscheidend ist ein tragfähiges und bedarfsgerechtes Ergebnis“, so Rosenbaum. „Die Perspektive der Träger wollen wir ausdrücklich einbeziehen. Gleichzeitig ist uns die angespannte Haushaltslage bewusst, weshalb wir von der Verwaltung belastbare Zahlen zu Kapazitäten und Kosten erwarten. Wir werden den weiteren Prozess eng begleiten.“