Rääde · 10.09.2010 Unabhängige Richteruntersuchungen zur Beweiserhebung im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse sind eine wichtige Einrichtung in unserer Demokratie. Das Parlament braucht ein Instrument, das bei Verdacht eines Missstands schnell und effektiv ein-gesetzt werden kann, um Fehlverhalten und politische Verantwortlichkeiten aufzuklären. Insbesondere für die Opposition ist dieses Instrument wichtig. Es sichert parlamentarischen Minderheiten Einsicht in Dinge, die ihnen sonst verborgen bleiben. Man könnte Untersuchungsausschüsse auch als eine Art Putzkolonne der Demokratie sehen. Leider hat die Öffentlichkeit aber zu Recht den Eindruck, dass es in der Praxis nicht zuerst um politische Hygiene und Sauberkeit geht. Denn es zeigt sich immer dasselbe Bild: Die einen kehren am liebsten alles unter den Teppich, während die anderen jedes Staubkorn zum ausgewachsenen politischen Skandal erklären. Der demokratische Nutzwert von beidem ist verhältnismäßig gering.

Wer die Geschichte der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Schleswig-Holstein betrachtet, sieht mit wenigen Ausnahmen auch eine Perlenkette von Frustrationen. Das letzte Glied ist der aktuelle Ausschuss zur HSH Nordbank, der mittlerweile über ein Jahr lang wöchentlich Abgeordnete, Beamte, Fraktionsmitarbeiter, Journalisten und Anwälte davon abhält, sinnvolleren Tätigkeiten nachzugehen. Die Bürgerinnen und Bürger fragen zu Recht, wo der Erkenntnisgewinn ist, der den enormen Verbrauch von öffentlichen und privaten Ressourcen rechtfertigt. Denn zu allem Überfluss konnten sie schon längst den Medien viele der vertraulichen Informationen entnehmen, die der Ausschuss beschaffen soll. Wer als Abgeordneter kein verhinderter Detektiv oder Oberstaatsanwalt ist, sondern lediglich ein politisches Aufklärungsinteresse verfolgt, verzweifelt an diesen Gegebenheiten.

Als der Schleswig-Holsteinische Landtag 1993 ein Untersuchungsausschussgesetz verabschiedete, herrschte Aufbruchstimmung. Die Ereignisse des Jahres 1987, die konstruktive Arbeit im Barschel-Pfeiffer-Untersuchungsausschuss und die Enquetekommission für die Verfassungs- und Parlamentsreform prägten einen gemeinsamen parlamentarischen Geist, der sich heute leider wieder verflüchtigt hat. Die Untersuchungsausschüsse sind mehr denn je politische Kampfinstrumente. Besonders die Erhebung von Beweisen und die Vernehmung von Auskunftspersonen sind längst zu einem Schauspiel geworden, das außerhalb dieses Hauses kein Mensch mehr versteht. Da wird – überspitzt formuliert – jeder als Zeuge vorgeladen, der einem der Handelnden einmal die Tür aufgehalten hat. Da werden Politiker herbeizitiert und ihr Terminkalender auseinandergenommen, allein um sie vorzuführen. Und wöchentlich nutzen Politiker selbst die kleinsten Gelegenheiten, um nach der PUA-Sitzung an die Öffentlichkeit zu treten und das zu wiederholen, was sie schon immer gesagt haben. Die wenigen Bürger, die noch bei Nachrichten aus Untersuchungsausschüssen interessiert hinhören, wissen ohnehin, was dabei herauskommt: Die Opposition hält die Handelnden in der Regierung für unfähig und ihr Handeln für die reine Katastrophe; die Regierungsfraktionen finden so ziemlich gar nichts schlimm. Beide Seiten nutzen nur jene Zeugenaussagen und Fakten, die ihnen ins Konzept passen. Von Aufklärung kann kaum die Rede sein, denn niemand außerhalb des Ausschusses blickt noch durch und ist imstande, die verschiedenen Bewertungen zu bewerten. Am Ende weiß keiner mehr, worum es eigentlich ursprünglich ging.

Die Bilanz nach 17 Jahren des politischen Alltags mit dem Untersuchungsausschussgesetz lautet: Die Untersuchungsausschüsse in Schleswig-Holstein brauchen einen Neuanfang, den nur das gesamte Parlament mit tragen kann. Das ist der Ausgangpunkt unserer SSW-Initiative. Der Antrag ist ausdrücklich keine persönliche Kritik an den heutigen Akteuren im PUA, denn sie bewegen sich nur in dem Ökosystem, dass sie vorgefunden haben. Es ist das System PUA das falsch gestrickt ist und falsche Erwartungen weckt. Dabei wäre es natürlich naiv zu glauben, dass sich das Spannungsverhältnis zwischen politischen Interessen und einer objektiven Aufklärung auflösen lässt. Trotzdem stellt sich aber die Frage, wie weit sich die Untersuchungsausschüsse von ihrer praktischen Aufgabe entfernen können, bevor sie ihre Glaubwürdigkeit und Funktion vollends verlieren. Die Legitimation der Untersuchungsausschüsse wird durch die durchgängige Vorfahrt für Parteiinteressen untergraben. Deshalb meinen wir, dass eine neue Kombination der beiden Pole – der politischen Kontrolle und der richterlichen Unabhängigkeit – eine interessante, brauchbare und bessere Alternative zum heutigen System ist.

Es ist klar, dass die Rechte des Parlaments, insbesondere der Opposition, auf die Beantragung eines Untersuchungsausschusses, die Festlegung des Untersuchungsgegenstands, die politische Bewertung der Untersuchungsergebnisse und die Ableitung von Handlungsempfehlungen nicht angetastet werden dürfen. Für den Bereich der Beweiserhebung, der ja gerade Gegenstand der Kritik ist, gibt es aber durchaus Alternativen. Wir meinen, dass dieser Bereich neu gestaltet werden sollte – nach dem Motto, so viel politischen Einfluss auf die Beweisaufnahme wie nötig, aber so viel unabhängige Untersuchung wie unter dieser Bedingung möglich.

Im Bundesrecht gibt es bereits die Möglichkeit eines Ermittlungsbeauftragten. Diesen können die Untersuchungsausschüsse des Bundestages einsetzen, um die Untersuchung durch den Ausschuss vorzubereiten. Die Ermittlungsbeauftragten beschaffen und sichten Beweismittel, hören Personen informatorisch an und lassen dem Ausschuss einen Untersuchungsbericht inklusive Handlungsempfehlungen zukommen. Der SSW meint, dass dieses Modell in unser Landesrecht übernommen und erweitert werden sollte. Deshalb schlagen wir die Einführung von Richteruntersuchungen im Rahmen der Beweiserhebung vor. Wir wollen, dass ein Untersuchungsausschuss einen Richter oder ein Richtergremium damit beauftragen kann, bestimmte Sachverhalte zu untersuchen. Das heißt: Der Landtag bzw. der Ausschuss erteilt den Auftrag und bestimmt was untersucht werden soll. Die Richter führen eine öffentliche Untersuchung durch – einschließlich der Beschaffung von sächlichen Beweismitteln und der Anhörung von Auskunftspersonen – und tragen die Fakten in einem Bericht für den Untersuchungsausschuss zusammen – eventuell in regelmäßiger Rückkoppelung mit dem Ausschuss. Der PUA liest den Bericht und gibt dann seine Voten, also seine politischen Bewertungen des Sachverhalts ab. Das ist eine saubere Sache. Die Untersuchung wird schnell, professionell und sachgerecht durchgeführt. Wir vermeiden, dass schon die Beweiserhebung zur politischen Schlammschlacht wird, bei der kaum noch jemand durchblickt, der nicht im PUA sitzt.

Die politische Bewertung der unabhängigen Richteruntersuchung muss selbstverständlich weiterhin dem Parlament zustehen. Aber die konkrete Aufarbeitung eines Missstandes in der Regierungsarbeit muss endlich eine neue Form finden, damit die Aufklärung politischer Skandale von der Öffentlichkeit endlich wieder als das wahrgenommen wird, was sie sein soll: als eine wichtige und echte Kontrolle; ein Selbstreinigungsprozess, der wieder Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse schaffen kann – und eben nicht als Vergeudung von Ressourcen und Fortsetzung parteipolitischer Machtkämpfe mit anderen Mitteln.
Wir glauben, dass dieses der richtige Weg ist, um wieder Vertrauen in die demokratische Aufarbeitung politischer Skandale zu schaffen, ohne die Kontrollrechte des Parlaments zu verletzen. Außerdem hat eine solche Untersuchung den bestechenden Vorteil, dass ein abgeordneter Richter, der sich ausschließlich und tagtäglich mit dem Untersuchungsgegenstand beschäftigt, viel zügiger arbeiten kann als die Parlamentarier, die auch noch eine vielzahl anderer Aufgaben zu bewältigen haben. So würde die zeitaufwändige Beweiserhebung wesentlich schneller von statten gehen. Dadurch erhält das Parlament die Möglichkeit, einen Skandal parlamentarisch aufzuarbeiten, bevor die Menschen vergessen haben, weshalb überhaupt eine Untersuchung eingeleitet wurde. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir der Opposition ein scharfes Schwert entreißen wollen, im Gegenteil, es soll wieder geschärft werden.

Wie der Untersuchungsausschuss mit der richterlichen Arbeit verzahnt werden soll und wie im Einzelnen der Handlungsrahmen der Richter ausgestaltet werden, haben wir bewusst offen gelassen. Der vorliegende Antrag des SSW ist der Versuch, eine konstruktive und sachliche Diskussion über dies Problem zu beginnen. Wir wollen keinen unnötigen Streit um Details, sondern eine grundsätzliche Verständigung. Entscheidend ist, dass etwas passiert und die parlamentarischen Kontrollrechte gestärkt aus diesem Prozess herauskommen.

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