Rääde · 16.11.2000 Streckenbezogenen Autobahnnutzungsgebühr

Ich möchte erst einmal die grundsätzliche Haltung des SSW zu Autobahnbenutzungsgebühren darlegen: Eine Autobahnbenutzungsgebühr sollte für alle gelten oder für keinen. Aus unserer Sicht darf eine mögliche Autobahnbenutzungsgebühr nicht pauschal, zum Beispiel per Vignette, erhoben werden. Sie darf auch keine Steuer sein, die nur inländische Bürger betrifft. Es muss der Grundsatz gelten: wer viel fährt soll viel zahlen, wer wenig fährt wenig zahlen und zahlen sollen alle Verkehrsteilnehmer.

Es ist auch eine Überlegung wert, ob man eine Kombination aus gewichtsbezogener und streckenbezogener Autobahnbenutzungsgebühr einführt. Je schwerer die Fahrzeuge, desto größer der Fahrbahnverschleiß. Genau am Fahrbahnverschleiß, der Abnutzung, sollte sich die Gebühr orientieren. Je nach Nutzen für den Benutzer sollte man viel oder weniger zahlen.

Eine Autobahnbenutzungsgebühr wird nur dann akzeptiert, wenn es gerecht zugeht. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn eine Gebühr beispielsweise nur Inländer per Steuerbescheid trifft, ausländische Fahrzeuge aber keine Gebühr zahlen sollen. Daher ist es wichtig, neben dem ob auch das wie und das wer zu diskutieren.

Aus unserer Sicht ist es nur dann gerecht, wenn eine Maut erhoben wird. Dann zahlt der, der auch wirklich die Autobahn benutzt. So würden auch eventuelle Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich von vornherein ausgeschlossen. Viele unserer europäischen Nachbarländer erheben bereits Gebühren auf ihren Autobahnen. Dieses spricht für eine Erhebung von Autobahnbenutzungsgebühren in Deutschland.

Wenn aber Gebühren erhoben werden, sollten diese auch für das Straßennetz verwandt werden. Noch besser wäre es sogar, wenn alle mit dem Straßennetz verbundenen Aufwendungen hieraus finanziert werden. Dann würden wieder Mittel frei, die man beispielsweise für die Verkehrsinfrastruktur auf der Schiene einsetzen könnte.

In der Schweiz macht man es bereits seit einigen Jahren ähnlich. Freiwerdende Mittel werden in Logistikzentren an Bahnhöfen investiert, um Güter zumindest bei der Überbrückung von Teilstrecken auf die Bahn zu bekommen. Dies ist sicherlich ein sehr fortschrittlicher Ansatz, den wir auch bei uns verfolgen sollten.

Es ist meines Wissens noch nicht sicher, ob und in welcher Form eine Autobahnbenutzungsgebühr kommt. Daher ist es auch schwer, die Belastungen für einzelne zu ermitteln. Wir wissen noch nicht einmal wie hoch mögliche Autobahnbenutzungsgebühren sein könnten. Dieses hängt auch vom Verfahren ab. Daher kann sich Landesregierung auch nicht für die Minimierung von Wettbewerbsnachteilen einsetzen, wenn noch nicht einmal klar ist, ob es große oder kleine oder auch gar keine Wettbewerbsnachteile geben wird. Der CDU-Antrag ist daher aus unserer Sicht etwas vorschnell.

Einen Bericht zu diesem Thema zu erhalten, wie die FDP es fordert, ist der richtige Weg. Erst nach näheren Erkenntnissen kann man sich für oder gegen eine Autobahnbenutzungsgebühr entscheiden und deren konkrete Auswirkungen einschätzen..

Wir stimmen dem FDP-Antrag daher zu und lehnen den CDU-Antrag ab.

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