Press release · Flansborj · 24.01.2024 Starkes Signal in Richtung Flensburger Mittelstand!

Im Rahmen der Hauptausschuss Sitzung vom 14.November 2023 wurde auf Initiative der CDU-Fraktion eine Änderung der „Dienstanweisung zur Vergabe von Aufträgen der Stadt Flensburg und deren Töchter für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben“ zur Abstimmung gebracht und mit großer Mehrheit beschlossen. Im Rahmen der letzten Hauptausschuss Sitzung, am 16.Januar 2024 wurde nun auch die juristische Freigabe der Stadt Flensburg erteilt!

Eine kleine Verfahrensänderung mit großer Wirkung, was steckt dahinter?

Ab sofort ist nun durch die Stadtverwaltung bei den o.g. Ausschreibungsformen verpflichtet, mindestens ein Flensburger Unternehmen bei den o.g. Ausschreibungsprozessen zu beteiligen und wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. In aktuellen Zeiten, bei rückläufigen Auftragslagen, insbesondere im Bereich Wohnungsbau genau richtig! Die unlängst durchgeführten Proteste zahlreicher Handwerksbetreibe haben deutlich gemacht, die Entwicklungen führen langfristig zu Gefährdung von Arbeitsplätzen!

„Wir wollen gemeinsam mit diesem Beschluss ein Zeichen setzen, dass die Unternehmen in Flensburg sich auf eine proaktive, kommunalpolitische Unterstützung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verlassen können“, so Barbara Asmussen, planungspolitische Sprecherin, Schwerpunkt Wirtschaft, der CDU- Fraktion.

„Für den SSW ist es wichtig, dass unsere Flensburger Unternehmen in Zukunft Chancengleichheit bekommen bei den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt. Damit setzen wir gemeinsam mit CDU, Grüne und FDP ein Zeichen für die Flensburger Wirtschaft, dass sie sich auf unsere politische Unterstützung verlassen können,“ sagte der Vorsitzende der SSW-Fraktion Martin Lorenzen.

CDU; SSW, FDP und Grüne sind sich einig: Die Gewerbesteuereinnahmen sind und bleiben eine sehr wichtige Einnahmequelle für die Stadt Flensburg, die durch den Mittelstand erwirtschaftet wird. In Zeiten hoher Inflationsraten und gestiegenen Zinsen ändert sich das Konsumverhalten der Bürger*innen, geplanter Wohnungsneubau oder Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus werden verschoben. Das wirkt sich unmittelbar auf die Auftragslage im Mittelstand aus und gefährdet Arbeitsplätze.

Die Stadt Flensburg wird dieses Jahr erhebliche finanzielle Mittel für Investitionen bereitstellen, die in die Sanierung von Schulen, Kitas und Infrastruktur fließen sollen.  Durch die Einbringung der Vorlage zur Verfahrensänderung wird sichergestellt, dass bei Aufträgen der Stadt Flensburg, Flensburger Unternehmen die Chance haben, sich am Wettbewerb zu beteiligen, ohne den Wettbewerb auszuhebeln. Die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand kann so dazu beitragen, die regionale Wirtschaft zu unterstützen um fehlende Nachfrage im privaten Sektor auszubalancieren. Die Änderung der Vergabeordnung soll für alle Gewerke und Dienstleistungen Anwendung finden.

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