Rääde · 14.11.2002 Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes

Der SSW steht nach wie vor hinter dem Zuwanderungsgesetz, obwohl wir uns darüber im klaren sind, dass dieses Gesetz nur der erste Schritt von vielen zur Aufnahme von Zuwanderern sein kann. Es ist auch weiterhin ein Zuwanderungsbegrenzungs-Gesetz. Das Zuwanderungsgesetz läutet aber trotz allem eine neue Einstellung dieser Gesellschaft zu Neueinwohnern ein. Das können wir nur begrüßen.

Leider ist der Stand der Dinge zur Zeit, dass wir uns in einem Schwebezustand befinden. Fraglich bleibt zur Zeit, ob die Zustimmung im Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf gültig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden und wir müssen abwarten. Das Gericht hat jedoch ausdrücklich klar gestellt, dass es nicht um das Gesetz selbst und dessen Inhalt geht, sondern vielmehr, um die Abstimmung im Bundesrat und wie diese erfolgte Abstimmung zu werten ist. Deshalb muss die Umsetzung jetzt natürlich zügig stattfinden. Die Landesregierung hat mittlerweile auch einiges unternommen, um Schleswig-Holstein fit für die Zuwanderungsgesellschaft zu machen.

Dazu gehört nicht zuletzt, dass ein Paradigmenwechsel bei den Ausländerbehörden stattfindet. Diese können und müssen sich bei Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes neu positionieren. Sie werden nicht mehr nur ordnungsrechtliche Vollzugsstelle sein. Die Fachaufsicht des Innen­mini­ste­riums ändert sich ebenfalls. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium bereits große Anstrengungen unternommen. Es geht dabei vor allen Dingen um die Menschen: Die soziale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gestärkt worden und auch die interkulturelle Kompetenz muss gefördert werden. Dies hat das Innenministerium durch einige Fachveranstaltungen den betroffenen Mitarbeitern näher gebracht und mit ihnen diskutiert. Gleichzeitig müssen die selben Menschen weiterhin die ordnungsrechtliche Arbeit im Ausländerbereich wahrnehmen. Das ist schwierig und es wird sicherlich seine Zeit brauchen, hier alles in die richtigen Bahnen zu lenken.

Am 6. November 2002 hat das Bundeskabinett zwei Verordnungen beschlossen, die nach dem neuen Gesetz auch im Bundesrat verabschiedet werden müssen. Dies sind die Verordnung zur Durchführung von Integrationskursen und eine weitere Durchführungsverordnung, die unter anderem Visumverfahren, ausweisrechtliche Pflichten, Speicherung und Übermittlung von Daten und ähnliches enthält.

Im Aufenthaltsgesetz wird erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote gesetzlich geregelt. Zuwanderer, die nach dem 1.1.2003 einwandern und sich dauerhaft hier aufhalten, erhalten einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen. Berechtigte, die nicht über einfache Kenntnisse der Sprache verfügen, sind auch teilnahmeverpflichtet. Dies gilt aber wie gesagt nur für Neuzuwanderer. Für bereits hier lebende soll im Laufe der Zeit eine Teilnahme möglich sein und es sind ca. bundesweit 20.000 Plätze für diese vorgesehen. Das ist natürlich viel zu wenig. Wir hoffen, dass die Bundesregierung sich noch dazu durchringen kann, auch den bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten eine bessere Chance für die Integration zu bieten.

Aber auch für die schon geplanten Integrationskurse ist noch nicht gesichert, dass diese optimal eingesetzt werden. Die Anerkennung der Träger und der Qualität werden durch das umbenannte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen werden. Leider sieht der Vorschlag der Bundesregierung vor, dass in der Regel zunächst der Sprachkurs und dann der sogenannte Orientierungskurs angeboten werden sollte. Das ist die falsche Reihenfolge.

Der Innen – und Rechtsausschuss des Landtages war in diesem Jahr in den Niederlanden, um sich über die dortigen Integrationsangebote zu informieren. Dort hat man schon längere Erfahrungen mit Integrationspolitik und ist zum Ergebnis gekommen: Die Orientierung über die niederländische Gesellschaft steht am Anfang und nicht am Ende der Integrationskurse. Hintergrund ist, dass man als Neuzuwanderer sofort mit den Sitten und Gebräuchen der Gesellschaft konfrontiert wird. Deshalb muss den Neuzuwanderern erst die Möglichkeit eines gegenseitigen Verständnisses gegeben werden, damit sie in ihrer Nachbarschaft integriert werden können - trotz möglicher Sprachbarrieren, die sich nicht so schnell beheben lassen. Allein die grundlegenden Formen des Miteinanderumgehens - angefangen schon beim Einkaufen - gehören dazu. Die Erfahrung in den Niederlanden hat gezeigt, dass zwar viele von zu Hause ein System kennen. Häufig gibt es aber trotzdem in der Praxis ganz andere Verhaltensweisen in der bisherigen Heimat gibt. Dieses gilt bei tausend alltäglichen Dingen, die uns ganz selbstverständlich erscheinen ebenso wie für das politische System.

Ein Beispiel: Wir halten es für selbstverständlich, erst einen Pkw zu führen, wenn man die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Dies gilt auch in vielen anderen Länder. Aber es gibt auch Gesellschaften, in denen zwar die Regeln mit unserem übereinstimmen, in denen sich trotzdem keiner daran hält, weil es dort keine funktionierende öffentliche Kontrolle und Sanktionierung gibt.

Zu einer gelungenen Integration gehört aber nicht nur die gesellschaftliche sondern auch die politische Teilhabe. - Deshalb sollten wir, nebenbei bemerkt, auch das Thema Kommunalwahlrecht für alle Zuwanderer in Deutschland nicht vergessen. - Aber selbst wenn diese möglich ist muss sie auch gelernt sein. Genau diese Dinge werden in den Niederlanden zunächst vermittelt, damit der Neuzuwanderer sofort mit den Umgangsformen vertraut werden und sich ohne Missverständnisse in der Gesellschaft bewegen können. Diese Kurse werden auch zum Teil muttersprachlich angeboten, um einen erleichterten Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn auch in Schleswig- Holstein dieser Weg gegangen wird. Die Landesregierung sollte entsprechend im Bundesrat die Initiative ergreifen. Sie hätte dabei auch den Zwischenbericht zum ehemaligen Gesamtsprachkonzept auf ihrer Seite. Eine Empfehlung der Arbeitsgruppe FOCUS lautet nämlich: Die Orientierungskurse sollten den Deutschkursen vorgeschaltet werden.

Mit der heutigen Beratung leisten wir auch einen Beitrag zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsrechts. Der vorgelegte Gesetzesentwurf passt das bestehende Landesaufnahmegesetz an die neuen Regeln an. Es bleibt auch hier abzuwarten, wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lauten wird, und ob wir während der Beratungen im Ausschuss gegebenenfalls Änderungen vornehmen können. Wir sollten vor allem auch noch klären, wie mit Lebenspartnerschaften umgegangen werden soll.

Angesichts der vielen Diskussionen um die Integration, um die Rechte und Pflichten von Einwanderern, darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass es eine zweite Seite der Medaille gibt: die Aufnahmebereitschaft der Deutschen. Wir reden heute davon, dass insbesondere eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt hilfreich ist. Voraussetzungen sind dafür natürlich Kenntnisse der Landessprache, der Landeskultur und berufliche Kompetenzen. Es gehört zu den Pflichten der Einwanderer, sich hier­mit vertraut zu machen. Es kommt aber auch ganz entscheidend auf die Akzeptanz des einzelnen in Betrieb und Nachbarschaft an. Die Menschen in Deutschland kommen nicht darum herum, sich für mehr anderes Denken, andere Religion, anderes Aussehen zu öffnen und vor allen Dingen gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Diese Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft wird ein ganz entschei­dender Punkt sein, ob eine Zuwanderung erfolgt und ob eine Integration – und damit meine ich keine totale Anpassung, keine Assimilation – gelingen wird. Es kehren auch schon heute Zuwanderer wieder Deutschland den Rücken, weil sie sich hier nicht akzeptiert und aufgenommen fühlen. Deshalb reicht das Zuwanderungsgesetz allein natürlich nicht aus, wenn es einseitig einen Nachholbedarf auf Seiten der Zuwanderer ausmacht. Zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes wird es auch gehören müssen, ein Verständnis für die Kultur und das Leben des anderen zu fördern. Hierzu gehört auch die Erkenntnis, dass es andere Sprachen gibt. und man diese auch lernen kann. Dieses Verständnis und die Kenntnis der Sprachen der Zuwanderer wird langfristig eine Aufnahmebereitschaft signalisieren.

Bei der bereits genannten Reise des Innen- und Rechtsausschusses haben wir nämlich noch eines mehr gelernt: Zuwandernde Menschen soll man nicht als Gäste begrüßen, sondern als das behandeln, was sie sind: Neubürger der deutschen Gesellschaft.

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