Speech · 29.11.2006 Staatsmonopol bei Sportwetten und Erhalt des Staatlichen Lotteriemonopols

 
Sowohl die Diskussion im Schleswig-Holsteinischen Landtag als auch die Debatte in der Öffentlichkeit haben gezeigt, dass die Zukunft des Staatlichen Lotteriemonopols sehr umstritten und auch die Sachlage äußerst unübersichtlich ist. Deshalb hofft der SSW auch, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, mit der Entscheidung über die Neufassung des Staatsvertrages über das Lotteriewesen zumindest solange zu warten, bis der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Anhörungen der Ministerpräsidentenkonferenz ausgewertet hat.

Allerdings sehen wir schon ein Problem in der weiteren Formulierung der Beschlussempfehlung, wo es heißt, dass der Beschluss zur Neuordnung des Lotteriewesens in Deutschland verschoben werden soll, bis der Europäische Gerichtshof über das Sportwetten- und Lotteriewesen entschieden hat. Nach unseren Informationen, die uns letzte Woche leider noch nicht vorlagen, soll der Europäische Gerichtshof nur über einen Fall in Italien entscheiden, in dem es im Kern um die Frage geht, ob die italienischen Strafvorschriften Grundlage für die Versagung der Erteilung von Konzessionen sein können. Allerdings wird das staatliche Monopol in Deutschland mit einer anderen Zielsetzung als in Italien begründet, nämlich mit dem Schutz vor den Gefahren der Spielsucht. Das heißt, jedweder Ausgang des Verfahrens in Italien ist für die deutsche Regelung des Glückspiels ohne Bedeutung. Zumal der zuständige EU-Kommissar nicht das Glückspielmonopol an sich in Frage gestellt hat, sondern genau wie die Karlsruher Verfassungsrichter nur die konkrete Umsetzung dieses Monopols. Dazu ist es schwer absehbar, wann der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung in diesem Fall treffen wird.

Wir würden also vorschlagen, dass die heutige Beschlussempfehlung dahingehend geändert wird, dass die Passage mit dem EuGh  gestrichen wird. Damit bleibt die Intention der Beschlussempfehlung unverändert, aber wir beschließen nicht etwas, das höchst wahrscheinlich sachlich falsch ist.

Unabhängig von diesen Formulierungen sieht der SSW aber immer noch eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssen, bevor wir als Abgeordnete die Neufassung des Staatsvertrages über das Lotteriewesen endgültig bewerten können. Wir meinen, der Finanzausschuss muss die Zeit bis zur Entscheidung im Frühjahr nutzen, um folgende Fragen zu klären:

1. Wie hoch wird ein möglicher Umsatzrückgang wirklich sein, wenn der jetzt vorliegende Staatsvertrag mit den Restriktionen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wird? Die bisher in die Diskussion eingebrachten Zahlen von einem Umsatzrückgang von bis zu 40% erscheinen viel zu hoch.

2. Die Befürworter einer Liberalisierung wollen in Zukunft private Glückspielanbieter bzw. deren Veranstalter und Vermittler besteuern, um so die Förderung für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport im gebotenen Umfang weiterhin zu ermöglichen. Allerdings stellt sich die Frage, wie man z.B. nach einer Liberalisierung ausländische Glückspielanbieter besteuern will. Das würde doch nur über eine europaweite Besteuerung gehen, die ziemlich unrealistisch ist. -  Oder gibt es hier andere Ansätze, die wir noch nicht erfahren haben? Die Frage ist also, ob eine Aufhebung des Glückspielmonopols nicht letztlich zum Wegfall der Förderung für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport führen würde. Und das wollen wir doch sicherlich alle verhindern. 

3. Der letzte Punkt ist auf jeden Fall auch für den SSW sehr wichtig. Denn es ist aus unserer Sicht auch weiterhin unklar, wie private Wettanbieter wirkungsvoll zur Suchtbekämpfung beitragen können, wenn sie doch gleichzeitig das Unternehmensziel der Gewinnmaximierung haben? Auch hier schulden uns die Liberalisierungsbefürworter klare Aussagen.

Diese Fragen will der SSW also in den anstehenden Beratungen des Finanzausschusses sachkundig beantworten haben, bevor wir uns in der Lage sehen, eine Entscheidung über die Neuordnung unseres Lotteriewesens zu treffen.

 

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