Speech · 21.05.2015 Stundenzettel sind keine Erfindung des Mindestlohngesetzes, sondern jahrzehntelange Praxis

Flemming Meyer zu TOP 21 u. 45 - Bürokratiekosten für Schleswig-Holsteins Wirtschaft

Erst letzte Woche stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass auch im Krankheitsfall der Mindestlohn zu gelten habe. Der Hintergrund: eine Mitarbeiterin einer Weiterbildungseinrichtung war erkrankt und ihr Arbeitgeber wollte ihr für die Stunden, die sie krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte, nur einen niedrigeren, betriebsgebundenen Fantasielohn zahlen. Das ist die Realität in Deutschland. Betriebe versuchen den Mindestlohn zu unterlaufen. Ohne Dokumentationspflicht können sie das auch. Darum führt an der Dokumentation der Arbeitsstunden auch kein Weg vorbei. 

Aus diesem Einzelfall aus Niedersachsen kann man keinen Generalverdacht gegen alle Arbeitgeber konstruieren, aber man kann im Gegenzug eben auch nicht davon ausgehen, dass mit der Einführung des Mindestlohnes nun automatisch alle Arbeitgeber Mindestlohn zahlen. Darum brauchen wir die Dokumentationspflicht, die übrigens so neu gar nicht ist. Stundenzettel sind doch keine Erfindung des Mindestlohngesetzes, sondern in den allermeisten Betrieben jahrzehntelange Praxis. Es gibt also gar kein Bürokratiemonster, das der Mindestlohn erst erschaffen hat. Das mag in Fernsehtalkshows ziehen, aber diese Nummer hat mit der Realität unserer Betriebe herzlich wenig gemein. Ich halte es für Panikmache, wenn sich der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, Stefan Scholtis, schon drei Wochen nach Einführung des Mindestlohns im Januar in der Zeitung mit den Worten zitieren lässt, dass die Betriebe nicht mehr zum Kerngeschäft kämen. Ich warne vor so einer Panikmache und Hysterie, weil sie absolut kontraproduktiv ist. Der Mindestlohn gefährdet mitnichten das Kerngeschäft der gastronomischen Betriebe. Das tut nur ein schlechter Service. So wird ein Schuh daraus.

Wenn Scholtis im gleichen Atemzug meint, dass neuerdings auch die Pausen festgehalten werden müssten und es demzufolge nicht mehr möglich sei, in Spitzenzeiten das Abbummeln von Pausen auf die Folgetage zu verschieben, ohne das Risiko einer Falschaufzeichnung einzugehen, dann merkt man, woher der Wind weht. Das angebliche Bürokratiemonster Mindestlohn muss also dafür herhalten, um die schlechten Arbeitsbedingungen im Gastro-Bereich zu rechtfertigen. Pausen müssen aber sein! 

Die Dokumentationspflicht könnte für höhere Gehaltsstufen aufgehoben werden bzw. die Grenzen gesenkt werden. Aber auch für diese Maßnahme sollten wir erst einmal ein Jahr lang sehen, wie sich die bürokratische Belastung tatsächlich entwickelt. Es wird nicht immer alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Auf der Tariftreue-Landkarte der Hans-Böckler-Stiftung ist Schleswig-Holstein das einzige Land, das die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an einen Lohn jenseits der 9-Euro-Grenze ansiedelt. Nordrhein-Westfalen liegt bei 8,85€, Rheinland-Pfalz bei 8,90€; alle anderen Bundesländer haben den Mindestlohn von 8.50€ in ihren Tariftreue-Regelungen. Alle, bis auf Bayern und Sachsen, die beide meinen, ganz ohne Tariftreue auskommen zu können. Schleswig-Holstein hat mit 9,18€ bundesweit einen hohen sozialen Standard erreicht, den wir verteidigen sollten. 

Die Landesregierung steht im Dialog mit den Betrieben und ist bemüht, Belastungen zu minimieren. Hinter dem Kulissendonner der Lobbyverbände besteht nämlich tatsächlich Bedarf an vereinfachten Verfahren, zum Beispiel in der Baubranche. Dort gefährden mehrstufige Genehmigungsverfahren, die sich über Monate hinziehen, die Verwirklichung eines Bauvorhabens und damit echte, handfeste Arbeitsplätze. Hier sind die Kommunen gefragt, die auch schon viele Erleichterungen geschaffen haben. Auch die Landesregierung kann hier einiges bewegen. 

Von einer so genannten Bürokratiebremse nach dem Motto: „Eins rein – Eins raus“ halte ich gar nichts. Sie ist eine Selbstverpflichtung, wonach jedes Ministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut. Wenn man es aber mit dem Bürokratieabbau ernst nimmt, müssten alle entbehrlichen Belastungen für die Wirtschaft abgebaut werden, unabhängig davon, ob eine neue Belastung dazu kommt.

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