Rääde · 28.04.2004 Umsetzung von „HARTZ IV“ in Schleswig-Holstein

Bei der angepeilten Umsetzung von Hartz IV – der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – zum 1.1.2005 steht die Bundesregierung und die Bundes­agentur für Arbeit (BA) vor einem Scherbenhaufen, der – wenn nicht noch gegenge­steu­ert wird – sich zu einem Desaster gleiches Ranges wie „Toll Collect“ entwickeln kann. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der neue Chef der Bundesagentur Frank Wiese in einem Interview ganz unbekümmert erklärt, er würde die Finger von der Zusammenlegung lassen, wenn er in einem privaten Unternehmen wäre.

Da nützt es auch nichts, wenn Bundeswirtschaftsminister Clement am Tag darauf klar stellt, dass der Termin der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe weiter­hin fest steht. Angesichts der enormen technischen Probleme alleine bei der neuen Software, die für die Auszahlung des neuen Arbeitsgeldes II sorgen soll, ist das eine sehr mutige Aussage. Ich möchte für den SSW einmal klar und deutlich machen:

So geht es nicht. Die Bundesagentur und die Bundesregierung müssen wissen, dass es sich hier um Millionen von Menschen aus Fleisch und Blut handelt. Menschen die auf diese Gelder angewiesen sind und die damit ihr Essen und ihre Haushaltskosten bezahlen sollen. Diese Menschen haben ein Anrecht das Arbeitslosengeld II recht­zei­tig zu bekommen.

Sollte sich herausstellen, dass die von der Telekom entwickelte Software diese enor­men Datenmenge nicht liefern kann, muss die geplante Zusammenlegung von Arbeits­hilfe und Sozialhilfe eben erst einmal verschoben werden. Neben den technischen Proble­men stehen wir leider auch vor einer ganzen Reihe von anderen Heraus­forderungen in diesem Prozess, die es ebenfalls sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass Hartz IV rechtzeitig in Kraft treten kann. Es wurde bereits durch die Diskussion um das Optionsmodell wertvolle Zeit verloren.

Das Optionsmodell ist jetzt politisch tot. Und ich glaube, wir sollten diesem von Ministerpräsident Koch vorgeschlagenen Modell nicht wirklich eine Träne nachweinen. Die praktische Umsetzung war in den meisten Kommunen nicht möglich. Deshalb verstehe ich auch nicht die Punkte 1 und 2 im FDP-Antrag. Denn es wird kein Options­modell mehr geben. Auch der CDU-Antrag, der ja Aufteilung der Bundesagentur nach den Kreisgrenzen fordert, macht durch das Ende des Optionsmodell keinen Sinn mehr.

Aus Sicht des SSW müssen jetzt die Bundesagentur und die Kommunen, die Zeit nutzen um alles zu tun, damit die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozial­hilfe doch wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.

Es geht immerhin um drei Millionen Menschen, die ab diesem Datum das Arbeits­losengeld II bekommen und aus einer Hand vermittelt werden sollen. Die zukünftige Vermittlung der Langzeitarbeitslosen ist übrigens ein weiterer Kritikpunkt im ganzen Desaster. Die Bundesagentur sollte im Zuge der Zusammenlegung durch Struktur­änderungen sicherstellen, dass in Zukunft auf einen Vermittler nur noch 75 Arbeitslose kommen und nicht wie bisher 200.

Wenn jetzt Herr Wiese öffentlich erklärt, dass dieses Ziel in absehbarer Zeit überhaupt nicht erreichbar ist, dann ist das eine weitere Bankrotterklärung der Bundesagentur. Denn es war ja gerade das Ziel der Hartz-Reformen, dass die BA sich mehr auf Ver­mittlung der Arbeitslosen und nicht so sehr auf Verwaltung der Arbeitslosen konzen­trieren sollte.

Auch für die Kreise wird die Zeit knapp. Denn nach dem Aus des Optionsmodell ist jetzt vorgesehen, dass die Arbeitsämter vor Ort zusammen mit den Kreisen, kreisfreien Städten oder Kommunen Kooperationsmodelle entwickeln sollen. Die Kommunen verfügen naturgemäß über wertvolle Erfahrungen in der Arbeit mit den Langzeit­arbeitslosen, die auch von der BA genutzt werden müssten. In diesem Zusammenhang möchte ich die pragmatische Haltung der Städte und kreisfreien Städte hervorheben, die zwar auch nicht begeistert von Hartz IV sind, die aber im Interesse der Betroffenen versuchen mit der Vorgaben der Bundesregierung umzugehen.

Punkt 3 des FDP-Antrages können wir unterstützen. Wobei wir aber davon ausgehen, dass uns die Landesregierung Ende August dann über den aktuellen Stand der Hartz IV-Umsetzung - insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen der Bundesagentur – berichten wird. Wenn es Ende August keine wesentlichen Fortschritte bei der Um­setzung gegeben hat, wird der SSW im Interesse der Betroffenen eine Verschiebung der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe einfordern.

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