Rääde · 13.11.2002 Stellung der Kirchen in der EU

Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt sich seit geraumer Zeit mit den Fragen der euro­päischen Verfassung auseinander. Dazu gehört auch die Fragestellung, ob die EU nicht verstärkt als Wertegemein­schaft zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang hat der Europaausschuss eine Anhörung zum Thema „Wertegemeinschaft: Zur Rolle der Kirchen in der EU“ durchgeführt. Der vorliegende Antrag stellt sozusagen die gemeinsame Ausbeute dieser Veranstaltung dar.

Eine Debatte über Kirchen und Werte in unserem Staat ist nicht einfach zu führen. Sie greift zu kurz, wenn sie nur unter dem Gesichtspunkt „Staat und Zivilgesellschaft“ geführt wird. Kir­chen stellen natürlich mehr dar als bürgerschaftliches Engagement und Dritter Sektor. Die Debatte kann aber auch nicht so geführt werden, als käme es nur darauf an, wie die besonderen Interessen der Kirchen am besten wahrgenommen werden. Denn zu Recht wird ja darauf hingewiesen, dass in einem aufgeklärten, säkularen Europa leben, in dem Kirche und EU zwei paar Schuhe sind und bleiben sollen. Kirchen können politisch sein, Politiker können sich von christlichen oder anderen religiösen Werten leiten lassen, aber der Staat hat keine Religion.

Aus eben diesem Grund haben wir lange diskutiert, ob wir den gemeinsamen Antrag mittragen können. Denn was sind denn die Werte, die Kirchen und EU so eng verbinden? Auch der europäische Kon­vent hat sich mit diesen Fragen befasst. Im Rahmen eines Konventsplenums am 24. Juni diesen Jahres hat die Konferenz Europäischer Kirchen über die Wertgebundenheit der EU referiert. Als zentrale Werte benannte sie: die Menschenwürde, die Förderung von Frieden und Versöhnung, Freiheit und Gerechtigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit, Toleranz, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Respektierung von Minderheiten. Diese Werte tragen im Grundsatz dem christlichen Menschenbild Rechnung, sie spiegeln aber auch unsere säkularen Forderungen an eine humane Gesellschaft wider. Sie sind im weiten Sinne auch „kulturelle Errungenschaften“. Die genannten Werte sind nahezu vollständig in der sogenannten Grundrechte-Charta enthalten. Deshalb unterstützen wir die Forderung, die Charta in den Verfassungstext aufzunehmen. Wobei ich in Klammern hinzufügen möchte, dass sie für den SSW ein sehr großes Defizit hat: Die Grundrechte-Charta verhält sich mit keinem Wort dazu, dass Minderheitenrechte „mehr sind“ als die Einhaltung der Menschenrechte.

Die oben genannten christlichen Werte sind das Fundament der Wertegemeinschaft, die in der EU heranwachsen soll. Das Christentum an sich ist aber kein konstitutives Element der EU. Unser Ziel mit dem vorliegenden Antrag ist es daher gewiss nicht, „Besitzstände“ festzuschreiben. Die Rolle der Kirchen innerhalb einer künftigen europäischen Verfassungsordnung muss auch vor dem Hintergrund künf­tiger EU-Erweiterungen gesehen werden. Ich teile bestimmt nicht die Auffassung, dass eine Aufnahme der Türkei eine unlösbare Schwierigkeit darstellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der stark säkularisierten Staatsordnung in der Türkei bestehen keine grundlegenden politischen Argumente gegen eine Aufnahme eines Landes mit einer überwiegend islamischen Bevölkerung. Der wirkliche Prüfstein im Sinne eines europäischen Gesellschaftsvertrages liegt im Umgang mit Minderheiten. Ohne die praktische Akzeptanz der Schutzrechte von Minderheiten durch die Beitrittskandidaten – seien sie religiös, kulturell oder ethnisch begründet – ist ein europäischer Gesellschaftsvertrag das Papier nicht wert, das da unterschrieben wird. Dies bedeutet aber auch die Verpflichtung eben dieser Minderheiten – und nicht nur in der Türkei –, auf Gewalt zur Durchsetzung partieller Interessen zu verzichten.

Letztlich gibt es auch unter den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften in der EU sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie viel oder wie wenig Kirchen sich in politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen engagieren sollen. Deshalb kommen wir nur weiter, wenn wir eine breite Wertediskussion führen. Konkret spricht sich der interfraktionelle Antrag dafür aus, dass die Erklärung Nr. 11 des Amsterdamer Vertrages in der künftigen EU-Verfassung verankert wird. Diese Erklärung besagt, dass das, was die Kirchen auf nationaler Ebene bereits geregelt haben, weiterhin Bestand haben soll. – Mit anderen Worten: Wir brauchen kein einheitliches europäisches Religionsrecht. Was wir brauchen, ist die Absicherung des Prinzips der Subsidiarität, dazu steht auch der SSW.

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