Präsemadiiling · 20.09.2004 SSW-Gesetzentwurf: Noch mehr Transparenz für die Bürger

Der SSW fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Informatio­nen über alle öffentlichen Aufgaben bekommen. Während das „Informations­freiheits­gesetz“ (IFG) heute schon den Informationszugang zu Behörden eröffnet, sollen zukünftig auch Daten von privaten Unternehmen zugänglich sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen. Dies ist das Ziel eines SSW-Gesetz­entwurfs zum IFG, der am kommenden Freitag im Landtag beraten wird. Die Änderung betrifft z. B. Eisenbahnen und Flughafen­gesell­schaften.

„Das Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2000 ist ein Meilenstein der Bürgerfreund­lich­keit in Schleswig-Holstein. Das Gesetz war erfolgreich. Nach vier Jahren Informations­freiheit hat aber sich langsam herausgestellt, was noch besser gemacht werden kann. Mit unseren Änderungs­vorschlägen wollen wir den Infor­mationszugang jetzt noch bürgerfreundlicher gestalten“, begründete die Vorsit­zende der SSW-Landtags­gruppe, Anke Spoorendonk, bei einer Präsentation des Gesetzent­wurfs (Drs. 15/3653) heute in Kiel.

„Der Sinn der Informationsfreiheit ist, dass der Staat den Bürgern gegenüber so transparent wie möglich darstellt, welche Aufgaben er für sie erledigt. Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger einen unkomplizier­ten Zugang zu Informa­tionen erhalten, auch dort wo öffentliche Aufgaben durch private Unternehmen erledigt werden. Heute ist es vielfach noch so, dass diese Unternehmen ihre Informationen zurückhalten mit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehr öffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, muss die Informationsfreiheit auch dort gelten“, fordert Anke Spoorendonk.

Durch den SSW-Gesetzentwurf sollen ausschließlich solche Informationen Privater zugäng­lich gemacht werden, die die Erledigung öffentlicher Aufgaben betreffen und keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten.

Damit würde auch die EU-Umweltinformationsrichtlinie um­gesetzt, die bis zum 14.02.2005 in Landesrecht umgemünzt werden muss. Diese sieht vor, dass ein Informationsanspruch gegenüber Privaten besteht, die öffent­liche Aufgaben wahr­nehmen. Nach Ansicht des SSW soll das IFG gleichzeitig den Zugang zu Umwelt­informationen regeln, damit die Bürger nicht auf verschie­dene Gesetze angewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informa­tionen geltend zu machen.

Weitere SSW-Vorschläge zum Informationsfreiheitsgesetz beziehen sich auf die Gebührenregelung – zukünftig soll eine Einsicht, die geringen Aufwand verur­sacht, kostenlos sein – und auf die Zugänglichkeit von Informationen, die von Dritten für Behörden bereitgehalten werden.

„Schleswig-Holstein ist bundesweit Vorreiterin in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit. Mit der Verabschiedung dieser Novelle würden wir unsere Spitzenstellung behaupten“, sagt Anke Spoorendonk.


Hintergrund:

Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz für Schleswig-Holstein war 1999 vom SSW eingebracht und im Januar 2000 vom Landtag beschlossen worden. Es gibt allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Einsicht in Informationen der Behörden in Schleswig-Holstein zu nehmen. Eine Begründung für den Wunsch auf Einsicht in die Informationen darf ausdrücklich nicht verlangt werden.

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